Selbstbehalt, wenn ein Kind bei mir wohnt

  • Hallo zusammen,


    zu meinem Fall habe ich noch nicht wirklich was passendes gefunden.


    Ich habe zwei unterhaltspflichtige Kinder von zwei verschiedenen Beziehungen.


    Der Sohn aus Beziehung 1 wohnt bei seiner Mutter und der Sohn aus zweiter Beziehung zieht ab August fest zu mir.


    Erhöht sich durch den Zuzug mein Selbstbehalt? Die Mutter des Jungen wird mir keinen Unterhalt zahlen können, da sie ALG2 empfängt.


    Also erhöht sich mein Einkommen ja nur um das Kindergeld von 190 Euro. Damit kann ich ja schlecht uns Beide ernähren.


    Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.
    LG
    Thomas

  • Hallo Thomas,


    wie hoch ist denn dein Nettoeinkommen monatlich?


    lg
    edy

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  • Für das Kind, das bei seiner Mutter wohnt, bist Du unterhaltspflichtig, für das bei Dir lebende die Mutter. Solange das Kind unter 12 Jahre alt ist, gewährt die Unterhaltsvorschusskasse den Mindestunterhalt über einen Zeitraum von 6 Jahren, wenn die Mutter nicht leistungsfähig ist.


    Mir ist nichts darüber bekannt, dass sich Dein Selbstbehalt dadurch ändert, dass ein Kind bei Dir lebt. Typischerweise werden derlei Dinge ja immer getrennt voneinander betrachtet, aber es kann auch Ausnahmen geben.


    Edy weiß da sicher mehr.

  • Vielen Dank Euch Beiden erstmal. Mein Netto liegt bei 1400. Ich hab allerdings ne Fahrstrecke zur Arbeit von täglich 70 km. Kann man das anrechnen lassen?
    Die Sache wäre ja auch einfach. Ich zahl für Nr 1 Unterhalt und krieg von der Mutter von Nr 2 Unterhalt. Nur wird die nix zahlen, da Hartz4
    Also fehlt mir ja Geld.
    Wegen Unterhalt will ich beim Jugendamt Beistandsschaft beantragen. Dann muss ich da nicht ständig hinterm Geld herrennen.
    Achso, der Junge ist 13.
    VG

  • Hallo ,


    Mein Netto liegt bei 1400.


    Das Netto muss noch bereinigt werden ( Fahrtkosten zur Arbeit usw.)


    Dein Selbstbehalt 1080€.


    Alles was nach Bereinigung noch über Selbstbehalt ist, kann für Unterhalt berücksichtigt werden.


    Bei 2 Kindern ( unterhaltsberechtigt) wird der Betrag auf beide aufgeteilt.


    lg
    edy

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  • Holla. Bei 70 km am Tag hast Du im Monat ja schon 770 Euro ansetzbare Fahrtkosten (wenn man von 30 Cent pro Kilometer und 220 Arbeits- und Fahrtagen im Jahr ausgeht). Und 30 Cent pro Kilometer sind nicht großzügig bemessen. Also, wenn Du die tatsächlich selbst tragen musst (kein Dienstwagen oder ÖPNV), dann dürftest Du da unterhaltsmäßig raus sein, selbst wenn Du einen Teil davon über die Steuer zurückbekommst. Allerdings frage ich mich, wovon Du lebst, wenn über das halbe Gehalt ja schon fürs Fahren draufgeht. Und die Unterhaltskassen werden es sich wohl auch fragen, vor allem, ob Du Dich angesichts Deiner Unterhaltssituation nicht nach einem lukrativeren Job umsehen kannst oder solltest. Ich weiß nicht, ob die da eine Handhabe haben.

  • Hi Edy,
    Das heisst also, daß ich als Selbstbehalt für mich 1080 haben darf und mein Sohn dann noch 190 Euro Kindergeld plus ca 100 Euro Unterhalt?
    Und weil meine Exfrau nichts tut und ALG2 kassiert und ich arbeiten gehe, bin ich der Dumme, der zwar Unterhalt zahlen darf aber selber keinen bekommt ;-)

  • Hallo Thorsten,
    ich glaube, Du hast da nen Rechenfehler drin :-)


    Ca 1400 km mal 0,30 sind 420 Euro


    Ich fahr aber ein LPG Gasauto, so daß ich mit 200 Euro hinkomme im Monat


    VG
    Thomas


    PS: Die Unterhaltskassen? Ist doch nur eine, denn an meinen jüngeren Sohn muss ich ja kein Unterhalt zahlen--er lebt ja bei mir.
    Und lukrativere Jobs? :-) Schön wärs--ich bin 51 - hab nach weit über 150 Bewerbungen nen Job bei ner Zeitarbeitfirma bekommen und hab tierisch Glück, daß die noch so gut zahlen. Ich war auch bei anderen Zeitarbeitsfirmen, da waren die 1400 Brutto! ;-)

  • Hm. 220 Tage im Jahr, jeden Tag 140 km a 30 Cent = 9240 Euro im Jahr. Dieses durch 12 sind 770 Euro im Monat. So spricht es mein Taschenrechner. Gut, aber Gas ist billiger, ich weiß nicht, in wie weit das in die Rechnung bei der Unterhaltsbestimmung einfließt. Am reellsten ist aber wohl, die tatsächlichen Kosten abzurechnen.


    Unterhaltskasse zahlt nur bis 12. Ich wusste nicht, wie alt Deine Kinder sind, als ich es oben geschrieben hatte. Mit 13 ist er raus (auch wenn sich da wohl zukünftig was ändern soll).


    Ja, ich bin auch 52, ich kenne die Situation. Nur nicht den Mut verlieren. Es ist ja heute sehr einfach, per eMail bei Firmen anzufragen, das kostet nichts und mehr als Nein sagen können die auch nicht. Vielleicht rutscht man mal irgendwo zufällig rein.


    ---------
    Nachtrag: ich hatte Dich so verstanden, dass 70 km der einfache Weg ist. Vielleicht liegt da der Fehler. Was Deine Ex angeht: das Arbeitslosenamt verschenkt ja auch nichts. Anscheinend konnte sie nachweisen, dass sie nicht arbeiten kann und bedürftig ist. So lange das so ist, wird da nichts zu holen sein. Sollte bei Dir was oberhalb des Selbstbehalts übrig bleiben, kann die Hälfte davon für das andere Kind als Unterhalt herangezogen werden, die andere Hälfte wirst Du wohl für das bei Dir lebende Kind behalten können, wenn ich edy richtig verstanden haben.