Ehegattenunterhalt an Exfrau

  • Hallo,


    mein erster Beitrag hier:


    nach 12 Jahren Ehe ist vor einigen Wochen die Scheidung eingereicht worden. Wir haben uns auf einen Anwalt (den meiner Ex) geeinigt.
    Sie fordert nun Ehegattenunterhalt, den sie gerade von ihrem Anwalt berechnen lässt.
    ich habe 4.600 netto, sie 1600 Euro.
    Für ihre beiden Kunder (18 und 17) aus erster Ehe bekommt sie 800 Euro Unterhalt. Außerdem das Kundergeld für 3 Kinder. Unsere Tochter ist 11.


    hat meine Ex Anspruch auf Ehegattenunterhalt? Wenn ja, wie lange?


    danke schon mal für die Antworten

  • Hallo Homer,


    was hast du denn bis jetzt an Trennungsunterhalt gezahlt?


    lg
    edy

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  • Hallo Homer,


    nachehelicher Unterhalt hat dann eigene Regeln.


    siehe hier:( runter scrollen)


    http://www.finanztip.de/ehegattenunterhalt/


    Da Ehegattenunterhalt oft "Verhandlungssache" ist, sollte man sich von einem erfahrenen Fachanwalt vertreten lassen.


    Mein Vorschlag: siehe dir die Berechnung an und entscheide dann.


    Achte auf eine zeitliche Begrenzung.


    lg
    edy

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  • Das Gesetz sieht vor, dass im Rahmen der Möglichkeiten jeder für sich selbst verantwortlich ist. Grundsätzlich bist Du also nach der Scheidung nur dann zu Ehegattenunterhalt verpflichtet, wenn Deine Frau kein eigenes Einkommen haben kann, z.B. weil sie Eure gemeinsamen Kinder großzieht oder alt, krank, behindert oder gebrechlich ist. Details findest Du unter dem Link, den edy gepostet hat.


    Aber auf jeden Fall hat sie weiter Anspruch auf den Unterhalt für Eure gemeinsame Tochter.


    Was sie an Unterhalt für ihre Kinder aus erster Ehe bekommt, ist für Dich irrelevant. Das zählt nicht als Einkommen Deiner Exfrau.