Hallo zusammen,
folgende Situation: ich war von feb. 2008 bis April 2014 verheiratet. (April 2014 war die Scheidung, wir haben ab Januar 2012 getrennt gelebt).
Sie war vor der Hochzeit Arbeitslos und hatte auch vorher nie gearbeitet, hatte 2 kinder aus Ihrer ersten Ehe.
Ich war vor und während der Ehe Student, konnte daher nicht Vollzeit arbeiten. Also bezog sie mit den beiden Kindern auch während der Ehe Arbeitslosengeld. Ich hatte neben dem Studium einen Minijob. (Studenten haben keinen Anspruch auf ALG). Bafög habe ich auch nicht erhalten weil 2. Studium. Wir hatten keine gemeinsame Kinder. Sie hatte zwei aus der ersten Ehe wo der Vater Unterhalt zahlt.
Als wir getrennt lebten, hatte ich mehr Zeit für mein Studium, also habe ich weiter studiert und hatte einen Minijob.
Sie bezog dann während der Trennungszeit Sozialgeld vom Sozialamt. Dann habe ich jedes Jahr Briefe vom Sozialamt erhalten wegen des Unterhalts, Sozialamt hat mein Einkommen überprüft und ich musste bis Februar 2016 nichts zahlen da ich nur einen Minijob und ein Stipendium hatte.
Ich bin jetzt seit August 2014 wieder verheiratet und lebe mit meiner Frau zusammen. Mein Studium habe ich Januar 2016 abgeschlossen. Seit Februar 2016 habe ich auch eine Stelle und verdiene ca 2100 € Netto. Meine neue Ehefrau ist Schwanger in der 18. KW jetzt. Momentan hat sie auch keine Arbeit.
Jetzt lautet meine Frage: Wie hoch ist unser Eigenbedarf von 2100 €? Ende September erwarten wir das Kind. Unser erstes gemeinsames.
Sozialamt hat jetzt nochmal geschrieben und will mein Einkommen erneut überprüfen.
Danke im voraus und falls was unklar ist bitte schreiben.. Ich werde es ergänzen.
Viele Grüße