Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich habe eine recht dringliche Frage.
kurz die Vorgeschichte:
Exfrau hat vor vielen Jahren einen PfÜB erlassen da ich Unterhaltsschulden aufgebaut habe, es war ein langer gerichtlicher Kampf
aber nach relativ kurzer Zeit haben sich die Unterhaltsschulden erledigt (abbezahlt und unrechtmäßige Forderungen gerichtlich geklärt), dieses ist gerichtlich bestätigt und seit einem kanppen
Jahr ist nur noch der laufende Kindesunterhalt für zwei Kinder betitelt.
Jetzt das Dilemma:
Seit August ist die neue Düsseldorfertabelle in Kraft getreten, ich habe damals meinen Anwalt gefragt und mich auch so Informiert, ich war nicht berechtigt und auch
nicht aufgefordert mich darum zu kümmern, da dieses ja durch meinen Arbeitgeber durch den Titel mir aus der Hand genommen wurde.
Es haben sich bis jetzt Unterhaltsschulden von 404 Euro aufgebaut, meine Exfrau hat diese jetzt angefordert.
Fragen:
1. Ist es rechtmäßig das mein Arbeitgeber mich jetzt für 1-2 Monate auf 750 Euro runterpfändet um dieses auszugleichen?
Im altem PfÜB ist der Beschluß das ich auf 750 Euro gepfändet werde aber dieses bezieht sich auf die "alten" Unterhaltsschulden.
Ist nicht auch der Arbeitgeber in der Pflicht nach aktueller Düsseldorfer Tabelle zu arbeiten?
Ist nicht der normale Selbstbehalt anzuwenden?
2. Ich habe Schichtdienst, dadurch bin ich in Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle gelandet. Ich habe Unterhaltsverpflichtung gegenüber
zwei Kinder in der Altersstufe 12-17 Jahre.
Durch unregelmäßigen Schichtdienst komme ich dauernd da durch unter den Selbstbehalt, mehrere Monate auch weit drunter so das
meine Lebensplanung sehr schwierig wird.
Letzen Monat z.B. habe ich 960 Euro bekommen.
Was kann ich machen, was kann ich vorallem schnell machen?
Ich werde auf jedem Fall auch nebenbei meinen Anwalt wieder aktivieren aber ich würde trotzdem auch
selbst schnellstmöglich tätig werden.
Lieben Gruß Sani