Unterhalt an erwerbslosen Ehemann trotz Kind?

  • Hallo,


    Folgende Situation:


    ein Ehepaar beantragt die Scheidung. Die Ehe wurde im September 2014 geschlossen. Ein einjähriges Kind verbleibt im Zuge der Trennung bei der Mutter.
    Der Ehemann war über die gesamte Ehe hinweg erwerbslos und ist auch im Moment ohne Arbeit. Die Frau verdient derzeit ca. 1700 € netto im Monat.


    Fragen:


    Muss die Frau dem Mann Unterhalt bezahlen, obwohl das Kind bei ihr verbleibt? Wenn ja, wie lange und wie viel muss monatlich bezahlt werden?


    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Hallo Shimlubu,


    Das Netto müsste noch bereinigt werden. Ich rechne mal mit einem bereinigtem Netto von 1550€.


    1550€ - 240€ Kindesunterhalt =1310€


    Selbstbehalt der Frau = 1200€



    es könnte also zur Zahlung von 110€ Unterhalt von der Frau an den Mann kommen.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Eine Frage aus reiner Neugierde: wird das dann auch über einen Titel gemacht? Den stellt das Jugendamt dann ja vermutlich eher nicht aus, geht ja nicht um Kindesunterhalt. Das Gericht wird das nur im Rahmen einer Verurteilung tun, nehme ich an, also fallen Prozesskosten an, selbst wenn man sich einig wäre? Oder stellen auch andere Behörden Unterhaltstitel kostenlos (oder wenigstens für wenig Geld) aus.

  • Hi,


    Dein Gesfühl ist schon richtig. Das Jugendamt ist nur für das Kind zuständig. Ist ja auch nicht einzusehen, dass diese Steuerleistung für zwei Erwachsene erbracht wird. Unterhalt geht grundsätzlich auch ohne Titel, immer, wenn man sich einig ist. Nur, das Kind (als das sozial schwächste Wesen, das was am schützenswertesten ist), das hat einen Anspruch auf einen Titel. Der erwachsene Partner nicht unbedingt, wenn bezahlt wird. Wenn er meint, trotz regelmäßiger Zahlung einen Titel zu benötigen, dann muss er eben zum Gericht gehen, dort wird er ihn bekommen, kann aber sein, dass er auf den Kosten hängen bleibt, und zwar für beide Seiten. Weil der andere Partner ja keinen Grund zur Klage gegeben hat.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    freiwillige Titel können auch Notare ( ca.20-30€) ausstellen.


    lg
    edy

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  • Noch in Ergänzung. Was mich hier wundert, das ist, dass man im Sept. 2014 geheiratet hat, man muss sich also schon ein Jahr später getrennt haben, wenn man jetzt bereits die Ehescheidung bei Gericht anhäängig gemacht hat. Und die ganze Zeit hat der Mann keinen Unterhalt haben wollen? Erst jetzt, wo das Ende der Unterhaltspflicht absehbar ist, wird Unterhalt geltend gemacht? Denn nachehelichen Unterhalt kann der Mann ja wohl kaum erwarten. Was sagt denn der Anwalt dazu, denn der ist ja im Verfahren drinnen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    ich habe das wohl etwas falsch formuliert: Das Paar lebt erst seit ein paar Tagen getrennt. Mit "Scheidung beantragt" meine ich also, dass es nun wohl in den nächsten Tagen beiderseits zum Anwalt geht. Falls es eine Rolle spielt: Der Ehemann ist Mirgant, hat sich aber bereits mehrere Jahre in einem anderen EU-Land legal aufgehalten.

  • Hi,


    natürlich spielt der Ausländerstatus eine Rolle. Unter drei Jahren in Deutschland verheiratet sein, das wird trotz Kind schwierig. Aber, ist deren Problem. Sie wird, sofern Unterhalt geltend gemacht wird, nur bis zur Scheidung zahlen müssen. Danach ist Schluss.


    Herzlichst


    TK