Kindesunterhalt, alter PfÜB

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,


    ich habe eine recht dringliche Frage.


    kurz die Vorgeschichte:


    Exfrau hat vor vielen Jahren einen PfÜB erlassen da ich Unterhaltsschulden aufgebaut habe, es war ein langer gerichtlicher Kampf
    aber nach relativ kurzer Zeit haben sich die Unterhaltsschulden erledigt (abbezahlt und unrechtmäßige Forderungen gerichtlich geklärt), dieses ist gerichtlich bestätigt und seit einem kanppen
    Jahr ist nur noch der laufende Kindesunterhalt für zwei Kinder betitelt.


    Jetzt das Dilemma:


    Seit August ist die neue Düsseldorfertabelle in Kraft getreten, ich habe damals meinen Anwalt gefragt und mich auch so Informiert, ich war nicht berechtigt und auch
    nicht aufgefordert mich darum zu kümmern, da dieses ja durch meinen Arbeitgeber durch den Titel mir aus der Hand genommen wurde.


    Es haben sich bis jetzt Unterhaltsschulden von 404 Euro aufgebaut, meine Exfrau hat diese jetzt angefordert.


    Fragen:


    1. Ist es rechtmäßig das mein Arbeitgeber mich jetzt für 1-2 Monate auf 750 Euro runterpfändet um dieses auszugleichen?
    Im altem PfÜB ist der Beschluß das ich auf 750 Euro gepfändet werde aber dieses bezieht sich auf die "alten" Unterhaltsschulden.
    Ist nicht auch der Arbeitgeber in der Pflicht nach aktueller Düsseldorfer Tabelle zu arbeiten?
    Ist nicht der normale Selbstbehalt anzuwenden?


    2. Ich habe Schichtdienst, dadurch bin ich in Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle gelandet. Ich habe Unterhaltsverpflichtung gegenüber
    zwei Kinder in der Altersstufe 12-17 Jahre.
    Durch unregelmäßigen Schichtdienst komme ich dauernd da durch unter den Selbstbehalt, mehrere Monate auch weit drunter so das
    meine Lebensplanung sehr schwierig wird.
    Letzen Monat z.B. habe ich 960 Euro bekommen.


    Was kann ich machen, was kann ich vorallem schnell machen?
    Ich werde auf jedem Fall auch nebenbei meinen Anwalt wieder aktivieren aber ich würde trotzdem auch
    selbst schnellstmöglich tätig werden.


    Lieben Gruß Sani

  • Hallo Sani,


    So lange ein Titel besteht kann gepfändet werden ( bei Unterhaltsschulden auch unterhalb der normalen Pfändungs-Freigrenze).


    Gepfändet wird vom Gerichtsvollzieher ( der Arbeitgeber setzt die Pfändung nur um).


    Du solltest eine Abänderung der Titel anstreben.


    Wenn eine Neuberechnung erfolgt ( und alles anerkannt wird) entsteht evtl. ein anderer Betrag, und ein abgeänderter
    Titel.


    Vorerst zählt der laufende Titel ( und der fragt nicht nach richtig oder falsch ).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    danke für die schnelle Antwort.
    Das Gericht hat eine Abänderung ja beschlossen, da muss ich die Unterlagen noch einmal durchforsten.
    Ich war vorher in Stufe 4 (was totaler Schwachsinn war), jetzt in Stufe 2
    Einen neuen Titel gab es durch die Änderung aber nicht.


    Ist es denn Rechtmäßig das meine Personalabteilung mir jetzt die 404 Euro aufbürdet? Sind diese nicht auch in Verantwortung die aktuelle Düsseldorfer Tabelle
    anzuwenden? Bzw. hätte meine Exfrau das nicht Zeitnah anfordern können?
    Ich habe letztes Jahr im Sommer mit meiner Personalabteilung auch telefoniert, die sagten mir das ich gar keinen Einfluss habe, d.H. die
    nehmen nur von meiner Exfrau oder vom Gericht Änderungen an.


    LG Sani

  • Hallo Sani,


    Wie du schon schreibst, der Arbeitnehmer kann nur die vom Gericht festgesetzten Titeln bei einer Pfändung


    umsetzen.( auf Anweisung durch den Gerichtsvollzieher).


    Du musst also einen vom Gericht abgeänderten Titel vorlegen, den musst du dir bei Gericht holen. (evtl. mit RA).


    Die Personalabteilung kümmert sich nicht um Unterhaltssachen ihrer Mitarbeiter ( sind ja auch keine Juristen).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Das heißt im Umkehrschluß, da es nur einen Titel gibt für den laufenden Unterhalt, alles Andere würde gerichtlich als erledigt geklärt, kann nur mit einen neuen Titel die neue Unterhaltsschuld gefördert werden?
    Wenn es einen neuen Titel geben sollte dann wäre ich ja vom Gerichtsvollzieher informiert worden, richtig?
    Jetzt mal davon abgesehen das ich für die neue Unterhaltsschuld nichts kann.


    danke und lieben Gruß sani

  • Hallo,


    Wenn es einen neuen Titel geben sollte dann wäre ich ja vom Gerichtsvollzieher informiert worden, richtig?


    Der Gerichtsvollzieher kann nicht wissen ob es einen neuen Titel gibt.


    Wurde ihm ein falscher Titel vorlegt, dann musst du ihm nachweisen das es eine Änderung gab.


    lg
    rdy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    auch ein Vergleich kann ein Titel sein. Du solltest erst einmal genau schauen, was da wie vor Gericht gelaufen ist. Ob das, was immer es ist, den alten Titel aufhebt, das können wir hier nicht wissen. Das musst du schon herausfinden. Und dann - es ist immer Sache der Betroffenen, nicht des Gerichtes, für die Zustellung der neuen Entscheidung an die richtigen Stellen zu sorgen, evtl. den Gerichtsvollzieher zu beauftragen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    vielen dank für für eure Antworten.
    Ich muss erst einmal am Montag mit meiner Personalabteilung abklären auf welcher Grundlage die jetzt die 404€ zahlen "müssen", hätte ich nicht zufällig nachgefragt dann wäre ich nämlich nicht informiert.
    Auf welcher Grundlage sie mich auf 750€ drücken wollen usw. Das kann so alles nicht stimmen.
    Da es in der Vergangenheit schon sehr vielmärger mit meiner Personalabteilung gab nehme ich an das die Anwältin meiner ex einfach diese aufgefordert hat ohne Grundlage oder mich zu informieren, meine Personalabteilung glaubt einfach dieser Anwältin.... Dabei besteht "nur" noch der Titel für den laufenden Unterhalt.

  • Die Farce ist ja das ich mehrfach angeboten habe selbstständig den Unterhalt zu überweisen dann wäre keine Unterzahlung aufgetreten. Jetzt werde ich dafür bestraft das ich keinen Einfluss nehmen durfte.


    lg sani

  • Hi,


    na ja, irgendwann muss ja mal ein Verzug dagewesen sein. Sonst wäre die Kontopfändung ja nicht erfolgt. Und du hast eine Aufertigung des Titels, dann weiss du doch, was zu zahlen ist. Solange ein Titel in der Welt ist, muss dass gezahlt werden, was austituliert ist.


    Herzlichst


    TK

  • Warum durftest du keinen Einfluß nehmen? Diesen Satz verstehe ich nicht so richtig,


    So lange ein Titel besteht "zählt" die DDT überhaupt nicht.


    Einen Titel abändern lassen ist "eigentlich" fast unmöglich. Diese Erfahrungen habe ich zumindest gemacht.


    Dein Einkommen sollte auf jeden Fall genau überprüft werden.


    Grüße Ast45

  • Hallo,


    nochmal zur Aufklärung:


    - Der Titel für die Unterhaltsschuld ist erledigt, dieses ist gerichtlich beschlossen wurden. Es gibt einen Vergleich vom letzten Jahr.
    - es gab zum Zeitpunkt des Vergleichs KEINE Schulden mehr.
    - seitdem ist nur der laufende Unterhalt vom Lohn gepfändet worden.


    - Seit August letzten Jahres ist der falsche Kindesunterhalt gepfändet worden. Es ist nicht nach neuester Düsseldorfer Tabelle gehandelt worden.
    - Meinen Arbeitgeber habe ich darauf aufmerksam gemacht (schon im Vorfeld). Diese teilten mir mit da ich "keinen Einfluss" auf die gepfändete Summe habe, nur der Gläubiger kann
    da etwas machen.
    - Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben sich 404 Euro neue Unterhaltsschulden angehäuft.


    - jetzt hat der Gläubiger also die KM über ihren Anwalt meinen AG aufgefordert dieses zu begleichen, kein neuer Titel, kein Gerichtsvollzieher, keine Berufungsmöglichkeit meinerseits.
    - Mein AG will mich jetzt auf 750 Euro runterpfänden damit das schnellsmöglich ausgeglichen ist.


    Ich habe kein Problem damit das die 404 Euro geschuldet sind aber ich sollte doch die Möglichkeit haben dieses selbst zu klären.
    Desweiteren muss ich doch die Möglichkeit haben auch ein normales Leben zu führen da ich mir nichts zu schulden kommen lassen habe.


    Das schlimmer ist das ich dieses am Freitag erfahren habe, diese Woche ist Gehaltslauf.


    Gruß sani

  • Hallo sani,


    ich glaube dir wurde hier schon mehrmals mitgeteilt: "aus einem bestehenden Titel" kann gepfändet werden.


    Egal ob sich die Situation (Düsseldorfer Tab ) geändert hat oder nicht. Ein Titel fragt nicht nach richtig oder falsch.


    Legt die KM dem Gerichtsvollzieher einen Titel vor, dann kann er die Pfändung veranlassen.


    Ob es der "richtige" Titel ist bleibt egal.


    Es liegt an dir nachzuweisen das es einen neueren Titel gibt, einen gültigen älteren Titel müßtest du abändern lassen (oder den neuesten vorlegen).


    Lege doch den Vergleich vom letzten Jahr dem Gerichtsvollzieher vor.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ach Sani, seufz. Natürlich gibt es einen Gerichtsvollzieher. Der ist nämlich für die Zustellung des Titels an den Arbeitgeber zuständig. Und wenn von deinem Lohn einige Zeit zu wenig einbehalten wurde, und das dann wieder ausgeglichen wurde, dann ist das doch jetzt eine Null-Nummer. Schau bitte in den aktuellen Titel, daraus kannst du dann errechnen, ob richtig bezahlt wurde. Wenn der Titel (Vergleich?) flexibel ausgerichtet ist, bedarf es keinen neuen Vollstreckungsbedscheides, der durch den Gerichtsvollzieher zuzustellen ist, dann wird nur der Betrag angepasst.


    Ist es jetzt etwas klarer geworden?


    Herzlichst


    TK

  • Doch doch das ist mir alles klar.


    Aber der Titel der dem Arbeitgeber vorliegt ist wie gesagt acht Jahre alt, die Schuld ist abgetragen. Gerichtlich festgestellt.
    Der Beschluss des Gerichts liegt dem Arbeitgeber vor, deshalb wurde ja auch nicht weiter gepfändet.
    Es wurde nur der laufende Unterhalt gepfändet. Der laufende Unterhalt ist flexibel ausgerichtet.


    Mich regt doch nur auf das die mich soweit unter den Selbstbehalt drücken ohne Prüfung usw., einfach weil die Anwältin das gefordert hat.

  • Hallo noch mal,


    hier noch einmal zur Klärung.


    Es gibt einen gültigen Pfüb, der ist 8 Jahre alt.
    Die Schuld ist gerichtlich bestätigt abgetragen.
    Die Summe für den laufenden Kindesunterhalt die drin steht ist nicht dynamisch, keine Prozentzahlen, keine Stufe.
    Die Summe ist natürlich nicht aktuell.
    Durch einen Vergleich zwischen unseren Anwälten, ohne Gericht, ist dem Arbeitgeber letztes Jahr bekannt gegeben
    wurden wie hoch der laufende Unterhalt ist. Diese Summe, letztes Jahr im April aktuell, wurde seitdem bis Heute überwiesen.


    Gläubiger hat, durch selbstständiges anschreiben an meinen Arbeitgeber jetzt 404 Euro gefordert, er bezieht sich dabei auf den
    alten nicht dynamischen Pfüb.


    Mein Arbeitgeber hat Aufgrund meines Drucks, dem Gläubiger nur den aktuellen laufenden Unterhalt gezahlt. Alles bis auf 750 Euro hält er jetzt zurück.
    Er klärt am Amtsgericht das weitere Vorgehen.
    - Darf mein Arbeitgeber das? Wie lange darf er das?
    - Pfüb ist nicht dynamisch, muss es nicht einen neuen Pfüb geben mit der aktuellen Summe?
    - Muss der Gläubiger nicht wenn überhaupt entweder eine Drittschuldnerklage einreichen, weil mein Arbeitgeber nicht
    den aktuellen Unterhalt gezahtl hat nach DT? Wobei das bei einen nicht dynamischen Pfüb wahrscheinlich Fruchtlos bleiben würde.


    Ein Pfüb regelt doch eindeutig was gepfändet werden darf, also eigentlich nur die Summe die aktuell da drin steht.


    Echt irreführend Alles, ich habe von zwei Anwälten zwei völlig verschiedene Aussagen bekommen.


    Ich glaube der Gläubiger wollte es sich einfach machen, hat früher auch sehr gut geklappt mit mir (deshalt die Schulden weil ich zu doof war zu reagieren).
    Ich glaube mein Arbeitgeber wollte es sich auch einfach machen, hat früher auch gut geklappt als ich Jahre lang ohne jammern von 750 Euro gelebt habe.


    So geht das aber nicht mehr.
    Ich will mich nicht drücken ich will nur mein Recht.


    LG sani