Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern

  • Hallo in die Runde,


    folgender Sachverhalt:


    Vater: alleinstehend mit 19 jähriger Tochter,die bei ihm bzw.der Oma lebt.
    Zahlt Unterhalt für einen 13 jährigen Sohn,lt.Tabelle,der bei der Exfrau lebt.
    Zahlt Unterhalt für die Tochter an die Oma,Miete usw.Das Geld bekommt die Oma,Tochter
    bekommt das volle Kindergeld ausgezahlt.
    Die Tochter,volljährig beendet im August eine Ausbildung als Servickraft für Gastronomie und Soziales,auf
    einem Berufskolleg.Sie möchte nach der Ausbildung jedoch noch nicht arbeiten,sondern das Abitur auf
    dem Gymnasium nachholen.
    Frage:Muss der Vater dann noch weiter Unterhalt zahlen,an die Tochter,obwohl sie eine abgeschlossene
    Berufsausbildung hat und volljährig ist?Muss es,wenn ja Barunterhalt sein,oder geht auch Sachunterhalt,
    oder ist die Tochter für ihren Unterhalt selbst verantwortlich,da abgeschlossene Ausbildung?


    Mutter:wieder verheiratet,6 jährige Tochter aus neuer Ehe,Ehemann und Frau Hartz 4 Empfänger,13 jähriger Sohn aus 1.Ehe
    für den vom Vater lt.Tabelle Unterhalt gezahlt wird.
    Sie zahlt keinen Unterhalt an die Tochter,schon seit 8 Jahre,wegen Hartz 4.Tochter will Mutter jedoch nicht auf Unterhalt verklagen.


    Mutter geht nicht arbeiten,da keinen Bock(eigene Aussage).


    Nunmeine Fragen,was kann der Vater tun,um an Unterhalt für die gemeinsame Tochter zu kommen?Er kommt seinen Verpflichtungen für den Sohn nach,
    zahlt und zahlt und bekommt für die Tochter nichts.
    Muss er für seine volljährige Tochter weiter aufkommen?


    Bitte um Erfahrungen diesbezüglich und reichlich Antworten.

  • Willkommen im Club ...


    Nachdem die erste Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, bist Du raus. Wenn sie sich zu einer Höherqualifikation entschließt, ist das ihre Sache. Du kannst entscheiden, ob Du sie dabei unterstützen willst oder nicht, einen Anspruch hat sie nicht.


    Es ist erstaunlich, dass sie Hartz4 bekommt, wenn sie lediglich "keinen Bock" zu arbeiten hat. Aber gut, wenn das Arbeitslosenamt das so anerkannt hat, dann wird da nicht viel zu holen sein. Da sehe ich ziemlich schwarz. Wenn sie arbeitsfähig wäre und sich nur nicht um Arbeit bemüht, würde sie ja auch kein Geld von dort bekommen. In dem Fall würde man unterhaltstechnisch ein fiktives Einkommen annehmen und als Basis für die Höhe ihrer Unterhaltspflicht setzen.