Berechnung Kindesunterhalt

  • Berechnung von Kindesunterhalt:
    3 Kinder sind Unterhaltspflichtig
    Mein Einkommen 3000,- Euro Netto
    Einkommen der Mutter Karin zu 1 und 2 1400,- Euro
    Einkommen der Mutter Corinna zu 3 Harz 4


    1. Kind jetzt 17 Jahre ab 21. Mai 18 Jahre
    wohnhaft bei mir im Haushalt, ist nicht verheiratet und geht noch zur Schule


    2. Kind 14 Jahre
    wohnhaft bei Mutter Karin zu 1 und 2


    3. Kind 3 Jahre
    wohnhaft bei Mutter Corinna zu 3


    Kann mir mal jemand sagen wie hoch der Unterhalt zur Zeit sein müsste.


    Ich habe schon den Anspruch den Kindern das zu zahlen, was auch rechtens ist. Es gibt bisher keinen Titel zu den Kindern.


    Wer kann dort weiter helfen

  • Hallo,


    von Deinem Netto kannst Du noch das Eine oder andere abziehen, typischerweise mindestens 5% für arbeitsbedingte Aufwendungen. Dazu kommen noch Abzüge für Altersvorsorge usw. Am Ende steht ein "bereinigtes Nettoeinkommen", und dieses ist relevant.


    Dann kannst Du in den Düsseldorfer Tabellen (Zahlbeträge) nachschlagen. Da ist ja alles hübsch aufgestaffelt. Das kannst Du Dir ja leicht selber zusammensuchen. Allerdings: bei drei Kindern gilt für Dich stets der kindsaltersmäßig nächstgünstigere "Tarif", da die Tabellen davon ausgehen, dass Mann 2 Kinder hat.


    Der Unterhalt für alle Kinder wird unabhängig voneinander festgesetzt, egal bei welcher Mutter sie leben. Das Einkommen der Mütter ist dabei unerheblich. Nur Dein Einkommen zählt, das Alter und die Anzahl der Kinder.


    Falls Du noch Fragen hast, gern.

  • Ja, klar. Die Unterhalte werden auf die gleiche Weise berechnet, nur in umgekehrter Richtung. Da ist dann das Einkommen der Mutter relevant.


    Wenn die Unterhalte festgelegt und sich alle Beteiligten einig sind, geht der jeweils Unterhaltspflichtige zum Jugendamt und lässt einen Titel darüber ausstellen.


    Und dann muss nur noch bezahlt werden ...

  • Ich habe mal kurz nachgesehen:


    Du wärst mit 2850 Euro bereinigtem Netto in Einkommenskategorie 5, da drei Kinder, jedoch in 4.
    Die Mutter Karin mit bereinigtem Netto 1330 Euro, ich nehme jetzt mal, dass sie insgesamt nicht mehr als 2 Kinder hat, sie also in Kategorie 1 fällt.


    1. Kind von und lebend bei Mutter A: 17 Jahre: 404 Euro, zu leisten von Dir.
    2. Kind von Mutter A, lebend bei Dir, 14 Jahre: 326 Euro, zu leisten von der Mutter.


    Die zu zahlende Differenz beträgt also 78 Euro.


    3. Kind von und lebend bei Mutter B: 288 Euro.


    Du müsstest dann wegen 1. und 3. jeweils einen Titel besorgen.

  • Also bisher habe ich nur Unterhalt gezahlt und ich habe wegen der Kinder zu lange still gehalten.
    Doch jetzt tritt eine ernste Situation ein.
    Da meine EX zu 2 und 1 keine Verpflichtung aus der Zeit vorher übernimmt, sind bei mir Lohnpfändungen eingegangen. Deshalb habe ich mir ein P-Konto eingerichtet
    Grundfreibetrag des Schuldners (= Kontoinhaber) derzeit1 in Höhe von (§ 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2a ZPO) 1.073,88 Euro


    Weiterer Freibetrag derzeit 1 in Höhe von 404,16 € für die erste Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird (§ 850k Abs. 2 Nr. 1a ZPO) oder für die der Schuldner Leistungen nach SGB II / XII entgegennimmt(§ 850k Abs. 2 Nr. 1b ZPO} in Höhe von 404,16 Euro
    für das Kind was bei mir wohnt


    und
    Weiterer Freibetrag derzeit 1 in Höhe von jeweils 225, 17 € für eine zwei D drei D vier weitere Person(en),der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird (§ 850k Abs. 2 Nr. 1a ZPO) oder für die der Schuldner Leistungen nach SGB II I XII entgegennimmt(§ 850k Abs. 2 Nr. 1b ZPOl in Höhe von 450,34 Euro


    Kindergeld für (§ 850k Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO)
    Kind 1 geboren im Monat/Jahr 05/ 1998 in Höhe 190,00 Euro


    somit Pfandfreier monatlicher Sockelbetrag 2.118,38 Euro


    Wenn ich jetzt in die Tabelle schaue und den Betrag mit den Freibeträgen vergleiche. Wie viel steht den Kindern zu.


    Eine Privatinsolvenz habe ich gerade beantragt!!!

  • Mir deucht, der Kindesunterhalt ist nicht Dein Problem, oder? Wenn Du 3000 Euro netto hast, sollte man meinen, dass die 366 Euro Kindesunterhalt davon bestritten werden können.


    Wenn Dein Gehalt ohnehin schon der Pfändung anheim fällt und Du Insolvenz beantragt hast, ich denke, dann werden Insolvenzverwalter oder Gericht schon festlegen, was Du zu zahlen hast.


    Grundsätzlich steht Dir gegenüber Deinen Kindern ein Selbstbehalt von 1080 Euro zu. Der Rest kann dafür aufgewendet werden, den Kindesunterhalt zu bestreiten. Danach kommen die Mütter (um die es ja bisher nicht ging) mit einem Selbstbehalt von 1200 Euro. Danach kommen die anderen Gläubiger. Kinder haben höchste Priorität.


    Aber mit solchen Sonderfällen bin ich überfordert, sorry. Da kennst Dich selbst vermutlich schon selbst besser aus als ich. Ich schätze, Du wirst noch Rat von anderen hier bekommen, die sich damit dann besser auskennen.


    Viel Glück und Erfolg und alles Gute!



    -------------
    Nachtrag: Den Dir zustehenden Unterhalt hättest Du einfordern müssen. Wenn Du das versäumt hast, aus welchen Gründen auch immer, bleibt das Dein Problem. Leider. Auch wenn es um der Kinder Willen noch so gut gemeint war.

  • Hallo Torsten, schon mal vielen dank für deine Info's. Nur das ältere Kind wohnt bei mir.


    Macht in dem Fall keinen Unterschied. Die Alterskategorie gilt für Kinder von 12-18. Da sie 14 und 17 sind, ist es Wurscht. Tschuldi für die Ungenauigkeit.

  • Noch eine Ungenauigkeit: ich habe versehentlich in der Spalte "ab 18" nachgesehen, nicht "12-18".


    1. Kind von Mutter A, lebend bei Dir, 17 Jahre: 355 Euro, zu leisten von der Mutter.
    2. Kind von und lebend bei Mutter A: 14 Jahre: 423 Euro, zu leisten von Dir.


    Die zu zahlende Differenz beträgt also 68 Euro.


    3. Kind von und lebend bei Mutter B, 3 Jahre: 288 Euro.


    In Summe 356 Euro.

  • Hallo,


    Wenn ich alles richtig verstanden habe.


    Ja da das erste Kind bei mir wohnt, müsste ich theoretisch dort nicht von der Mutter Unterhalt bekommen für das Kind


    Kind 2 wohnt bei der Mutter?


    Die Mutter hat ein Einkommen von 1400€ ? das müsste auch noch bereinigt werden.


    Auch die Mutter hat einen SB von 1080€.


    Ich denke es bleiben ca.110€ für jedes Kind über. ( max. 150€ an dich).


    Ab dem 18.Geburstag wirst du noch weniger bekommen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

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  • Auch die Mutter hat einen SB von 1080€.


    Stimmt. Oben bin ich von 1330 Euro bereinigtem Netto ausgegangen, davon ab 355 macht 975, also 105 Euro unterm Selbstbehalt von 1080. Also beträgt ihre Unterhaltspflicht nur noch genau 250 Euro.


    1. Kind von Mutter A, lebend bei Dir, 17 Jahre: 250 Euro (Mangelfall), zu leisten von der Mutter.
    2. Kind von und lebend bei Mutter A: 14 Jahre: 423 Euro, zu leisten von Dir.


    Die zu zahlende Differenz beträgt also 173 Euro.


    3. Kind von und lebend bei Mutter B, 3 Jahre: 288 Euro.


    In Summe 461.


    Danke edy!

  • Ja vielen Dank an euch beide. Da ich jedoch zur Zeit nur den oben genannten Freibetrag habe, komme ich jedoch definitiv unter meinen Freibetrag, weil ich für meine große Tochter kein Geld bekommen und meine EX 348 Euro über ihre Anwältin verlangt. In Summe also 636 Euro. Für jedes Kind nur 225, 17 Euro Freibetrag

  • Keine Ahnung, wie es dann ist. Beim Mangelfall wird üblicherweise geguckt, wieviel Geld über dem Selbstbehalt da ist. Dieser Rest wird an die Kinder nach einem Umlageschlüssel verteilt, der sich nach der Höhe des Unterhaltsanspruchs der Kinder berechnet. Alle anderen gehen leer aus. Ich weiß nicht, ob das bei Dir anwendbar ist. Irgendwie verstehe ich nicht, warum Du da so Not gerätst. Du hast ein Einkommen von netto 2850 und musst für die Kinder 461 zahlen. Da bleibt doch jede Menge übrig!?


    Und welche Exfrau will 348 Euro für was? Kindesunterhalt? Trennungsunterhalt? Geschiedenenunterhalt?