Hallo,vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben.Die Situation ist so,ich bin seit 2008 geschieden. Zu dem Zeitpunkt war mein Kind 7 Jahre Alt. Die KM hat das Kind wie so oft negativ beeinflusst so das der Kontakt immer schlechter wurde. Jetzt ist der Kontakt komplett weg außer das ich mich beim JA Informiere wie der Stand der Dinge ist.Vor 2 Jahren wurde sie angeblich in der Schule gemopt. Was ich sehr spät erfuhr! Dann waren Sommerferien und sie wechselte die Schule,dort kamm sie auch nicht klar und die Mutter unterstützte dies mit Krankmeldungen. Außerdem begann sie sich zu ritzen. Als ich diese Infos bekam,sofort zum JA und Sie kam in eine Tagesklinik. Dort wurde sie nach einiger Zeit als gesund entlassen und SOLLTE wieder in die Schule. Das klappte wieder nicht ständiges Zuhause lassen der Mutter. So dann kam sie in eine Stationäre Unterkunft. Dort wurde sie nach 6 Wochen wegen Fehlverhalten entlassen. Seit dem wieder Zuhause.
So,das ritzen ist Mmn nur um die Mutter unter Druck zu setzen! Ab jetzt hat sie keine Schulpflicht mehr,Jahre sind voll und ist 15,5 Jahre. Ich Frage mich wie geht es jetzt weiter,darf sie Zuhause ab hängen und der Dumme Vater zahlt oder kann ich Druck ausüben in der Hoffnung das sie noch die Kurve bekommt!Also was muss sie tun? Schule? BVJ?Ausbildung? Arbeitsamt? Und was oder wieviel muss ich bezahlen wenn sie sich nicht bemüht? Wäre Super wenn jemand was weis,Danke im vorraus
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Hi,
Schulrecht ist Landesrecht. Ob sie noch schulpflichtig ist, das kann ich hier nicht abschätzen. Es kann sein, dass zumindest eine Teil-Schulpflicht bis zur Volljährigkeit besteht. Das wäre zunächst zu klären. Allerdings - in dem Alter kann man niemanden "zur Schule tragen," das sollte doch eigentlich klar sein. Was mich wundert, das ist, dass die Schule die Unregelmässigkeiten so einfach hingenommen hat. Sie hätte m.E. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Tocher einleiten müssen, beim Amtsgericht, das geht nicht nur, sondern ist für so Fälle ausdrücklich vorgesehen. Die Geldbuße wird dann in so Fällen in Arbeitsstunden umgewandelt und das ist in der Regel sehr hilfreich.
Das Jugendamt ist offensichtlich involviert. Warum die nicht mehr getan haben, keine Ahnung. Das wäre deren Job gewesen. Und, mach dir bitte eines immer wieder klar. Die Mutter hat sich offensichtlich bemüht, war eben nur nicht sehr erfolgreich, leider.
Es gibt eine Fülle von lokalen oder auch bundesweiten Programmen für so Fälle. Allerdings haben alle eines gemeinsam. Der junge Mensch muss wollen. Und daran wird es hier scheitern. Und dann sind diese Programme nur eine Verschwendung von Steuergeldern.
Nun zur Unterhaltsfrage. Wenn ein Titel existiert (von Jugendamt oder Gericht ausgestellt), dann muss der auch bedient werden, sonst kann daraus immer vollstreckt werden. Du müsstest dich dann also um die Abänderung bemühen, das ist der erste Schritt. Diese Abänderung kann, aber muss bei einem minderjährigen Kind nicht zwingend erfolgreich sein. Es gibt inzwischen Rechtsprechung, die auch bei minderjährigen Kindern die Verpflichtung dazu, etwas zu tun, bejahen. Schwierig wird es natürlich, wenn in so einem Verfahren dann plötzlich die "psychisch erkrankt Keule" herausgezaubert und im ungünstigsten Fall dann noch gutachterlich bestätigt wird.
Ich würde die Mutter anschreiben. Klare Bedingungen formulieren für den weiteren Unterhalt. Auch sie verpflichten halbjährlich einen Tätigkeitsbericht zu geben und Nachweise über die Ausbildung der Tochter beizufügen (Zeugnisse, Schulbescheinigungen u.s.w.). Ankündigen, dass im Fall er Ignoranz notfalls mit gerichtlicher Hilfe eine Freistellung von Unterhaltsverpflichtungen erstritten wird. Eine Frist setzen. Das ganze per Einschreiben an Mutter und getrennt an die Tochter schicken, und eine Durchschrift an das Jugendamt zur Kenntnis.
Und dann sieht man weiter.
Herzlichst
TK
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Guten Morgen Tk, danke für die schnelle Antwort.
Ich habe in beiden Schulen den Rektor bzw die Lehrerin angesprochen warum nichts unternommen wird,wurde und warum das JA ihrer Seite nicht informiert wurde. Keine richtige Aussage erhalten bzw ,sie war ja von der Mutter befreit. Bei der ersten Schule ca. 8 Wochen vor dem Wechsel der bekannt war,da machen die nix mehr! Und bei der 2 Schule habe ich mich ja zügig eingeschaltet und dann ging es ja übers JA!
Was sind meine Pflichten was den Unterhalt an geht und was kann ich verlangen!
Wie gesagt,mir liegt ihre Zukunft am Herzen auch wenn die Situation nicht toll ist!
Ich will aber auch nicht für einen Taugenichts bezahlen,wer will das schon!
Genügt ein arztliches Attest für den Unterhalt oder kann man verlangen das ein Amtsarzt die Gesundheit meiner Tochter begutachtet.
Schulpflicht ist jetzt sicher vorbei. Muss sie jetzt etwas wie BVJ machen oder eben Ausbildung oder darf sie Zuhause bleiben und ich zahle?Wie lange soll das so gehen? -
Hi,
all das ist zwar interessant, was du da schreibst, aber die wesentlichen Fragen, die ich dir gestellt habe, die beantwortest du nicht.
Herzlichst
TK
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Ich kann nur noch sagen das kein Titel besteht. Weitere Fragen konnte ich jetzt so nicht raus lesen,Sorry. Bitte Frage konkret. Im Augenblick wohnt das Kind bei der Mutter mit ambulanter Betreunung vom Jugendamt bezahlt. Da das Kind die neue angebotene Stationäre Therapie ablehnte!!!! Schule natürlich nicht! Habe ein schreiben vom Jugendamt wo drin steht das die Mutter überfordert ist bevor Sie die letzte Behandlung anging. Und nun ist sie wieder Zuhause!!!
Ich als betroffener sehe es natürlich mit all den Emotionen etwas anders als eine neutrale Person,deshalb Frage ich hier!
Was sind meine Pflichten aber auch Rechte mit dem Unterhalt und was darf oder muss das Kind !!!!!
Mfg