Guten Tag
Angenommen man bezahlt laut Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt der Stufe drei. Jetzt bekommt man eine Gehaltserhörung und man reduziert seine Arbeitszeit, so dass man am Ende des Monats das gleiche Gehalt hat. Kann man nun durch das Jugendamt verpflichtet werden Vollzeit zu arbeiten oder kann das Jugendamt den Kindesunterhalt einfach so berechnen, als würde man mit dem höheren Gehalt Vollzeit arbeiten?
Vielen Dank
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