Düsseldorfer Tabelle Anwendung

  • Hallo zusammen,


    ich bin wegen der Unterhaltsberechnung ein wenig ratlos, da meine Anwältin und die Anwältin meiner Frau zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Keines der Ergebnisse finde ich 1:1 in der Düsseldorfer Tabelle.


    Einigkeit herrscht darüber, dass mein bereinigtes EK 1893,84€ beträgt.


    ich habe zwei Kinder - 1 Jahr und 8 Jahre.


    Ich lese die DD-Tabelle so, ich 257,00€ und 309,00€ bezahlen muss.


    meine Anwältin kommt auf 250,00 und 300,00


    die Anwältin meiner Frau meint 240,00 und 309,00.


    Ist es für jemanden nachvollziehbar, weshalb für die jüngere Tochter eine EK-Gruppe niedriger gewählt werden soll? Ist das richtig oder hat die Anwältin meiner Frau sich zum Nachteil meiner Frau geirrt?


    Die Zahlen meine Anwältin kann ich nicht nachvollziehen, wobei sie sich in der Summer ja nur um 1,00€ von der Berechnung der Anwältin meiner Frau Unterscheid. Meine eigene Einschätzung käme mich am teuersten.



    Für eine Antwort bin ich sehr dankbar, da die Kommunikation mit den Anwälten super zäh ist und weil es mir wichtig ist endlich den richtigen Unterhaltsbeitrag zu kennen.


    Bestand Dank und diele Grüße


    D

  • Hallo zusammen.


    Gibt es eine Unterhaltsurkunde?
    Ist es eine Mangelfallberechnung?
    Wäre die "Berechnung" für Sie OK? > Könnten Sie davon leben? > Falls ja, es lohnt sich nicht für einen Euro einen Prozeß zu starten(meine Meinung)


    Ich kenne leider nicht die komplette Berechnung und kann daher nicht beurteilen ob richtig oder falsch!


    Viele Grüße
    Ast45

  • Meiner Meinung nach sind 257 und 309 Euro (DDT Zahlbeträge, also Kindergeld bereits hälftig abgezogen) richtig, so wie Du es ausgerechnet hast. Frag doch mal die Anwältinnen, wie sie auf die anderen Beträge kommen. Müssen die ja begründen können.

  • Nur die Zahlen von hermes selbst stimmen beide.


    Seine eigene Anwältin hat ihre Beträge aus der Düsseldorfer Tabelle mit Stand 1.8.15 entnommen. Obendrein noch bei Anrechnung des Kindergeldes für ein 3. KInd.


    Wie seine gegn. Anwältin auf 240 kommt, bleibt ihr Geheimnis.


    Zwei Anwälte irren bei einer banalen Kindesunterhaltsberechnung = herausgeschmissenes Geld.

  • Hallo zusammen,


    ich danke euch ganz herzlich für die Antworten. Ehrlich gesagt ist mein Verdacht, dass die beiden Anwältinnen darauf spekulieren noch eine Einigungsgebühr in Rechnung stellen zu können. Diese wird nämlich nicht fällig wenn nur der errechnete Unterhaltsanspruch anerkannt wird.


    Viele Grüße vom Bodensee


    Daniel

  • Ehrlich gesagt ist mein Verdacht, dass die beiden Anwältinnen darauf spekulieren noch eine Einigungsgebühr in Rechnung stellen zu können.


    Die Zusatzgebühr und überhaupt die gesamten Verfahrenskosten kann der Vater verhindern, wenn er vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens die korrekten Beträge in dynamischer Form titulieren lässt.


    Warum wurden eigentlich Anwälte engagiert?

  • Hallo Daniel,


    Mit Deinem Einkommen liegst Du in der EK-Stufe 2 der DDT. Da Du zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet bist, kommt es zu keiner Stufung, da die DDT von 2 unterhaltsberechtigen Personen ausgeht. Auch eine Mangelfall kommt nicht in Frage, da Dein Einkommen ausreicht, um nach EK-Stufe 2 zu zahlen.


    Daher werden für das 1 jährige Kind 257€, für das 8 jährige Kind 309€ fällig.


    Ich würde beiden Anwältinnen mitteilen, dass diese Beträge von Dir beim zuständigen JA freiwillig tituliert werden, und fertig ist die Kiste.


    Beachte bitte bei der Titulierung, dass diese bis zum Erreichen der Volljährigkeit der Kinder befristet wird.


    LG chico

  • Ich danke euch nochmals ganz herzlich.


    besonders der Tipp mit der Befristung des Titels ist gut. Es ist einigermaßen Paradox, dass sich beide Anwältinnen zum Nachteil meiner Frau vertan haben.


    Den Termin zur Titulierung habe ich bereits für kommenden Dienstag vereinbart, darum war es mir auch wichtig den Betrag zu wissen. Zudem möchte ich schnellstmöglich den richtigen Unterhalt bezahlen und die Rückstände ausgleichen. Das kann ich nachdem ich nun eure Meinung gehört habe machen. DANKE!


    Meine Anwältin hatte ich beauftragt, da davon ausgegangen bin, dass die Berechnung von Unterhalt komplex wäre und weil meine Frau auch anwaltlich vertreten war. Nun habe ich den Eindruck, dass genau die Anwalte Anwälte eine Berechnung komplex und streitbar machen.


    Das Mandat meiner Anwältin habe ich per Mail heute beendet und ich bin gespannt was sie für die falsche Berechnung in Rechnung stellt.


    Sonnige Grüße


    Daniel

  • Hallo,



    Das Mandat meiner Anwältin habe ich per Mail heute beendet und ich bin gespannt was sie für die falsche Berechnung in Rechnung stellt.
    l


    Ich glaube nicht dass sie auf ca. 550-600€ freiwillig verzichtet.


    Ich würde nichts per eMail machen. Immer nur auf dem "alten" Postweg.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Nach massiver Beschwerde seitens meiner Frau hat ihr Anwalt das Mandat beendet und sich damals mit 200 statt urpsrünglich geforderten 750€ abgefunden. Damit war m.E. klar, dass der wohl auf diesen Kleinkram sowieso keinen Bock hatte. Ich denke, die werden erst hellhörig, wenn es da größere Vermögen, Immobilien usw. zu erstreiten gibt. Ich glaube, beim Unterhalt ist der Streitwert der Unterhaltsbetrag von 12 Monaten, das sind dann so um die 6000 Euro (wenn überhaupt kein Unterhalt gezahlt wird, anderenfalls eben die Differenz zwischen dem, was gezahlt und dem was gefordert wird), und das scheint dann weit zu wenig zu sein. Dann machen die eben nix oder nur Unsinn, um die Zeit frei zu bekommen für lukrativere Fälle.


    Aber vielleicht sehe ich das auch nur zu pessimistisch. Gibt bestimmt auch ganz tolle Anwälte ...

  • Hallo zusammen,


    edy hat recht - ich sollte das per Post machen. Habe schon eine vielsagende und auch lustige Antowrt erhalten:


    Sehr geehrter Herr xxx,

    mein Büro hat versehentlich Ihre Email vom heutigen Tage gelöscht, so dass ich Sie nochmals bitten darf, mir diese zu übersenden.

    Ich befinde mich noch bis zum 03.04.2016 im Osterurlaub und werde anschließend auf Ihre Angelegenheit zurückkommen.


    Mit freundlichen Grüssen



    ....ich Überlege gerade ob ich ihr nach Eingang der Rechnung etwas ähnliches antworten soll :-)


    Herzliche Grüße


    Daniel