Umterhalt Kind Bundeswehr <&>18

  • Hallo!
    Mein Sohn, aktuell minderjährig, ab Dezember 2016 volljährig, geht ab 01.09.2016 zur Bundeswehr als Zeitsoldat. Dort liegt sein Bezug bei 1700€ Brutto. Er hat keine Ausbildung, geht direkt von der Schule aus zur Bundeswehr.
    Muss ich (geschieden) nach dem 01.09.2016 noch Unterhalt bezahlen, oder noch bis zur Volljährigkeit?
    Oder sogar noch bis ein Ausbildungsziel bei der Bundeswehr erreicht wird?
    Vielen Dank

  • Nein. Du bist nur unterhaltspflichtig, wenn das Kind in Ausbildung ist. Dabei würden Einkommen aus der Ausbildung angerechnet, aber es ist ja nicht mal eine Ausbildung. Also bist Du unterhaltsmäßig dann raus, bis die Bundeswehrzeit um ist und das Kind möglicherweise im Anschluss daran eine Ausbildung aufnimmt. Dann hängt es vom Alter des Kindes ab, ob Du noch unterhaltspflichtig bist.

  • Hi,


    das Kind ist noch minderjährig, da gelten andere Regeln als bei volljährigen Kindern. Bis zum 1.9. sind wir in einer Übergangsphase, die auch volljährigen Kindern zugebilligt wird. Also, in der Zeit ist der volle Unterhalt zu zahlen. Ab da ändert sich dann die Rechtslage. Das Kind ist in der Lage, alleine für sich zu sorgen. Grundsätzlich wird bei minderjährigen Kindern in der Ausbildung die Häfte des "Einkommens" auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Bei der Höhe des Verdienstes bei der Bundeswehr dürfte das dann eine Null-Nr. sein. Ab Volljährigkeit ist es ohnehin anders. Da besteht bei externer Unterkunft ein Bedarf von 735 € im Monat. Den deckt das Kind durch sein Einkommen.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für die Antworten.
    In Gedanken war ich auch beim 01.09. als Zeitpunkt, an dem der Unterhalt endet. Aber man will ja immer eine kleine Bestätigung, dass man richtig liegt. Nicht das dann wieder alles beim Anwalt landet..... der ein oder andere kennt das ja......


    Also noch mal DANKE