Etwas speziell: Zugewinnausgleich/Rückforderung eines Vorerbes

  • Hallo,


    die Scheidung von meinem Mann steht bevor.


    Nach unserer Heirat habe ich ein größeres Vorerbe erhalten, das ins gemeinsam gebaute Haus geflossen ist. Mein Mann und ich sind zu je 50% Eigentümer laut Grundbuch. Mein Mann hat nur wenig Eigenkapital eingebracht und kein Vorerbe o.ä.


    Ich habe dadurch einen erheblichen _negativen_ Zugewinn, habe also bei der anstehenden Scheidung weniger Vermögen als vorher. Da es laut BGB aber keine negativen Zugewinne gibt, würde mein Zugewinn beim Ausgleich mit 0 angesetzt. Letztlich führt das dazu, dass mein Mann aus dem Zugewinnausgleich einen recht hohen Betrag mitnimmt, der aber nicht aus der gemeinsamen Zeit, sondern aus meinem Erbe stammt. Den Effekt habe ich verstanden, er wird auch in vielen Foren immer wieder besprochen. Ich empfinde ihn als zutiefst unfair.


    Bei uns ist noch kein Scheidungsantrag gestellt worden. Bisher besteht immer noch eine gesetzliche Zugewinngemeinschaft, weil bei der Heirat nichts anderes vereinbart worden ist.


    Meine Frage: Was passiert, wenn meine Eltern das Vorerbe zurückfordern? Meine Hoffnung ist, dass dann mein Zugewinn positiv wird und das beschriebene "Abschneiden" meines negativen Zugewinns bei null Euro nicht mehr auftritt.


    Ich habe die Sache durchgerechnet, bin aber nicht sicher, ob die Rückzahlungsforderung sich dann an mich allein richtet (ich war ja die Erbin), oder an uns als Ehepaar (das im Moment noch in Zugewinngemeinschaft lebt). Diese Frage ist wichtig dafür, ob eine Rückforderung durch die Eltern überhaupt etwas bringt.


    Weitere Fragen: Wann muss die Rückforderung gestellt werden? Was muss genau drinstehen?


    Ich freue mich über alle sachkundigen Hinweise. Vielen Dank schon jetzt!


    Grüße,


    Caro

  • Hallo Caro,


    Erst mal langsam, und rechnen.


    Was hat das Haus z.Z, für einen realistischen Verkaufswert?


    Wie hoch ist die Restbelastung?


    Wie hoch war dein vorgezogenes Erbe?


    wenn dein Zugewinn auf 0 gesetzt wird, warum freust du dich dann nicht`?


    lg
    edy

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  • Hi,


    mir ist da einiges unklar. Zunächst einmal sehe ich keine rechtliche Grundlage für eine Rückforderung des Erbes, und wenn dann natürlich nur von dir. Denn du bist die Erbin, nicht dein Mann der Erbe.


    Dein Erbe geht ins Anfangsvermögen ein. Mal ein Beispiel: Anfangsvermögen 100.000 € (Vorerbe). Haus gekauft für 200.000 €. Gemeinsame Schulden: 100.000 €. So, wie soll jetzt verfahren werden? Rein rechnerisch ist kein Zugewinn da, aber bei Veräußerung des Hauses schon. Haus wird für 200.000 € verkauft, davon gehören dann dir die 100.000, und vom Rest werden die Schulden abgewickelt und ein positiv erhaltener Betrag durch zwei dividiert.


    Ich sehe also kein weltbewegendes Problem. Man sollte mal sauber rechnen. Das ist offensichtlich noch nicht passiert.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo edy und TK (und andere Leser),


    danke für die Antworten.


    Doch, sauber gerechnet habe ich, möchte die genauen Summen hier aber nicht ausbreiten. Ein Fantasiebeispiel nenne ich unten.


    Zitat


    wenn dein Zugewinn auf 0 gesetzt wird, warum freust du dich dann nicht`?


    Weil er eigentlich negativ ist! Ich habe in der Ehe Geld verloren, nicht hinzugewonnen. Wenn der negative Zugewinn auch negativ in die Berechnung einfließen würde, wäre das gut für mich. Er fließt stattdessen aber mit 0 ein, wird also deutlich zu hoch angesetzt. Und das ist schlecht für mich.


    Zitat


    Zunächst einmal sehe ich keine rechtliche Grundlage für eine Rückforderung


    Die rechtliche Grundlage der Rückforderung wäre zu klären, ja. Deswegen frage ich ja hier.


    Dass Erbe ins Anfangsvermögen eingeht, ist mir bekannt.


    Zitat


    und vom Rest werden die Schulden abgewickelt und ein positiv erhaltener Betrag durch zwei dividiert.


    So wie ich das verstehe, läuft es ein bisschen anders: Für beide Partner wird der Zugewinn ausgerechnet und dann (weil sie normalerweise nicht den gleichen Zugewinn haben) so ausgeglichen, dass sie beide aus der Ehezeit eben doch den gleichen Zugewinn "mitnehmen". Das ist die Idee, und sie ist fair.


    Nur wenn der Zugewinn bei einem der Partner negativ ausfällt (und das kann eben passieren, wenn er oder sie viele Eigenmittel in eine Immobilie gesteckt hat, die gemeinsames Eigentum ist), wie bei mir - dann ist man angeschmiert, denn der negative Zugewinn wird nicht ausgeglichen. Es wird so getan, als sei er null.


    Glaubt mir, rechnen kann ich. Ich brauche einen juristischen Tipp. Und zwar zur Rückzahlung des Vorerbe.


    Danke und Grüße,


    Caro


    Das Beispiel: Partner A bringt 150.000 mit, der andere nichts. Sie leihen sich 100000, kaufen ein Haus für 250000 und werden zu gleichen Teilen Eigentümer. Sonst haben sie nichts.


    Jetzt besitzt A also 75000 (halbes Haus minus halbe Schulden, also 125000-50000). B ebenfalls. Der Zugewinn von B ist also 75000. Der von A beträgt aber minus 75000.


    Das klingt erstmal bitter. Es wäre aber gar nicht weiter schlimm, wenn jetzt beim Zugewinnausgleich auch tatsächlich die beiden tatsächlichen Zugewinne (+75000 bei B gegen -75000 bei A) ausgeglichen würden. Nach BGB wird aber +75000 gegen null ausgeglichen! Und das ist jetzt bitter, denn dabei verliert A 37500 Euro an B. Und die kommen aus dem Vorvermögen (oder eben Erbe) von A, nicht aus der Zeit der Ehe.


    Während der Kredit abgetragen wird, verbessert sich die Situation für A allmählich, aber auch ein komplett schuldenfreies Haus lässt A immer noch bluten: Dann ist nämlich der Zugewinn bei A minus 25000, der bei B plus 125000. A verliert an B immer noch die Hälfte dieser minus 25000. Erst wenn das Haus getilgt und 25000 Euro weiteres Vermögen aufgebaut sind, gehen die beiden sauber auseinander.

  • Hallo Caro,


    Bei der Zugewinnberechnung wirst du wohl auf deinem "Verlust" sitzen bleiben.


    Leider hast du entscheidende Fehler begangen.


    Der Grundbucheintrag hätte in einem anderen Verhältnis ( nicht 50:50) vorgenommen werden müssen.


    Wurdest du vom Notar richtig über die Folgen aufgeklärt?


    Oder einen Ehevertrag der nur das Haus regelt.


    lg
    edy

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