Es muss letztlich eine familienrechtliche Entscheidung her. Ob für die nach den Jahren noch ein Rechtsschutzinteresse da ist, das kann ich im Augenblick nicht abschätzen. Hätte ins Scheidungspaket reingehört. Mit wem soll er sich jetzt wie einigen? Der Vermieter muss die Reduzierung seiner Schuldner nur dann akzeptieren, wenn eine familienrechtliche Entscheidung vorliegt, und die liegt nicht vor.
Herzlichst
TK