Hallo zusammen.
Ein unterhaltsberechtigter Student bekommt Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle (735,- €), in dem für Wohnung und Nebenkosten 300,- € berücksichtigt wurde. Hat dieser Student Anspruch auf erhöhten Unterhalt - wenn ja, wie hoch darf dieser sein - , wenn dieser Kostenblock nicht ausreicht, weil die Wohnung am Studienort teurer ist? Muss gegebenenfalls ein Nachweis erfolgen, dass keine günstigere Wohnung zu finden war?