Hallo Edy,
im Zugewinnausgleich gibt meine Frau eine Erbschaft von 40.000 EUR an. Diese werden dann ja vom ermittelten Vermögen meiner Frau abgezogen.
Im Rahmen dieser Erbschaft war aber eine anwaltliche Vertretung mit Kosten in Höhen von 2500 EUR angefallen.
Ist die Erbschaftssumme also um diese 2500 EUR auf 37.500 EUR dann zu reduzieren ???
Oder sehe ich das falsch ?
LG und Danke im voraus.
Erich