Kindesunterhalt nach Trennung

  • Hallo zusammen.


    ich habe bereits viel gelesen aber komme nicht ganz klar. Ich hoffe ihr seit so nett und helft mir weiter.



    Ich war nicht verheiratet und habe mit meiner frisch getrennten Ex-Freundin 2 Kinder von 6 und 10 Jahren.


    Mein Netto ist ca. 2200 Euro ohne Zusatzzahlungen wie Urlabusgeld usw.
    Das meiner Ex Freundin 1200 Euro wegen Teilzeit


    Ich habe Schulden seit 3 Jahren die ich monatlich mit 233 Euro abtrage.
    Zudem fahre ich seit 2 Jahren ein Leasingfahrzeug was mich 360 Euro im Monat kostet.


    Ich verstehe nicht ganz was alles anrechenbar ist bei der Kindesunterhaltsberechnung.
    Werden Leasingskosten auch beachtet? Denn aus dem Leasingvertrag der ja schon lange vor der Trennung zustande gekommen ist komme ich nicht mehr so einfach raus.
    Gibt es sonst noch was zu anrechnen?
    Ich selber bekomme leider keine Beratung beim Jugendamt. Das ist nur dem Unterhaltsempfänger gestattet.


    Ist es sinnvoll einen Anwalt zu holen oder bekomme ich da auch nur ca. Angaben



    Danke vorab

  • Hallo,


    erst einmal herzlich willkommen. Ich hoffe sehr, dass wir dir helfen können. Unser "Unterhaltsspezialist" ist eigentlich edy, ich denke mal, er wird sich auch noch melden und ins Eingemachte gehen. Ich beschränke mich deshalb mal auf die allgemeinen Ausführungen. Die werden aber auch schon weiterhelfen.
    Wie berechne ich Unterhalt? Du nimmst die letzten 12 Monate (Brutto-Gehalt), addierst Prämien, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, was auch immer. Dazu kommt dann die Steuerrückzahlung. Davon ziehst du die Steuern, die du zahlst, ab. Diesen Betrag dividierst du dann durch 12. Damit hast du dein Netto-Einkommen ermittelt.


    Was abzugsfähig ist, das wird von den Gerichten (wenn auch gering) unterschiedlich betrachtet. Da schaust du in die Richtlinien deines Oberlandesgerichtes. Alle OLGs haben inzwischen da was veröffentlicht. Auf jeden Fall kannst du in Abzug bringen 5%berufsbedingte Aufwendungen, evtl. auch mehr (Fahrtkosten, siehe OLG), zusätzliche Altersversorgung. Und vom Rest ist dann nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Dein Selbstbehalt sind derzeit 1085 €, darunter darfst du nicht kommen.


    So, das ist so der Einstieg. Arbeite dich mal vor, und frage dann gezielt weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Hansolo,


    @TK danke für die "Blumen".


    Ich würde zunächst die Berechnung des JA abwarten (das Ergebnis ist nicht bindend) , dann kannst du immer noch einen


    Fachanwalt einschalten. Das JA ist sozusagen Anwalt der Kinder, Urteile kann aber nur das Familiengericht fällen.


    Ich nehme an du hast das alles dem Jugendamt mitgeteilt ( damit es angerechnet werden kann).


    Länger bestehende Schulden , besonders wenn sie einvernehmlich mit Zustimmung des Partners gemacht wurden, können anerkannt werden.


    Ob solche Art von Schulden anerkannt werden ist oft "Verhandlungssache" . Vor Gericht würde ein Richter/-in entscheiden.


    Ansonsten siehe timekeeper . ( beim Betrag der Düsseldorfer Tabelle muss noch das hälftige Kindergeld abgezogen werden.)


    Weitere Fragen gerne.


    lg
    edy

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