Berechnung von Unterhalt bei Verteilung der Kinder

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier etwas gestöbert aber leider keine ausreichende Antwort auf mein Problem erhalten.


    Bitte auch erst lesen und dann hoffentlich antworten.


    Auch andere haben ähnliche Fragen gestellt und ich meine keine zufriedenstellenden Antwort erhalten.


    Es geht mir um den Einfluss auf die Berechnung, die beim Elternteil lebenden gemeinsame Kinder haben und den Einfluss den die Kinder haben die aus einer neuen Beziehung stammen. Werden für nicht gemeinsame Kinder Abschläge einberechnet, kann ein fiktiver Unterhalt für das nicht gemeinsame Kind angesetzt werden. Oder sind Kinder die nicht aus der Ehe stammen zweitrangig zu betrachten.


    Das Einkommen ist fiktiv liegt aber (auch real) deutlich über den 1080€. Es geht mir auch nicht um Summe X sondern ab liebsten um eine Formel.


    Fakten


    Elternteil 1


    2 der gemeinsamen Kinder


    einkommen 3000€



    Elternteil 2


    2 der gemeinsamen Kinder
    1 Kind mit einem/r neuen Partner/in
    Partnerin hat z.Z. kein Einkommen.


    einkommen 4000€



    In der Hoffnung auf Antworten Gruß Max

  • Hi,


    das ist doch relativ einfach. Das Einkommen wird bereinigt, wie, das können wir hier in ERmangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht wissen, und dann hilft die Düsseldorfer Tabelle (Anmerkungen durchlesen) in Kombination mit den Anmerkungen des zuständigen OLGs. Da kann es Unterschiede geben. Wenn denn (was mir hier bei der etwas rätselhaften Anfrage nicht so ganz klar ist, noch allgemeiner geht ja wohl nicht) das Elternteil mit den 4000 € an das Elternteil mit den 3000 € zahlen muss (Steuerrückzahlungen, 13. Gehalt, Urlaubsgeld berücksichtigt?), weil dort die zwei Kinder leben, dann geht als Berechnungsfaktor eventuell (wir wissen zu wenig) eine Herabstufung nach der DT in die Berechnung ein. Was das Elternteil verdient, bei dem die Kids leben, spielt keine Rolle.


    Herzlichst


    TK