Hallo,
die Scheidung von meinem Mann steht bevor.
Nach unserer Heirat habe ich ein größeres Vorerbe erhalten, das ins gemeinsam gebaute Haus geflossen ist. Mein Mann und ich sind zu je 50% Eigentümer laut Grundbuch. Mein Mann hat nur wenig Eigenkapital eingebracht und kein Vorerbe o.ä.
Ich habe dadurch einen erheblichen _negativen_ Zugewinn, habe also bei der anstehenden Scheidung weniger Vermögen als vorher. Da es laut BGB aber keine negativen Zugewinne gibt, würde mein Zugewinn beim Ausgleich mit 0 angesetzt. Letztlich führt das dazu, dass mein Mann aus dem Zugewinnausgleich einen recht hohen Betrag mitnimmt, der aber nicht aus der gemeinsamen Zeit, sondern aus meinem Erbe stammt. Den Effekt habe ich verstanden, er wird auch in vielen Foren immer wieder besprochen. Ich empfinde ihn als zutiefst unfair.
Bei uns ist noch kein Scheidungsantrag gestellt worden. Bisher besteht immer noch eine gesetzliche Zugewinngemeinschaft, weil bei der Heirat nichts anderes vereinbart worden ist.
Meine Frage: Was passiert, wenn meine Eltern das Vorerbe zurückfordern? Meine Hoffnung ist, dass dann mein Zugewinn positiv wird und das beschriebene "Abschneiden" meines negativen Zugewinns bei null Euro nicht mehr auftritt.
Ich habe die Sache durchgerechnet, bin aber nicht sicher, ob die Rückzahlungsforderung sich dann an mich allein richtet (ich war ja die Erbin), oder an uns als Ehepaar (das im Moment noch in Zugewinngemeinschaft lebt). Diese Frage ist wichtig dafür, ob eine Rückforderung durch die Eltern überhaupt etwas bringt.
Weitere Fragen: Wann muss die Rückforderung gestellt werden? Was muss genau drinstehen?
Ich freue mich über alle sachkundigen Hinweise. Vielen Dank schon jetzt!
Grüße,
Caro