Kindesunterhalt Sohn Schule

  • Hallo zusammen,
    ich weiß, viele lesen dieses Anfrage öfters.
    Ich habe auch schon viel nachgelesen und auch ein wenig mehr Infos bekommen, doch oft sind die Fälle etwas unterschiedlich.


    Ich (KV) zahle Unterhalt an meinen Sohn 17 (im August 18).
    Er ist dieses Jahr bei 2 Ausbildungen durch schwänzen in der Probezeit rausgeworfen worden.
    Nun will er seinen Realabschluss nachmachen (1 Jahr), finde ich gut. Er lebt bei seiner Mutter.
    Ich verstehe dich Berechnung leider nicht, da sie ja nun auch zahlen muss, wenn er 18 wird.
    Ich verdiene 2320 Netto und sie 1600 Netto (abzüglich ihresFirmenwagen). Es wurde letztes Jahr schonmal neuberechnet, da musste ich mehr
    zahlen, weil der Anwalt meinte, dadurch, dass ich nur ein Kind habe rutsche ich automatisch in eine höhre Klasse in der DD Tabelle.


    Kann mir jemand die Neuberechnung ab August, wenn er 18 ist und zur Schule geht etwas verdeutlichen?
    Er hatte sich mal versprochen und meinte er würde nebenbei arbeiten wollen. Ich hatte sie darauf angesprochen und sie verneinte es.
    Bekomme ich das irgendwie raus ob er arbeitet? Leider hat er ihre Eigenschaft der Lügerrei geerbt, was mich schon traurig genug macht.


    VIelen Dank für eure Hilfe.
    Gruß

  • Hi,


    ich bemühe mich mal, obwohl unser Unterhaltsspezialist Edy ist. Ich denke mal, Edy wird sich auch noch melden.


    Volljährigkeit ist ein Einschnitt, der für alle Betroffenen in Unterhaltsfragen Folgen hat. Zunächst einmal wird das Kindergeld voll und nicht hälftig mit dem Unterhalt verrechnet. Außerdem sind beide Elternteile gleichermaßén zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, also nicht nur der Umgangselternteil, sondern auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, wobei dieses Elternteil das Wahlrecht hat, ob es seinen Unterhaltsteil durch Naturalien oder auch durch Geld erbringt und das Kind dann wiederum für Kost und Zimmer u.s.w. Geld abführt. Jedenfalls sollte Dein Unterhaltsteil direkt an das Kind gehen und nicht mehr an die Mutter.


    Der erste Schritt ist, dass beide Netto-Einkommen unter Berücksichtigung der Bereinigung zu ermitteln sind. Um was bereinigt werden kann, das ist den Richtlinien des für Dich zuständigen Oberlandesgerichts zu entnehmen. Da haben wir teilweise (geringfügig) unterschiedliche Ansichten. Wohl immer sind die 5% berufsbedingten Aufwendungen zu berücksichtigen, evtl. eine zusätzliche Altersversorgung, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz u.s.w. In die Ermittlung des bereinigten Einkommens sind zusätzlich Weihnachts/Urlaubsgeld zu nehmen, auch eine Steuerrückzahlung. Der so ermittelte Betrag wird durch 12 dividiert, dann habt ihr eure beiden Einkommen. Die addiert ihr, dann wird aus der Düsseldorfer Tabelle der Anspruch des Kindes abgelesen und dann wird gequotelt.


    Das wäre so der ganz grobe Überblick. Lies dir mal die Anmerkungen in der Düsseldorfer Tabelle durch und auch die Kommentierungen deines Oberlandesgerichts. Damit müsstest du dann eigentlich hinkommen.


    Herzlichst


    TK

  • Danke Timekeeper.
    Deine gennaten Punkte hatte ich hier schon fast alle gelesen, dank diesem tollem Forum :-).
    Ich blicke halt bei der Berechnung nicht durch. Zahlen hatte ich ja genannt... wäre super, wenn mir jemand meinen Fall berechnen könnte, damit ich es endlich auch verstehe.
    Was wird veranschlagt für eine Stufe, weil beide Nettos unterschiedlich sind, etc. Danke

  • Hallo Nobodyno1,


    berechnen darf ein Forum nicht, aber veranschaulichen.


    Wie @TK schon schrieb müssen die beiden EK bereinigt werden.


    Ich gehe mal von einer Bereinigung jedes EK von 200€ aus.


    Dann ensteht folgende Rechnung:


    EK KV 2120€


    EK KM 1400€


    Jeder hat einen Selbstbehalt dem Kind gegenüber ( hier privilegiert) 1080€



    Man zählt beide bereinigte EK zusammen = 3520€ ergibt lt. der DT ab 18 Jahre einen Bedarf von 661€.


    davon wird das volle KG abgezogen. 661€-190€= 471€ =Zahlbetrag.


    laut Verhältnis der bereinigten Einkommen muss der KV vom Zahlbetrag


    ca. 60% und die Mutter 40% zahlen.


    lg
    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo zusammen,


    ich nehme den Thread wieder auf, da es Dieses nochmal betrifft.
    Da ihr mir schon beim letzten Mal geholfen habt, hoffe ich erneut um Hilfe.


    Zur Sache:


    Tag X ist gekommen, mein Sohn ist Anfang August 18 Jahre geworden.
    Ich habe letzten Monat um Unterlagen wegen Neuberechnung Kindesunterhalt gebeten, doch es kam ein Brief vom Anwalt.
    Er hatte 2 Ausbilungen mit 17 jeweils in der Probezeit versiebt. Dann hatte er ein halbes Jahr nichts gemacht und nun mit 18 will
    er auf Abendschule den Realabschluss nachholen.
    Finde ich gut und unterstütze gerne dabei!
    Aber... dazu kommt, dass er sich direkt, laut Anwalt, eine Wohnung ab August (Warmmiete 560 Euro) gemietet hat.
    Demnach führt er auf, 390.- Unterhaltsanspruch + 560 Miete = 950 Eigenbedarf minus Kindergeld 184, geteilt durch Vater und Mutter und ich muss ca. 383 Euro zahlen.


    Was ist das für eine Rechnung?
    Ich ging von der Düsseldorfer Tabelle aus und da ich etwas mehr verdiene als sie, ca 60% zu 40% zahlen muss.


    Der Brief ist diesmal auch ganz freundlich.
    Unterlagen wegen Miete und Schule soll die Tage nachgereicht werden.


    Meine Frage ist nun... muss ich überhaupt Unterhalt zahlen?!
    Da er 18 ist und die Abendschule besucht (die sprechen von einer Ausbildung ;) von 2 Jahren) und tagsüber anscheinen nichts macht,
    bin ich verpflichtet zu zahlen?


    In meinen Augen sollte er sich eine Arbeit suchen und auch für sich selber aufkommen. Sofern Geld fehlt, werde ich etwas dabei tun. Oder kommt da nicht sogar das Amt auf?
    Dann ist noch die Frage, ob er vieleicht nicht schon arbeitet und die wollen mich über den Tisch ziehen. Ja böse unterstellung, aber meine ExFrau hat
    schon so einiges versucht um mehr Geld zu bekommen. Sehr trauirg :(
    Wie bekomme ich sowas raus ob er arbeitet?


    Dieser Anwalt ist sehr suspekt, weil er letztes Jahr auch schon sehr komisch gerechnet und meine Anwältin nur gelacht hat. Erneut berechnet und dann
    war ruhe.


    Was soll ich nun tun? Wieder zum Anwalt und ca. 500 Euro zahlen wie beim letzten Mal?
    Bekomme ich irgendwo Hilfe zu dieser Situation? Ich habe eine Rechtschutzversicherung, aber die deckt Unterhalt nicht ab.


    Bitte um Hilfe und erstmal vielen Dank



    Gruß

  • Hi,


    Anwälte sind zwar Organe der Rechtspflege, aber eben auch Interessenvertreter. Das darf man nie vergessen. Und warum kann man nicht versuchen, für seinen Mandanten so viel wie möglich raus zu holen? So viel vorweg.


    So, jetzt zum eigentlichen Problem. Wenn ein Kind auswärts wohnt, ist der Unterhalt auf 735 € pauschaliert, in diesem Betrag ist das Kindergeld einbezogen. Und dann kommt natürlich die Frage auf, wieviel man neben der Abendschule selbst verdienen kann. Da bin ich jetzt überfragt. Und dann noch ein weiteres Problem: auch bei Volljährigen haben die Eltern das Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob das Kind durch freie Kost und Logis unterstützt wird oder aber durch eine Unterhaltsrente.


    Ich hoffe, das hilft erst mal als Einstieg.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,
    ..


    wie TK schon schreibt: Bedarf bei eigener Wohnung 735€ inklusiv volles Kindergeld


    teile dies dem Anwalt mit.Außerdem benötigst du die Einkünfte der Mutter.


    Der Unterhalt ist von beiden Eltern im Verhältnis ihres bereinigten Netto zu zahlen.


    Wer hat den Anwalt beauftragt?


    Schreibt der Anwalt wirklich 184€ Kindergeld? dann ist er nicht auf dem Laufenden.


    lg edy

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  • Danke für eure Antworten.


    Aber das bringt mich leider auch nicht direkt weiter..


    Frage 1) Muss ich überhaupt Unterhalt zahlen, wenn er "nur" Abendschule macht? Was ist mit Eiguenversorgung?
    Frage 2) Was heisst Bedarf 735 inklusiv? Wird dann 735 durch KV und KM geteilt, oder das Kindergeld noch abgezogen?



    Anmerkung 1: Finde die Berechnung vom Anwalt komisch, weil er sich nicht auf die DD TAbelle bezieht
    Anmerkung 2: @timekeeper ja, ein Anwalt sollte viel rausholen. Aber nicht mit falschen BErrechnungen wie letztes Jahr und versuchen einen mit Gerichtskosten unter druck zu setzen
    Anmerkung 3: @edy Anwalt hatte sie beauftragt, da geht es auch nciht ums zahlen


    Aber man zahlt doch nicht ein lebenlang. Er ist 18 und macht nichts, ausser Abendschule? Ist er nicht verpflichtet, auch für sich selbst zu sorgen?


    Danke

  • Hallo,


    Bedarf inklusiv bedeutet, er bekommt insgesamt 735€, das Kindergeld ist in diesem Betrag schon drin.


    Ob ihm ein Familiengericht bei Abendschule ein Unterhalt zusprechen würde,


    bezweifle ich. ( ist aber möglich).



    Anmerkung 3: edy Anwalt hatte sie beauftragt, da geht es auch nciht ums zahlen


    Hat der Anwalt eine Vollmacht des Sohnes beigelegt? hat die Mutter eine Vollmacht des Sohnes?


    lg
    edy

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  • Wird der Selbstbehalt vor der Ermittlung der Haftungsquoten nicht mehr vom bereinigten Einkommen abgezogen? Das führt zu anderen Ergebnissen!


    Er ist 18 und macht nichts, ausser Abendschule? Ist er nicht verpflichtet, auch für sich selbst zu sorgen?


    http://juris.bundesgerichtshof…t=en&nr=23540&pos=0&anz=1

  • Danke für die Antworten.


    @bissig Leider verstehe ich das Urteil nicht so ganz. Darin steht, man muss trotz Abendschule zahlen?


    Mein Sohn hat ja Hauptschule. Aber es kann doch nicht sein, das er nun zu Haus rumhängt, Abends Abendsschule macht und ich muss zahlen?!
    Er kann doch ein Halbtatgsjob annehmen!
    Wie kann ich herausfinden, das er nicht einen Job hat?


    In anderen Foren habe ich gelesen, dass man nicht zahlen muss. Weil die Abend schule halt eine Weiterbildung ist und er tagsüber arbeiten kann.


    Danke