Hallo,
seit 2010 bin ich geschieden. Bin deutscher Staatsangehöriger türkischer Abstammung. Meine Exfrau ist Türkische Staatsangehörige. Sie lebt in der TR.
Ich solle das Scheidungsurteil vom Familiengericht mit Rechtskraftvermerk und mit Apostille, das ins Türkische übersetzt wurde, an die Adresse des Anwalts, der meine Exfrau vertritt, per Post übersenden. Bevor ich die Unterlagen abschicke, muss ich die Übersetzung beim Türkischen Konsulat beglaubigen lassen.
Da ich Geringverdiener bin, kann ich mir aus finanziellen Gründen keinen Anwalt leisten, der mich vertreten könnte. Gibt es einen Anwaltszwang.
Kann das Türkische Konsulat eine Beglaubigung der Übersetzung verweigern, weil ich keinen Anwalt bevollmächtige, der mich vetreten könnte?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Herzliche Grüße