Versorgungsausgleich

  • Hallo


    Meine Scheidung erfolgte vor 12 Jahren mit der Aussage des Richters der Versorgungsausgleich würde später erfolgen.
    Mittlerweile wieder Verheiratet und seit 2 Jahren verrentet erhielt ich Post das dies nun erfolgt.
    Meine 1 Frage : ist so eine lange Wartezeit normal ?
    Meine 2 Frage: wie viel kostet dieses Verfahren ?


    In meiner ersten Ehe habe ich eine Lebens/Rentenversichung mit eingeschlossener BU abgeschlossen und beziehe daraus auch seit 2 Jahren eine Zusatzrente.
    Von dieser wurde ich heut informiert das bis zum Abschluss des Verfahrens alle Zahlungen eingestellt werden.
    Meine 3 Frage : wie lange dauert so ein Verfahren und muss ich befürchten das die Versicherung "danach" nicht mehr zahlt.


    Hat jemand von Euch Erfahrungen damit und kann mir Auskunft geben? Das wäre echt nett


    LG Drops

  • Also, bei der Scheidung meiner Frau war es so, dass vor der Scheidung der Versorgungsausgleich festgelegt wurde. Erst als das alles geregelt war gab es einen Scheidungstermin. Im Scheidungsurteil ist der Versorgungsausgleich geregelt (aber bitte frag mich nicht, wie). Die Bearbeitung hat ca. 3 Monate gedauert. Ich nehme an, dass Deine Frau einen gewissen Anspruch auf die Leistung der Versicherung hatte und hat, da ihr vermutlich aus dem gemeinsamen Eheeinkommen eingezahlt habt. Ich kann mir vorstellen, dass es für Dich zu einer Leistungskürzung und möglicherweise zu einer Nachzahlung kommt, aber das weiß ich nicht wirklich.

  • Hallo Drops,


    Der Versorgungsausgleich deiner Scheidung ist noch aus der Zeit vor der Versorgungsausgleichs-Reform ( 2008 ?).


    Evtl. hast du mit diesem Verfahren sogar profitiert . Besonders wenn deine EX erst nach dir in Rente ging/geht.


    siehe auch hier:

    Beratung erhälst du bei deiner Rentenversicherung-Stelle.


    Es gibt auch ein gutes Forumzu diesem speziellen Problem


    hier:


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi, seit 1976 ist der Versorgungsausgleich im Verbundverfahren drinnen, ist also zwingend durchzuführen. Allerdings ist hier zwischen dem internen und dem externen Versorgungsausgleich zu unterscheiden. Der interne erfolgt über die Rentenversicherung in Berlin, der wird immer mit dem Scheidungsverfahren im Verbund entschieden, kann aber in besonderen Fällen (kann, aber muss nicht) abgetrennt werden. Insoweit hätte eine Entscheidung gefällt werden müssen, entweder mit der Scheidung, oder danach im Beschlussverfahren.


    Der Hinweis auf ein späteres Versorgungsausgleichsverfahren zeigt, dass es hier um eine andere als die "klassische" Rente geht. Das war seinerzeit der schuldrechtliche Versorgungsausgleich, heute spricht man da wohl einheitlich vom externen Versorgungsausgleich. Dieser griff insbesondere dann, wenn der Rententräger ein anderer ist, die erworbenen Anwartschaften noch nicht errechnet werden können, etwa bei einer Betriebsrente. Oder auch bei Beamten, die seinerzeit versorgungsausgleichstechnisch anders abgewickelt wurden.


    Die Rentenberatungsstelle für die Berliner Rente hilft da nicht viel weiter. Es gibt Fachanwälte für diesen Bereich, auch die Versicherungsträger können da direkt weiterhelfen.


    Diesen alten Verfahren war eines gemein: der Ausgleich erfolgte nicht automatisch, sondern auf Antrag hin. Offensichtlich ist der Antrag hier erst jetzt gestellt worden.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,
    Danke für eure Antworten ,hat mir schon ein wenig weiter geholfen.
    Wen ich das ganze richtig sehe kann ich eh nur abwarten was da kommt.


    ?LG Drops
    P.S. Ich bin weibl. ;-)