Unterhaltspflichtige Mutter kann wegen Nachwuchs nicht arbeiten

  • Hallo,


    folgende Frage: die Kinder leben nicht bei der Mutter, sondern beim Vater. Die Mutter ist dann entsprechend ihrem Einkommen unterhaltspflichtig. Sie kann aber nicht arbeiten, weil sie von ihrem neuen Partner ein Kind bekommen hat. Der Ex hält ihr natürlich vor, dass sie den Zustand wissentlich und willentlich herbeigeführt hat und verlangt trotzdem Unterhalt von ihr, als würde sie noch arbeiten, will also ein fiktives Einkommen ansetzen. Das mag greifen, wenn das neue Kind älter als 3 Jahre ist, da man ab dann erwarten kann, dass die Frau wieder einer Beschäftigung nachgehen kann. Aber vorher?


    Danke vorab für Eure Auskunft!

  • Hallo Thorsten,


    Hier kommt es m.E. wesentlich auf das Einkommen des neuen Vaters an.


    Hat er genug Einkommen kann/ muss er den Bedarf/Unterhalt für die Mutter decken.


    Ihr Einkommen ( evtl. Elterngeld) sowie Taschengeldanspruch kann für den KU verwendet werden.


    Selbstbehalt ( der Mutter) würde dann entfallen, da ihr Bedarf ja gedeckt wäre.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke, edy!


    Der neue Vater hat ein gutes Einkommen. Den Bedarf der Mutter und seines eigenen Kindes trägt er sicher gern und ohne Probleme, ist ja "seine" Familie. Aber angeblich hat er ja finanziell mit den Kindern vom Ex nix zu tun. Die Mutter hat kein Einkommen, da sie ja das Kind vom neuen Partner betüdelt. Kindergeld für die Kinder vom Ex bekommt ja deren Vater, bei dem die Kinder leben.


    Ein fiktives Einkommen würde also nicht angesetzt? Wie hoch wäre dann der "Taschengeldanspruch" der Mutter, der als Einkommen herangezogen werden würde? Und wieviel müsste sie davon abtreten?

  • Danke, edy!


    Die Mutter hat kein Einkommen, da sie ja das Kind vom neuen Partner betüdelt.
    Ein fiktives Einkommen würde also nicht angesetzt? Wie hoch wäre dann der "Taschengeldanspruch" der Mutter, der als Einkommen herangezogen werden würde? Und wieviel müsste sie davon abtreten?


    Sie bekommt kein Elterngeld?


    Taschengeldanspruch: bitte googlen.


    Das müsste sie komplett für den Unterhalt einsetzen.


    lg
    edy

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  • Hallo!


    Taschengeldanspruch oder Entlohnung für das unentgeldliche führen eines Haushalts, ergibt sich aus Punkt 6.1 der Leitlinien der OLG.


    LG chico