Kindesunterhalt, Vollzeitstelle, Vermögen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt. Der 18 jährige Sohn wird jetzt für ein Jahr den Bundesfreiwilligendienst absolvieren und ist aufgrund des Verdienstes nicht auf Unterhalt der Eltern angewiesen. Ab Sommer/ Herbst 2017 möchte er aber studieren und wird sich dafür ein kleines Zimmer anmieten. Er ist ab da wieder auf den Unterhalt der Eltern angewiesen. Der Vater kann und will auch zahlen. Die "Mutter" verdient extra unter der Selbstbehaltsgrenze. Das gibt sie auch ganz offen zu, weil sie nicht einsieht mehr zu arbeiten und nichts davon zu haben.
    Frage 1: Kann man jetzt im Vorfeld schon versuchen, dass die Mutter eine Vollzeitstelle annehmen muss? Denn grundsätzlich hat sie ja auch Unterhaltspflichten.
    Des Weiteren wird sie dieses Jahr ca. 40.000 € aus einem Hausverkauf erhalten. Hat man die Möglichkeit, dass sie evtl. von diesem Geld ihren Unterhaltspflichten nachkommen muss? Irgendwie kann es doch nicht sein, dass immer alles nur am Vater hängen bleibt.


    Vielen Dank Vorab für hilfreiche Antworten

  • Hi,


    nein, das Kind ist nicht mehr priviligiert. Dadurch besteht keine erhöhte Unterhaltsverpflichtung für die Eltern. Vermögen muss nicht eingesetzt werden, nur die Zinsen. Aber, ehe man sich darüber den Kopf zerbricht, wie wärs mit BaföG? Das ist immer vorrangig.


    Herzlichst


    TK