Getrennt...2 kleine Kinder...die Ex macht dauernd Stress

  • Hallo,


    ich war von 2010 bis 2015 mit meine ex zusammen. Wir haben 2 kleine Kinder von 6 und 2 Jahren. Letztes Jahr bin ich ausgezogen, bzw. verlangte sie dass ich sofort die Wohnung verlasse.
    Seitdem wohne ich alleine, und bekomme die Kinder alle 2 Wochen über das Wochenende. Selbstverständlich zahle ich Unterhalt für unsere Kinder. Trotzdem meint sie dass ich ihr noch Geld schulde.
    Allerdings hat meine Ex (noch) das Alleinige Sorgerecht, und trotz unsere Termine beim Jugendamt bezüglich mein Umgangsrecht, Urlaub mit Kinder usw, macht sie ihre eigene Regelchen wie sie gerade Lust hat.
    Den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht habe ich schon verschickt, mal gucken was sie macht um das zu verhindern. Von ihr kann ich nämlich alles erwarten. Sie verdreht Tatsachen, meine Worte, und lügt wie ein Weltmeister.
    Mein Vater wird nächsten Monat 75, und wir hatten beim Jugendamt schon ausgemacht dass ich die Kinder mit zu der Feier nehmen darf. Eine Woche nach unser Termin beim Amt sagte sie mir dass eine Woche Urlaub ohne Mama zu lange für unsere Tochter von 2 Jahren sei. Also wurde aus 1 Woche nur ein Wochenende mit meine Kinder. Gestern sagte sie mir per E-mail dass sie sich entschlossen hat, mir die Kinder nicht mit zu geben. Ohne Grund!
    Ich vermute dass sie mir den Kontakt zu unsere Kinder am liebsten ganz abbrechen möchte. Heute habe ich gemerkt dass sie mich auf Whatsapp blockiert hat.


    Sorry Leute, aber ich musste mal meine Frust loswerden. Das was ich eben geschrieben habe, ist nur ein kleinen teil von meine persönliche Hölle.


    Gruß an alle

  • Hi,


    man müsste erst einmal wissen, was du wohin verschickt hast. Das Jugendamt hat in streitigen Fällen juristisch gesehen, sehr wenig Möglichkeiten. Da ist das Familiengericht gefragt. Ganz wichtig sind klare Regelungen, die helfen, das Problem in den Griff zu bekommen.


    Und deine persönliche Hölle, das ist doch der ganz normale Trennungswahnsinn, nicht mehr und nicht weniger. Nimm anwaltliche Hilfe in Anspruch, sorge für klare Verhältnisse, das ist für alle Betroffenen hilfreich. Noch ein Hinweis: da das kleine Kind erst zwei ist, schuldest du der Mutter im Prinzip auch noch Unterhalt. Aber auch da wird dich der Anwalt beraten und mal genau rechnen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi timekeeper,


    genau, die anfrage habe ich an das Familiengericht geschickt. Wie ich es verstanden habe, hat meine Ex jetzt etwa 6 Wochen um sich dazu zu äußern.


    Ich habe schon mal eine Scheidung erlebt, und natürlich gehört streit auch dazu, ich habe halt noch nie eine Person erlebt die so einfach lügen erzählt und Tatsachen verdreht, um so als opfer da stehen zu können.


    Gibt es hier irgendwo Tipps, um Prozesskostenhilfe zu beantragen?

  • Hi,


    das heisst Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht. Wenn man das dort beantragt, bekommt man die Formulare zugeschickt, die man ausfüllen muss. Was mich etwas irritiert, ist, dass das Gericht (hoffentlich hast Du einen sauberen Antrag gestellt und nicht nur angefragt?) normalerweise dann einen Vorschuß anfordert, und erst dann der Gegenseite die Unterlagen zustellt.


    Also, wie ist Dein Antrag ganz konkret gestellt? Anfragen nutzen gar nichts.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    ich habe diesen Musterantrag benützt:


    "An das
    Familiengericht Musterstadt
    Musterstraße 123
    11111 Musterstadt


    Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a II BGB


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich beantrage hiermit die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a II i.V.m. § 1626a I Nr. 3 BGB für mein Kind Moritz Mustermann, geboren am 01.01.2011 in Musterstadt.


    Zum Zeitpunkt der Antragstellung hat die Mutter des Kindes
    Frau Monika Mustermann
    wohnhaft in
    Musterstraße 2 11111 Musterstadt


    das alleinige Sorgerecht i.S.d. § 1626a III BGB.
    Ich beantrage weiter, dem anderen Elternteil diesen Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach den §§ 166 bis 195 der Zivilprozessordnung zuzustellen und eine Frist zur Stellungnahme zu setzen.
    Für den Fall, dass der andere Elternteil nicht i.S.d. § 1626a II S.2 BGB widerspricht, beantrage ich eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der Eltern.


    Hochachtungsvoll,"

  • Hi, na ja, dieser Antrag beruhigt mich ein wenig. Ist zumindest nichts falsch gemacht. Nur, er regelt nichts. Es geht ja hier primär auch um das Umgangsrecht. Und es muss sauber gerechnet werden. Die Ansprüche der Kinder, die Ansprüche der Mutter müssen konkret beziffert werden. Traust du dir das alleine zu? Wie wärs mit einem Anwalt?


    Herzlichst


    TK