Hallo,
mein volljähriger Sohn studiert auswärts seit Oktober letzten Jahres und möchte nun sein Unterhaltsanspruch regeln. Er hat bis zum Studium bei der Mutter gelebt, bei der er auch den überwiegenden Anteil seine Ferien / Wochenenden verbringt.
Seine Mutter arbeitet in Teilzeit und lebt mit einem weiteren Sohn (hat aus einer späteren Beziehung noch einen heute 14 jährigen Sohn) alleine. Mit Ihrem derzeitigen Job würde sie den Selbstbehalt von 1.200,- € pro Monat nicht überschreiten. Würde sie aber Vollzeit arbeiten, wäre das durchaus möglich.
Nun die Frage: Kann man zur Ermittlung einer möglichen Unterhaltsverpflichtung seitens der Mutter einen fiktiven Monatslohn unterstellen oder wie muss dieser Fall betrachtet werden?
Vielen Dank im Voraus
Bombo