BaFög und der Selbstbehalt

  • BaFög und der Selbstbehalt


    Hallo und erstmal vielen Dank für die vielen Infos die ich bisher bekommen habe. Mir ist da eine weitere Frage eingefallen.


    Ich habe ja nun wie erwartet Probleme mit meiner Ex-Frau. Mein Sohn ist 21 Jahre und wohnt bei ihm. Ich weiß
    das nur mein Sohn etwas von mir verlangen kann. Aber meine Ex-Frau ist
    in dieser Hinsicht fanatisch. Sie wird alles versuchen um an mein Geld
    zu kommen .


    Ich weiß ja jetzt das BaFög vorrangig dem Unterhalt beantragt werden muss. Was ich aber jetzt nicht verstehe :


    Ich bin Rentner mit 1560 Rente. Davon muss ich noch meine Krankenkasse 180 Euro bezahlen. Mit bleiben also 1380 Euro. Wenn man jetzt noch die Pauschale abzieht bleiben ca 15 Euro Unterhalt.


    Ich habe mal einen BaFög Rechner benutzt und meine Daten und die geschätzten meiner Exfrau eingegeben . Da erscheint die summe von ca 100 Euro die man mir anrechnen muss.


    Jetzt meine Frage: Was genau bedeutet das ?


    Muss ich meinem Sohn 100 Euro geben selbst wenn mein Selbstbehalt unterschritten wird ?


    Gruss Uwinho

  • Hi,


    es macht wenig Sinn, immer wieder eine neue Anfrage zu starten. Bitte gewöhne dir an, eine Anfrage konkret fortzusetzen, das ist für die, die dir helfen wollen, dann wesentlich klarer und einfacher. Ich bin jetzt auch zu faul, alles wieder hochzuholen, kann also sein, dass irgend ein Aspekt deshalb nicht berücksichtigt wird.


    Hier ist ganz klar zu trennen. BaföG-Amt braucht die Daten der Eltern, um die Höhe des Anspruchs berechnen zu können. Das ist die öffentlich-rechtliche Seite. Das hat mit der familienrechtlichen Seite gar nichts zu tun. Nicht mal im Ansatz. So, wenn denn ein familienrechtlicher Anspruch besteht (das müsste ich jetzt nachlesen in deinen älteren Anfragen), dann ist der durch den Selbstbehalt von 1300 € nach oben gedeckelt.


    Und - mit der Ex musst du dich überhaupt nicht auseinander setzen. Würde ich auch nicht tun. Sonst heisst es irgendwann, er hat mir dies oder das telefonisch zugesagt. Und ein Zeuge wird sich dafür auch noch finden. Schreib ihr per Einschreiben, dass du keinen Kontakt mit ihr willst, dass die Angelegenheit für dich erledigt ist.


    Überweise dem Sohn direkt auf sein Konto das volle Kindergeld, und das wars. Und, nochmals, auch Kids, die zu Hause leben, haben einen Anspruch auf BaföG. Nur, der Betrag ist geringer.


    Herzlichst


    TK

  • Danke Timekeeper


    Es ging mir ja jetzt nur wie das berechnet wird. Da ich wegen Selbstbehalt von 1300 Euro jetzt nur noch ca 15 Euro bezahlen müsste , wollte ich wissen was diese 100 Euro (Anteil Vater) bei BaFög bedeuten. Müsste ich die bezahlen falle ich ja doch wieder unter die
    1300 Selbstbehalt. Und die 190 Euro Kindergeld hat meine Ex schon ganz.


    Ich will mich ja nur informieren weil ich demnächst wohl auch zu einem Anwalt gehen muss. Zumindest droht
    meine Ex ständig mit einem Anwalt. JA ich weiß das nur mein Sohn das
    Geld einklagen kann. Aber wenn die beiden nun mal zusammenarbeiten dann wird sie auch ihre Finger im Spiel haben.


    Dieses Forum hat mir schon viel geholfen. Deshalb Danke an alle für die Mühe,
    nur manchmal verstehe ich dies und das nicht beim ersten Mal.


    Gruß Uwinho

  • Hallo timekeeper
    Nein, eventuell schreiben wir einander vorbei.


    Ich lasse im September den Kindesunterhalt (Kind 21 Jahre) neu berechnen. Durch den
    Selbstbehalt von dann 1300 Euro für mich müsste ich laut einen Rechner
    15 Euro bezahlen.


    Jetzt geht das Kind aber (wahrscheinlich) ab Oktober studieren. Laut BaFög-Rechner erhält er (Kind 21 Jahre) kein BaFög da die Eltern "Genug" verdienen. Wenn ich die gleichen Daten nehme müsste ich ca 150 Euro an meinen Sohn überweisen damit er studieren kann.


    Meine Frage war, ob das richtig sein kann wenn ich doch einen Selbstbehalt von 1300 Euro haben müsste?


    Da ich keine "richtige" Antwort bekommen oder es nicht richtig verstanden habe suche ich selbst im Netz und bin auf folgendes gestoßen:


    Ermittlung des Einkommens der Eltern


    Was
    als Einkommen zählt und welche Abzüge vorzunehmen sind, könnt Ihr den
    jeweils geltenden Leitlinien des für Euch zuständigen Oberlandesgerichts
    entnehmen. Vom bereinigten Nettoeinkommen ist am Ende noch für jeden
    Elternteil der sog. angemessene Selbstbehalt abzuziehen. Dies sind seit
    dem 1. Januar 2015 bundesweit 1.300 Euro


    http://www.studis-online.de/St…ung/unterhalt.php?seite=3


    Ich gehe also davon aus das ich die laut BaFög Rchner 150 Euro auch nicht bezahlen muss.


    Trotzdem vielen Dank für die Mühe die ich gemacht habe.

  • Hallo Uwinho,


    Ich glaube TK hat es schon erwähnt?


    BAFöG und Unterhalt sind ganz verschiedene Themen.


    Das BAFöG-Amt schreibt nicht " sie müssen ihrem Kind xxx € Unterhalt zahlen".


    Das BAFöG-Amt schreibt nur, wir zahlen xxx €, den Rest müssen sie anders decken.(evtl. mit Unterhalt).


    lg
    edy

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