Unterhalt/Scheidung/zusammenziehen

  • Hallo,bestimmt gibt es das Thema schon,bin aber grad nicht recht in der Lage zu suchen. Kommen grad vom Anwalt,und nachdem es kurz gesackt hat... Kommen fragen. Evt kann sie jemand beantworten.


    Zum neuen Partner: trennungsjahr ist nun um,Scheidung noch nicht durch... Zahlt Unterhalt an Kind und "ex - Frau " . Er hat Eigentum wo er drin wohnt.


    zu mir: alleinstehend,Tochter,bekomme Unterhalt von Vater. Wohne in einer Mietwohnung


    wir Sind beide voll berufstätig,die ex arbeitet Teilzeit und macht keine Anstalten dies zu ändern. Kündigt sogar an dass sie Evt bald arbeitslos ist


    zu meiner Frage: ich muss aus bestimmt gründen aus meiner Wohnung raus,wir kennen uns nicht erst seit gestern und haben überlegt zusammen zu ziehen.
    Wie wirkt sich das auf den Unterhalt im Bezug auf die ex Frau aus?
    Wird mein Gehalt mit angerechnet? Wenn ja wie viel?
    es wird wohl auch auf Unterhalt nach der Ehe hinaus laufen !
    Haben jetzt ein wenig Angst,dass es finanziell zu doch keine gute Idee ist .

  • Hi,


    erst einmal wirkt sich dein Einkommen gar nicht aus. Ihr könnt zusammen ziehen oder es auch lassen. Das ist eure Entscheidung.
    Ob nach Trennungsunterhalt noch Exenunterhalt gezahlt werden muss, das können wir hier nicht wissen. Das ist eine Entscheidung des Gerichts, da sollte der Anwalt weiterhelfen können.


    Also kurz und knapp, euer Zusammenzug hätte nur dann finanzielle Folgen, wenn für den Kindesunterhalt nicht genug Geld da ist, dann würde der Selbstbehalt herabgesetzt werden. Aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.


    Herzlichst


    TK

  • Also versteh ich richtig... Es wird nur mit dem Kindesunterhalt verrechnet,aber nicht mit dem Unterhalt der Frau?!
    Unterhalt für Kind wird voll gezahlt,also müsste er nicht mehr Unterhalt für die Frau zahlen?

  • Dein Einkommen fließt da überhaupt nicht ein, sondern nur das Deines neuen Partners. Du hast finanziell weder was mit seiner Ex noch den Kindern aus dieser Ehe zu tun. Auch das Einkommen der Ex ist in Hinsicht auf den Kindesunterhalt irrelevant.


    Die Ex Deines Partners hat normlaerweise nur während des Trennungsjahres Anspruch auf Trennungsunterhalt. Danach wird erwartet, dass sie sich allein durchschlagen kann, außer sie ist daran aus Gründen gehindert, die vor oder während der Ehe eingetreten sind (Kinder aufziehen, Krankheiten, Behinderung, Alter, Gebrechlichkeit ... ); das ist dann aber ggf. nachzuweisen, und dazu reicht kein Attest vom Hausarzt. Hat sie Einkommen, wird es natürlich angerechnet. Unterhalt muss nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht.


    Dein Partner hat Unterhalt zu leisten für seine Kinder und ggf. für seine Ex und zwar allein nach seiner (!) Leistungsfähigkeit. Dabei ist der Kindesunterhalt vorrangig gegenüber dem Ehegattenunterhalt. Wenn er unter seinen Selbstbehalt kommt, wird der Ehegattenunterhalt entsprechend gekürzt, nicht der Kindesunterhalt.

  • Tausend dank für die schnellen Antworten. Können unseren Anwalt heut nicht erreichen und das extrem Ungewisse bis Montag wäre lang gewesen :-) wir lassen es Montag nochmal absegnen. Aber es beruhigt uns schon enorm . Danke