Diese Entscheidung regt doch schon ein wenig zum Schmunzeln an: http://www.familienrecht-heute…t-egal-wer-ihn-zahlt.html.
Danach kann eine Frau keinen Schadenersatz verlangen, wenn ihr Anwalt ihr einen Rat gibt, der ihren Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater entfallen lässt, weil sie einen neuen Unterhaltsanspruch gegen ihren jetzigen Mann durch eine Heirat erworben hat.
Gruss,
Heiko