Angenommen, ein Paar wohnt im Haus, das dem Mann gehört. Er hat der Partnerin vor der Ehe bereits mietfreies Wohnrecht eingeräumt (um für den Fall, das ihm was passiert, das Haus vererbt wird zu verhindern, dass die Erben von der Frau Miete verlangen). Nun komme es zur Trennung. Die Frau bleibt im Haus, er zieht aus und zahlt Trennungsunterhalt. Kann er den Wohnvorteil zum Einkommen der Frau dazurechnen oder ist das durch das mietfreie Wohnrecht ausgehebelt?
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Hallo Thorsten,
Ist dieses mietfreies Wohnen notariell geregelt?
lg
edy -
Gehen wir davon aus, dass es das ist, dass es im Grundbuch eingetragen ist, usw., mithin formal unanfechtbar.
Es geht nicht darum, das Wohnrecht an sich in Frage zu stellen, sondern ich möchte wissen, wie seine Wirkung in Hinsicht auf die Unterhaltspflicht ist.
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Hallo,
es ist unerheblich, aus welchem Rechtsgrund ein mietfreies Wohnen besteht. Es ist ein sich jeden Monat erneuernder Vermögenswert und wir deshalb wie Einkommen behandelt. Der Wohnvorteil ist also als Einkommen anrechenbar.
Viele Grüße -
Herzlichen Dank für die Info!