Trennungsunterhalt bei Schulden

  • Hallo zusammen,


    meine Frau hat mich vor etwa 2 Monaten vor die Tür gesetzt und ich zahle alles weiter wie gehabt.
    Also gem. Miete, Nebenkosten usw. incl Kindesunterhalt und die gemeinsamen Schulden (40000).
    Das bedeutet ich habe Nach allem max. 100 Euro, von meinen Verdienst etwa 2300 €, in der Tasche mit der ich den Monat überstehen muss.
    Meine Frau hat nun Hartz IV angemeldet und bekommt mit Kindergeld und Kindesunterhalt etwa 1200 € und
    fordert nun noch Unterhalt in Höhe von 960 Euro. Hat sie das Recht dazu? ;(


    Danke im voraus
    dasistegal

  • Hallo dasistegal,


    Deine Frau weis aber, dass der Unterhalt vom ALGII ( H4) abgezogen wird?


    Fordert sie Unterhalt oder wurde sie durch den Jobcenter aufgefordert?


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    ob Sie weiss das es abgezogen wird kann ich dir nicht sagen, wir sprechen nicht mehr miteinander sondern nur noch per Anwalt, weil sie es so wollte.


    ich wurde vom Jobcenter angeschrieben das ich Unterhalt zahlen muss, das habe ich meinem Anwalt gegeben und er hat es dann mit dem Jobcenter geregelt.
    Allerdings kam dann ein Schreiben von Ihrem Anwalt das ich diese ausgerechnete Summe von 960 € verpflichtend zahlen muss/soll und das Rückwirkend.


    Mein Anwalt prüft das gerade, aber ich befürchte das ich nun irgendwie diese Summe zahlen muss.


    lg
    dasistegal

  • Hallo,



    Allerdings kam dann ein Schreiben von Ihrem Anwalt das ich diese ausgerechnete Summe von 960 € verpflichtend zahlen muss/soll und das Rückwirkend.


    Rückwirkend musst du die Summe nur zahlen ab dem Zeitpunkt der ersten Aufforderung Unterhalt zu zahlen ( in Verzugsetzung).


    Natürlich musst du den laufenden Unterhalt zahlen, deine EX denkt aber vielleicht dass sie doppelt "kassieren" kann?


    lg
    edy

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  • Hallo,


    das heißt ich muss diese 960 € Zahlen, obwohl ich nichts habe?
    Dann kann ich ja gleich Privat-Insolvenz anmelden.


    lg
    dasistegal

  • Hallo das ist egal,


    also mal langsam....


    da muss einiges geprüft werden.


    Welche Art von Schulden bestehen? habt ihr für alle Schulden beide gemeinsam unterschrieben?


    Mietvertrag solltest du sofort kündigen. Sie soll selbst für die eigene Wohnung aufkommen usw.


    Ein Selbstbehalt von 1200€ muss dir bleiben.


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    also Schulden sind von beiden.
    Mietvertrag ist außerdem gekündigt und sie muss so wie ich am 1.5. draussen sein, das heißt sie zahlt ab dann selber.
    Dann werde ich dann ab dem 1.5 um die 300-400€ zum Leben haben, weil meine neue Wohnung günstiger ist.
    Wenn aber die Unterhalt rechtens ist, habe ich wieder nichts.


    lg
    dasistegal

  • Hallo,


    also Schulden sind von beiden.


    Schulden die in der Ehe entstanden sind können beim Unterhalt berücksichtigt werden.


    Gibt es für die Schulden einen Gegenwert den man teilen könnte?


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    Zitat

    Gibt es für die Schulden einen Gegenwert den man teilen könnte?


    Wie soll ich das verstehen?
    Es sind etwa 40000€ noch offen die bezahlt werden müssen, bzw. dessen Raten ich bislang zahle.


    lg
    dasistegal

  • Hallo,


    Hallo edy,



    Wie soll ich das verstehen?


    Z.B. Sachen die aufgeteilt/verkauft werden könnten. KfZ, Immobilie, Möbel usw.


    Was habt ihr mit dem Geld gemacht? nur Parties gefeiert? Urlaube?


    lg
    edy

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  • Hallo TK,


    meine Frau konnte nicht haushalten mit dem Geld (obwohl reichlich Geld da war laut Haushaltsplan),
    daraufhin mussten wir uns Geld beschaffen, allerdings habe ich sie immer mit unterschreiben lassen.


    Mein Anwalt meint das nach allen Unterlagen die ich ihm gegeben habe, der Meinung ist, das alles
    auf meine Frau zurückführt und sie die Hauptverantwortung dafür trägt, was sie natürlich komplett
    ablehnt und es mir per Anwalt schon angekündigt hat.


    Lg
    dasistegal

  • Hi,


    so, jetzt kommen wir zum nächsten Problem. Offensichtlich war die Frau Hausfrau (?). Wenn die Bank dieses wusste und nur wegen gesetzlicher Vorgaben quasi "pro forma" die Unterschrift geleistet hat, dann ist das sittenwidrig. Wenn die Frau das durchzieht, dann kann es durchaus sein, dass der Vertrag der Bank mit der Frau unwirksam ist, da gibt es gerichtliche Entscheidungen. Es kann auch sein, dass bei der Konstellation im Innenverhältnis Du/Frau eben die Vereinbarung sittenwidrig war. Das bekommst du so nicht gestemmt.


    Überlege dir, ob du nicht in die private Inso gehst. Das ist doch wirtschaftlich gesehen das vernünftigste. Wie sich dann die Banken mit der Frau rumschlagen, das kann dir einerlei sein. Dir bleibt dann der Selbstbehalt. Und wie der Anwalt auch nur Bruchteile der Schulden realisieren will, das ist mir bei einer ALG II Empfängerin schleierhaft.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    sie hat auf 450€ Basis gearbeitet, bis sie mich rausgeworfen hat. Dannach habe ich die Anfrage von ALGII erhalten, ich gehe davon aus das sie nun nicht mehr arbeitet.
    Mein Sohn ist in der 1 Klasse bis 3 Uhr in der Schule und wird mit allem versorgt (Essen, Betreuung). Sie sollte eigentlich weiterhin arbeiten oder sehe ich das falsch?
    Wie sieht es aus, darf sie ohne weiteres in ALGII gehen?


    Lg
    dasistegal

  • Hi,


    natürlich darf sie. Warum nicht? Die Job-Center machen da dann schon Beine, wenn jemand nicht arbeiten will, obwohl er könnte. Nur, das Problem ist ja, dass die Arbeitsplätze normalerweise nicht unmittelbar neben der Kita/Schule sind. Und, dass Alleinerziehende ungern genommen werden, wegen der vielen Kranktage, die sie für ihre Kinder bekommen. So einfach, wie du dir das vorstellst, ist es nicht auf dem Arbeitsmarkt. Und während der Trennungszeit muss sie sowieso nicht arbeiten, familienrechtlich gesehen.


    Glaub es mir mal, du stemmst das so nicht. Freunde dich doch mal mit der Inso an. Wenn man in längeren Strecken denkt, m.E. die einzige Möglichkeit. Ach ja, ich vergaß noch was. Wandele doch dein Konto vorsichtshalber in ein P-Konto um.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    für den Sohn wird sich nicht so viel ändern. Eigentlich gar nichts. Du zahlst zwar weiter, dieses Geld geht aber eh in die Bedarfsgemeinschaft ein. Anders ausgedrückt, zahlst du weniger, zahlt der Staat mehr. Zahlst du mehr, zahlt der Staat weniger. Auf dem Konto der Frau macht sich das nicht bemerkbar. Du musst jetzt schauen, dass du dich entschuldest. Denn du bist überschuldet. Und bei der Inso bleibt dir ja ein ausreichender Selbstbehalt. Bitte mach sofort (die Wartezeiten sind teilweise lang) einen Termin bei einer der Beratungsstellen aus, die es überall gibt. Wie der Selbstbehalt zur Zeit in den Fällen ist, hab ich derzeit nicht im Kopf. Aber mit Sicherheit im Minimum 1000 €. Und das ist wesentlich besser als Lohnpfändungen und alles andere.


    Hab gerade noch mal nachgeschaut. Ohne Unterhaltsverpflichtungen sind es etwa 1080 €, die dir bleiben.


    Herzlichst


    TK

  • Hi TK,


    zusammengefasst:
    Gehe ich nicht in die Insolvenz muss ich den Unterhalt zahlen.
    Gehe ich in die Insolvenz muss ich den Unterhalt nicht zahlen, auch nicht rückwirkend.


    Sollte dies wirklich so sein, dann kann ja jede Frau machen was sie will und der Mann ist immer der Verlierer.
    Wieso wird dagegen nichts gemacht?


    Lg
    dasistegal