Trennung - Scheidung und was passiert mit dem Haus?

  • Hallo,
    ich weiß nicht, ob mein Problem in gleicher Konstellation hier schon einmal abgearbeitet wurde, aber bevor ich zum Anwalt renne, suche ich hier erst einmal Rat.


    Folgende Sachlage: ich, (m) verheiratet werde mich gezwungender Maßen von meiner Frau trennen müssen. Wir haben keinen Ehevertrag und keine Gütertrennung vereinbart. Ich habe vor 1 1/2 Jahren das Haus meiner Eltern überschrieben bekommen und stehe alleine als Eigentümer im Grundbuch. Auf dem Haus lastete noch eine alte Hypothek, die ich abgelöst habe und an meine Geschwister musste ich auch ein Erbteil zahlen. Ich habe also einen Kredit von 100.000€ aufgenommen und als Sicherheit das Haus eingetragen. Meine Frau hat den Kreditvertrag mit unterschrieben und wir zahlen bereits gemeinsam seit 1 1/2 Jahren die Schulden ab.


    Wie verhält es sich im Falle einer Scheidung? Kann meine Frau Anspruch auf das Haus erheben. Käme es zur Scheidung würde ich meine Frau aus dem Kredit rauslassen und die Raten allein zahlen, denn ich möchte das Haus unbedingt behalten. Kann mir jemand sagen, wie in diesem Fall die Rechtslage ist?


    Ich bedanke mich im voraus!

  • Hallo Peter,


    Das Haus ist bei der Zugewinnberechnung ein "durchlaufender Posten".


    Deine Noch-Frau hat nur eine Anrecht auf halben Betrag der getilgten Kreditraten ( nicht auf die Zinsen).


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    herzlichen Dank für deine rasche Antwort. Was genau ist unter "durchlaufender Posten" zu verstehen. Soll heißen, dass meine Noch-Frau keine Ansprüche auf das Haus anmelden kann?


    noch einen Frage: derzeit wird das Haus aus beruflichen Gründen von uns nur an den Wochenenden bewohnt. Erst in 1 1/2 Jahren, wenn ich in Rente gehen werde, will ich das Haus als 1. Wohnsitz nutzen. Kann ich meiner Frau den Einzug ins Haus verweigern?
    Danke Peter....

  • Hallo Peter,


    Was genau ist unter "durchlaufender Posten" zu verstehen


    Beim Zugewinn gibt es für jeden Partner eine Anfangs- und ein Endvermögen.


    Erbe/Schenkungen kommen ins jeweilige Anfangsvermögen.


    Nur ein Wertzuwachs muss zur Hälfte mit dem Partner geteilt werden.


    google mal nach Zugewinnberechnung.


    Wenn es dein Haus ist, musst du deine Nochfrau nicht einziehen lassen.


    lg
    edy

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