Was fließt in die Berechnung vom Kindergeld mit ein?

  • Hallo zusammen,


    ich hab mal eine Frage zur Berechnung vom Kindesunterhalt. Vor einiger Zeit musste ich mir wegen eines Sportunfalls und einem daraus resultierenden versteiften linken Fuß einen neuen PKW mit Automatikgetriebe kaufen. Leider hatte ich das Geld für den PKW nicht einfach so unter meinem Bett liegen, so dass ich einen Kredit aufnehmen musste.
    Nun meine Frage. Erfolgt in diesem Fall eine Anrechnung auf den Kindesunterhalt? Wenn ich mir das Auto zum Vergnügen gekauft hätte, wäre das sicherlich ein anderer Fall.


    Es grüßt
    Frank

  • Im Prinzip: nein. Du musst mit Deinem Geld nach Abzug des Kindsunterhalts auskommen. Wie auch immer Du das hinbekommst.


    Man kann mit dem Unterhaltsempfänger verhandeln und versuchen einen Nachlass oder eine Stundung zu erwirken. Oder man kann es auf dem Rechtsweg versuchen. Wie die Aussichten sind, hängt vermutlich vom Richter ab.


    Einen generellen Anspruch hast Du vermutlich kaum (ja nicht mal überhaupt auf ein Auto: wenn das Geld für ein Auto nicht reicht, dann kann man wohl erwarten, dass Du im Zweifelsfall den ÖPNV nutzt).

  • Hi,


    grundsätzlich kann man Anschaffungen, wie @ thz richtig anmerkte, nicht reduzierend mit dem Kindesunterhalt verrechnen. Es kommt ja noch hinzu, dass ja offensichtlich vorher auch ein PKW da war, der ja wohl dann veräußert worden ist. Wenn aufgrund einer Behinderung ein PKW erforderlich ist, dann hilft eventuell der Steuerzahler bei der Anschaffung. Das nennt sich "Teilhabe am sozialen Leben." Das Versorgungsamt/Amt für Gleichstellung hilft da.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    wenn ich ehrlich bin, dann hatte ich mich auch damit abgefunden und bei genauer Betrachtung ist das auch ok so. War nur wegen der besonderen Situation eine Frage. Der PKW ist auf jeden Fall erforderlich da meine Kinder nicht bei mir im Ort leben sondern etwas weiter weg und da sind die ÖPNV keine wirkliche Hilfe. Dann sollte ich mich mal an das Versorgungsamt wenden denn je länger ich nachdenke desto mehr ist es nur logisch das meine Situation nicht zu lasten der Kinder gehen soll. Haben es sschon schwer genug.
    Ich danke trotzdem für die Antwort und wünsche einen schönen Tag.
    Gruß Frank

  • Hi,


    vielleicht war ich da etwas missverständlich. Es geht bei den Zuschüssen nicht darum, den Kontakt zu den Kindern zu finanzieren, sondern darum, deine Teilnahme am sozialen Leben. Und Unbequemlichkeiten finanziert der Steuerzahler mit Sicherheit nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Frank, für die Unterhaltsbetrachtung ist das unerheblich.


    Wenn Du anerkanntermaßen eine Behinderung hast und Dir dadurch rechtmäßige Zuschüsse von woher und für welche Zwecke auch immer zustehen, dann ist das eine andere Baustelle. Darüber solltest Du Dich natürlich informieren, und wenn Du ein Anrecht hast, es eben auch beantragen und umsetzen. Keine Frage.


    @TK: Rein interessehalber: gesetzt den Fall, es gäbe Zuschüsse, nehme ich nicht an, dass derartige "Einkünfte" auf die Berechnung der Unterhaltshöhe Einfluss haben, oder?

  • Hi,


    völlig richtig. Man muss eines wissen (wird nicht so breit getreten, aber trotzdem). Es gibt viele Firmen, die die Quote für die Beschäftigung von Behinderten nicht ausfüllen und sich "freikaufen." Das ist nichts verwerfliches, gerade im spezialisierten Bereich gibt es häufig nur ganz wenige Bewerber, die passen. Das hat dann nichts mit Behinderung oder Nichtbehinderung zu tun. Diese Firmen zahlen dann einen Ausgleichsbetrag an das Versorgungsamt/Gleichstellungsamt. Das Geld ist zweckgebunden. Aus diesem Topf werden dann Behinderte z.B. bei der Einrichtung ihres Arbeitsplatzes finanziell unterstützt, oder aber auch anderweitig. Das ist wohl einige der wenigen Stellen, die (zumindest vor ein paar Jahren war das noch so), die Geld übrig haben. Einige Beispiele: Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, Kauf eines PKWs für eine kleinwüchsige Mutter, u.s.w. Zum behindertengerechten Arbeitsplatz kann nicht nur ein Spezialstuhl gehören, sondern, wie im Fall meiner Assistentin vor ca 15 Jahren, ein geschliffener Bildschirm für ca. 70.000 DM. Da war der Riesenbildschirm auf ihre Augen angepasst wie eine Brille geschliffen. Sie war schwer sehbehindert. Diese Teile gehen im Falle eines Arbeitsplatzwechsels oder im Fall der Verrentung mit dem Betroffenen mit. Und - es sind in der Regel einmalige zweckgebundene Zuwendungen.


    Was ich hier nicht verstehe, das ist, dass er ja vorher offensichtlich ein Auto hatte, was ja auch verkauft worden ist. Irgenwann verkauft man doch jedes Auto, oder? Es geht also nur um die Finanzierung der Differenz, die ja ohnehin irgendwann mal angefallen wäre.


    Herzlichst


    TK