Wie teile ich den Unterhalt gerecht auf

  • Hallo zusammen,


    Ich bin neu hier und zum ersten Mal in einem Forum und hoffe das mir jemand weiter helfen kann. <br>
    Zu meiner Situation:
    <br>
    Ich bin verheiratet und habe mit meiner Frau eine gemeinsame Tochter. Sie ist 5 Jahre alt.<br>
    Ich habe einen 11 Jährigen Sohn aus erster Beziehung, er ist alle 14 Tage bei uns. Mit der Mutter war ich nicht verheiratet.
    Mein Nettoeinkommen ist jeden Monat unterschiedlich. Der Durchschnitt ist ca. 1600 Euro Netto. Wenn der Selbstbehalt 1080 Euro beträgt, habe ich 520 Euro zur Verteilung des Unterhalts. Unsere Tochter steht doch auch Unterhalt zu auch wenn sie bei uns lebt? Oder? <br>
    Meine Frage:
    Wie teile ich den Unterhalt richtig auf?
    Werden die 520 Euro einfach aufgeteilt?Also jedes Kind 260 Euro?<br>
    Ich zahle bisher meiner Ex jeden Monat 270 Euro Unterhalt für meinen Sohn.
    Ist das so okay? Oder steht ihm noch mehr zu wie für unsere Tochter?
    Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

  • Hallo juenilu,


    es kommt nicht auf das Netto, sondern auf das bereinigte Netto an.


    Ich schätze dein bereinigtes Netto beträgt 1500€.


    zu verteilen wären dann 420€.


    Ich denke gerecht wären dann 230€ für den 11 Jährigen und 190€ für das 5 Jahre alte Kind.


    Ein Titel bzw. eine Jugendamtsurkunde liegt nicht vor?


    lg
    edy

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  • Danke für Deine Antwort.
    Was ist denn das bereinigte Netto?
    Gibt es dazu auch was nach zu lesen? Gesetze oder sowas?


    Deine Antwort beruhigt mich. Meine ex hätte natürlich gerne mehr bzw. soll ich ihrer Meinung nach noch Büchergeld und so was mit zahlen.
    Also bin ich mit den 270 Euro gut dabei und muss kein schlechtes Gewissen haben.

  • Hallo,


    Was ist denn das bereinigte Netto?
    Gibt es dazu auch was nach zu lesen? Gesetze oder sowas?


    einfach mal "Netto bereinigen" bei google eingeben.


    Also bin ich mit den 270 Euro gut dabei und muss kein schlechtes Gewissen haben.


    Man könnte von dir mehr Arbeitsstunden oder einen Zweitjob verlangen.


    lg
    edy

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  • Hallo,


    Aber ich mach immer nur 12 Stunden Schichten.. ein Zweitjob wäre unmöglich.
    Wer soll das denn von mir verlangen?


    nein mehr geht nicht.


    dann sie meinen erste Antwort.


    Wie wärs mit einem kleinen "Hallo" bei jedem Beitrag?


    lg
    edy

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  • Hallo,


    Auf der Suche nach dem Bereinigten Nettoeinkommen stand dort noch geschrieben, dass das Kindergeld um die Hälfte mit abgezogen werden kann/soll?


    Das habe ich so auch noch nicht gehört? Weißt du etwas dazu oder trifft das nur bei bestimmten Voraussetzungen zu? Ich hoffe ihr versteht mich nicht falsch. Ich möchte nichts suchen um den Unterhalt zu kürzen. Ich zahle weiterhin 270 Euro. Ich wollte mich lediglich informieren, ob ich die 'Verteilung' des Unterhalts richtig gemacht habe und nichts übersehen hab. Mein Sohn bekommt auch so was von uns wenn er etwas braucht. Also mal die Handy Karte aufladen usw.
    VG

  • Hallo zusammen.


    Passt "vielleicht" nicht ganz du diesen Thema, aber trotzdem habe ich eine Frage.


    Warum wird eigentlich meistens immer unterschieden beim Kindesunterhalt zwischen "Mit Unterhaltsurkunde" und "Ohne Unterhaltsurkunde" ?


    Bei mir gibt es eine Unterhaltsurkunde, damit:
    Selbstbehalt interessiert gar keinen! Ich verdiene weniger, zahle mehr(mache ich für mein Kind aber gerne!!!) und habe damit auch unter 1000,- mein Selbstbehalt.


    Ohne Unterhaltsurkunden wirkt es wesentlich "einfacher" und man kann fast zahlen was man kann. Dieses kann ich nicht verstehen.
    Eigentlich müßten und sollten die Zahlbeträge doch immer gleich sein!


    Leute mit Unterhaltsurkunden haben wesentlich mehr "Nachteile". Sehe ich zumindest so.
    Oder kann mir einer diese Unterschiede erklären?


    Vielen Dank und Grüße.

  • Hallo,


    @Ast45


    Titel/Unterhaltsurkunden können einfach vollstreckt werden, ein bestehender Titel fragt nicht nach richtig oder falsch.


    Wenn du mit deinem bestehenden Titel/Urkunde nicht mehr einverstanden bist, muss du ihn abändern lassen.




    lg
    edy

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  • Hallo,


    hey Ast45. Das müsstest du doch als Aufstocker wissen. Nicht titulierte Unterhaltsbeträge sind im SGB II nicht vom Erwerbseinkommen absetzbar.
    Von diesem Standpunkt aus hat man mit dem Titel nicht nur Nachteile. Der Titel schafft auch Rechtssicherheit. Es muß eben auch nicht mehr gezahlt werden als daß, was da drin steht. Jedenfalls sind Forderungen, die darüber hinausgehen, nicht gleich vollstreckbar (sondern müssen erstmal und ggf. eingeklagt werden).


    Die Abänderung von Unterhaltstiteln, z. B. bei Kindesunterhalt halte ich nur dann für sinnvoll, wenn sich die Eltern einig sind und die Änderung einvernehmlich bei dem Jugendamt vornehmen lassen (Alte Urkunde zurückgeben, neue errichten lassen).


    Vor Gericht verbrennt man als Pflichtiger für einen Abänderungsantrag in den meisten Fällen nur Geld für Gerichtskosten und Anwälte und das Ergebnis steht oft auch noch in krassem Mißverhältnis zu einer möglichen Unterhaltsersparnis.
    Einseitig vom Pflichtigen errichtete Urkunden wird man so gut wie gar nicht wieder los. Da wird sogar unterstellt, das man sehendes Auges eine Unterschreitung des Selbstbehalts in Kauf nimmt, wenn man den Titel unterschreibt. Auf den damaligen Verhältnissen wird man dann festgenagelt. Unterhalt bis in die Ewigkeit. Dann lieber so lassen und bei Einkommensverschlechterungen über SGBII aufstocken. Ist auch für den Familienfrieden besser.