Muss der zahlende Vater Vollzeit Arbeiten

  • Guten Tag


    Angenommen man bezahlt laut Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt der Stufe drei. Jetzt bekommt man eine Gehaltserhörung und man reduziert seine Arbeitszeit, so dass man am Ende des Monats das gleiche Gehalt hat. Kann man nun durch das Jugendamt verpflichtet werden Vollzeit zu arbeiten oder kann das Jugendamt den Kindesunterhalt einfach so berechnen, als würde man mit dem höheren Gehalt Vollzeit arbeiten?


    Vielen Dank
    für eine Antwort

  • Maßgeblich für die Höhe Unterhalts ist Dein Einkommen und nicht die Zahl der Stunden, die dafür arbeitest. Das ist Deine persönliche Entscheidung.


    Du hast lediglich dafür zu sorgen, dass Du den Mindestunterhalt leisten kannst, auf mehr hat das Kind keinen Anspruch. Nur, wenn Du den Mindestunterhalt nicht leisten kannst, aber nur Teilzeit arbeitest und diesen Zustand obendrein selbst herbeigeführt hast und/oder Du auch nichts dagegen unternimmst, den Mindestunterhalt zahlen zu können, verstößt Du gegen Deine Erwerbsobliegenheit und es wird möglicherweise ein fiktives Gehalt zur Festsetzung des Kindesunterhalts festgesetzt.

  • Hallo lowpull ( Skydive?).


    Ich nehme an es besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?


    Man sollte erst mal überprüfen ob die bisherige Berechnung durch das JA überhaupt richtig ist ( Bereinigung des Netto-Einkommen)


    Wie hoch ist dein durchschnittliches Netto?


    Wie hoch der jetzige Unterhalt?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo
    danke für die Antworten
    einen Titel gibt es noch nicht. Das Jugendamt rechnet zum ersten Mal da ich vorher das bezahlt habe auf was sich die Anwälte geeinigt haben. Ich zahle ja mehr als den Mindedtunterhalt
    mich habe auch mit dem Bearbeiter vom Jugendamt gesprochen. Der meint ich habe volle41 Stunden zu arbeiten
    Ich habe keine Lust wieder vor Gericht gehen zu müssen

  • Hallo!


    Im Bezug auf minderjährige oder privilegiert volljährige Kinder ist es so, dass man seine Arbeitszeit nicht verringern darf, auch wenn dabei der bisherige Unterhalt gesichert ist. Genannte Kinder partizipieren an den Lebensumständen des Barunterhaltspflichtigen.


    Wenn hier jetzt eine Gehaltserhöhung stattfindet, dann muss auch der Unterhalt nach dem neuen Einkommen gezahlt werden. Sonst könnte man ja die Arbeitszeit so weit reduzieren, dass nur noch der Mindestunterhalt geschuldet wird. Dann zahlen in Zukunft alle nur noch den Mindestunterhalt.


    Daher ist der Beitrag von thz2906 als unrichtig zu bezeichnen.


    LG nero

  • Finde ich ja dreist. Jetzt bestimmen die Kinder schon darüber, was die Eltern zu verdienen haben.


    Wenn der Vater einer Familie beschließt, auf der Arbeit kürzer zu treten, dann gibt es eben weniger Geld für alle, auch wenn der Vater weder getrennt noch zu Barunterhalt verpflichtet ist. Dann ist das eben so. Das wäre ja dann eine Benachteiligung der Kinder, deren Eltern nicht getrennt sind. Gab es nicht auch noch mal so was wie ein Recht auf wirtschaftliche Selbstbestimmung?


    Und ich frage mich: was ist denn dann Vollzeit. Ich habe immer Vollzeit gearbeitet, aber Verträge zwischen 35 und 40 Stunden gehabt.


    Dem entgegen steht allenfalls, dass er sich seine Gehaltserhöhung eben in Freizeit "auszahlen" lässt. Aber, wie gesagt, nach meinem Rechtsempfinden ist das seine Angelegenheit.


    Diese dusselige Milchmädchenrechnung "Dann verdiene ich eben weniger oder kündige, damit ich weniger Unterhalt zahlen muss!" hat der Ex meiner Frau auch mal aufgemacht. Was dabei von den schlichten Gemütern leider übersehen wird: sie haben dann auch weniger oder nix mehr. Das ist dann schon ein überaus unerwünschter Nebeneffekt. Das machen die dann lieber doch nicht.


    Schönen Tag Euch und danke an Chico für die Richtigstellung.

  • Was ist wenn der Vater aus gesundheitlichen Gründen im Ruhestand ist. Muss er dann einen Nebenjob annehmen um seinen 21-jährigen Sohn der studieren will den Kindesunterhalt bezahlen zu können ?

  • Hi,


    der Student ist nicht mehr priviligiert, so dass sich die Frage doch gar nicht stellt.


    @ thz: es ist kürzlich eine Studie einer renomierten Stiftung veröffentlicht worden. 50% aller Kinder, die nur bei einem Elternteil aufwachsen, bekommen keinen Unterhalt, 25% zusätzlich zu wenig Unterhalt. 75% aller Kinder leben deshalb an der Armutsgrenze. Der Vergleich mit Familien, in denen die Eltern zusammen leben hinkt gewaltig. Denn aus einer wirtschaftlichen Einheit heraus lässt sich nun mal wesentlich günstiger leben. Es steht definitiv mehr Geld zur Verfügung. Steuervorteil, wenn verheiratet, nur einmal Miete, Abwechseln bei der Kinderbetreuung u.s.w.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen.


    Diese "Studie" ist aus meiner Sicht politisch gewollt und wird leider noch schlimmer werden.


    Es wird sich trotzdem nichts ändern. Diese "Zahlen" sind alarmierend. Das "System Unterhalt" hat vor 20-30 Jahren vielleicht funktioniert, aber in der jetzigen Zeit ist es nicht mehr "brauchbar".
    Eigentlich traue ich keiner Statistik, aber die Zahlen von "timekeeper"(Studie) sehe ich als realistisch an.


    Kenne leider zu viele Fälle, wo trotz Vollzeit nichts mehr übrig bleibt(Mangelfälle).
    Der "Zahler" hat fast keine Chance mehr Geld zu verdienen, auch wenn er es möchte.


    Ist leider so und sind meine Erfahrungen aus der Praxis.


    Grüße an alle.

  • Hi,


    es hat auch vor 20-30 Jahren nicht funktioniert (ja, ich bin so ein Oldie). Nur, damals gab es weniger Trennungen, und mehr Alleinerziehende haben die Nichtbereitschaft des eigentlichen Zahlers, etwas zu leisten, als Schicksal hingenommen. Großeltern sind mehr eingesprungen. Nur, heute arbeiten die Großeltern eben auch noch, oder melden auch mal ihr berechtigtes (!) Interesse an Eigenleben an. Und - auch die fehlende Bereitschaft, Verantwortung für das zu übernehmen, was man "angerichtet" hat. Abgesehen davon, ich kann mir nun mal nur das leisten, was ich mir auch finanziell leisten kann. Da kommt dann immer gleich der Schrei nach dem Staat, nach wem auch immer. So einfach ist es nun mal nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Eine Haupterschwernis ist wohl die, dass nach der Scheidung der meist unterhaltspflichtige Vater in StKl I landet, nicht mehr nach der günstigeren Splittingtabelle besteurt wird und zusätzlich noch den Unterhalt zu leisten hat. Da bleibt bei vielen an sich gut verdienenden Vätern nicht mehr viel übrig. Ich glaube, die Splitting Tabelle ist ohnehin schon unter Beschuss geraten, vielleicht wird es ja besser, wenn dieses Verfahren abgeschafft wird (wobei ich mal die Vermutung wage, dass lediglich der Steuervorteil aus der Splittingtabelle beseitigt aber kein Ersatz geschaffen wird ....)

  • Hi,


    na ja, die Mutter landet ja auch in einer ungünstigeren Steuerklasse. Das ist natürlich ein Element des Puzzles. Ganz klar. Auf der anderen Seite, man darf die erhebliche Erhöhung des Kindergeldes nicht vergessen. Als meine Kinder klein waren, da gabs für den einen 50 DM, für den anderen 70 DM. Und keine Kindergarten/Hortplätze, die überwiegend vom Staat bezahlt wurden. Die Kinderfrau, die ich brauchte, einfach weil ich zwar auf Wartelisten bei Kindergärten stand, dann aber berufsbedingt umgezogen bin, so dass der Zirkus von vorne los ging, konnte ich nicht mal von der Steuer absetzen. Finanzamt meinte, ich müsse ja nicht arbeiten, es gäbe ja auch die Sozialhilfe. Es hat sich unheimlich viel getan, und das ist auch gut so.


    Nur, es kommt natürlich sehr viel zusammen. Gehobenes Anspruchsdenken (zwei Autos müssen sein), das Leben mit fast food (zu teuer), Handies u.s.w. Das alles mag funktionieren, wenn man zusammen lebt. Aber wenn man sich trennt, muss man, und zwar beide Betroffenen, zurückschrauben, ganz klar. Ich vermisse dieses Umdenken. Im Gegenteil, meist beobachte ich (und ich bin nicht die einzige, die das so sieht) dann die Trotzschwangerschaften mit neuem Partner/neuer Partnerin. Bei Altlasten aus der Beziehung, völlig ungeklärten Verhältnissen, schon vorher Mangelfall gewesen, und dann das. Das ist einfach eine mißratene Lebensplanung. Und eben auch das fehlende Verantwortungsgefühl. Es war früher selbstverständlich, dass derjenige zahlte, bei dem die Kinder nicht leben. Ohne Ausflüchte, ohne wenn und aber. Das wird heute immer seltener beobachtet. Es kommen dolle Ausflüchte und der Schrei nach dem Staat. Mir erklärte vor relativ kurzer Zeit ein Vater, er könne für sein Kind aus erster Ehe nichts zahlen, weil seinerzeit seine Ehefrau zu Hause bleiben konnte, er nunmehr neu verheiratet sei, und er doch der Ehefau No. 2 denselben Luxus bieten wolle (Kind ist natürlich unterwegs). Es ist eben viel auch Haltungssache. Und das deprimiert mich wirklich.


    Herzlichst


    TK