Kindesunterhalt, alter PfÜB

  • Ach Sani, seufz.


    Ist dir eigentlich klar, dass deine Aussagen hier völlig konträr sind, dass man da beim besten Willen nicht raten kann? Weil man den Stand der Angelegenheit und das was gelaufen ist, einfach nicht kennt und auch nichts herleiten kann?


    Deshalb müssen wir uns hier auf allgmeine Ausführungen beschränken.


    Es existiert also ein Titel. Einerlei, wie alt der ist. Dieser Titel ist auf monatliche Zahlungen ausgerichtet, wenn es denn ein Unterhaltstitel ist. Der gilt so lange, bis das Kind auf eigenen Beinen steht, es sei denn, aus dem Titel ergibt sich was anderes. Das hat nichts mit Rückzahlungen/Nachzahlungen von geschlurtem Unterhalt zu tun.


    So, dann existiert eine Vereinbarung zwischen zwei Anwälten. Ob diese den alten Titel aufhebt, eine Zusatzvereinbarung ist, was auch immer, das wissen wir nicht. Auch nicht, ob aus dieser Vereinbarung vollstreckt werden kann. All das muss anhand der Unterlagen geklärt werden. Aber da du mit der Materie nicht sehr vertraut bist (vorsichtig formuliert), wirst du das auch nicht allein regeln können. Weder durch Druck auf den Arbeitgeber, noch sonstwie.


    Entweder du wartest jetzt ab, was das Vollstreckungsgericht dem Arbeitgeber mitteilt, oder aber du lässt das alles durch einen Fachmann durcharbeiten und erhebst gegebenenfalls Vollstreckungsabwehrklage.


    Herzlichst


    TK