Kindesunterhalt Volljährig Ausbildung abgebrochen

  • Hallo zusammen,


    wie wie sieht es rechtlich aus, wenn das Kind eine schulische Ausbildung beginnt, diese nach einem halben Jahr abbricht weil es nichts für sie ist. Danach wird 1,5 Jahre ein soziales Jahr gemacht, wo angestrebt wird danach die Ausbildung dort zu beginnen, was aber auch doch nicht in Frage kommt. Dann möchte das Kind aber wieder die gleiche schulische Ausbildung anzufangen, die es vorher abgebrochen hat. Ist man Elternteil nochmal Unterhaltspflichtigen?, wenn zweimal die gleiche Ausbildung begonnen wird? Vielen Dank!

  • Sie wird im September 19 Jahre. Ein Unterhaltstitel selbst besteht nicht. Es wurde zwar ein Betrag damals beim Anwalt festgelegt aber ohne Titel.
    Die Ausbildung ist eine schulische zur Erziehung. Diese wurde im April abgebrochen weil es nicht das richtige waere...

  • Ja dieses Jahr im April, letztes Jahr fing sie mit der schulisches Ausbildung an, und hat es jetzt abgebrochen gehabt da es für sie nicht das richtige angeblich gewesen ist. Macht seitdem ein FSJ was sie bis nächstes Jahr September machen wollte um dort anschließend eine Ausbildung zu beginnen, was nun aber auch angeblich nicht das richtige ist. Sie möchte nun doch wieder die Ausbildung zur Erzieherin machen und dann ab nächstes Jahr wieder bei dir Schule besuchen die sie schon abgebrochen hatte...

  • Sie wohnt bei der Mutter, Vater zahlte bis dato Unterhalt, welcher ja jetzt im FSJ erstmal nicht bezahlt wird da sie dort genug bekommt

  • Hi,


    gut, dass ich nachgefragt habe. Am Anfang sah es nämlich so aus, als wenn sie vor xy Zeiten die Ausbildung abgebrochen hätte, dann 1,5 Jahre Sozialarbeit hinter sich u.s.w. Dann hätte meine Antwort nämlich ganz anders ausgesehen, als sie jetzt aussieht.


    Grundsätzlich wird den jungen Menschen eine Orientierungsphase zugestanden. Man kann also durchaus mal wechseln, ohne dass der Unterhaltsanspruch gefährdet ist. Außerdem ist er auch nicht durch ein soziales Jahr gefährdet, zumindest nicht in dem Alter. Auf der anderen Seite muss aber neu gerechnet werden.


    Während ihrer Sozialarbeit ist kein Unterhalt zu zahlen. Also, nach Wiederaufnahme in die Schule, Fortsetzung der Ausbildung. Allerdings ist die Tochter dann nicht mehr priviligiert. Zum einen ist das Kindergeld voll auf den Zahlungsanspruch anzurechnen, zum anderen ist die Mutter dann auch mit im Boot, je nach Verdienst. Und es gibt Unterhaltsberechtigte die vorrangig zu berücksichtigen sind. Und es ist zu prüfen, ob BaföG in Betracht kommt. Das geht nämlich dem Unterhaltsanspruch gegen die Eltern vor.


    Allerdings dürfte durch die Unterbrechung der Ausbildung der Unterhaltsanspruch nicht verwirkt sein.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen,


    erstmal vielen Dank für die Antwort.
    Orientierungsphase wäre ja nachvollziehbar, aber wenn man eine schulische Ausbildung abbricht, da man das Kinder Geschrei nicht ertragen kann, sich nicht vorstellen kann später in dem Beruf zu arbeiten und auch allg die Schule nichts für einen ist was auch ihr Grund war (dies haben wir ihr von vorne rein schon gesagt, selbst eine Psychologin riet ihr davon davon) , dann fängt man doch nicht mit der gleichen Ausbildung noch einmal an. Wenn jetzt eine ganz andere Fachrichtung gewählt werden würde , aber so? Sie ist ja strickt dagegen eine Betriebliche Ausbildung zu machen. Das soziale Jahr bricht sie ja dann auch ab, weil sie es dort angeblich doch nicht kann dann die Ausbildung machen kann, ist nichts für sie , das wusste sie aber auch schon vorher, sie hatte damals ein Praktikum dort absolviert und es kam überhaupt für sie nicht in frage dort eine Ausbildung zu machen. Das ist doch alles nicht zielstrebig und nachvollziehbar , zumal alle Entscheidungen von ihr immer allein getroffen worden sind, sei es der Beginn der schulischen Ausbildung oder auch der Abbruch, wir erfahren erst alles dann wenn es zu spät ist oder wenn wieder Geld gebraucht wird. Im Studium meine ich gelesen zu haben, das man nicht die gleiche Fachrichtung zweimal wählen kann, gilt das in der Ausbildung nicht? Wir haben ja fast das erste Jahr der Ausbildung schon bezahlt und dann soll man genau das gleiche Jahr was man bezahlt hat für genau das gleiche nochmal bezahlen müssen? Eigentlich müssen doch Abbrüche mit verständlichen Gründen belegt werden oder? Danke schonmal :)

  • Wenn der Verdacht besteht, dass sie diese Ausbildungen überhaupt nur beginnt, um sich von Euch Unterhaltsleistungen zu erschleichen, besteht meines Wissens die Möglichkeit, sich von der Zielstrebigkeit und Leistungsbereitschaft durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweis von unentschuldigten Fehltagen usw. zu überzeugen.

  • Fehltage wird sie einige haben, da sie allein schon bei jedem kleinen Schnupfen zuhause geblieben ist und freitags war sie auch wohl kaum da wir wir es mit bekommen haben, wir haben ihr schon mehrmals gesagt, dass das nicht geht. Genauso haben wir ein halbes Jahr auf die Schulbescheinigung gewartet, die wir bis heute nicht bekommen haben. Da Sie volljährig ist, haben wir natürlich auch keine Auskunft von der Schule erhalten... Da hilft vielleicht wirklich nachher nur ein Anwalt. Da kein Titel besteht und vorher bekam ihre Mutter ja den Unterhalt, muss sie ja auch erstmal zum Anwalt gehen , wer weiß was sie dann da wieder gut Storys erzählt. So ein ärger

  • Entweder sie kann die Leistungsnachweise erbringen, oder es gibt kein Geld. Es ist nicht Eure Angelegenheit, die Nachweise einzuholen (bekommt Ihr ja sowieso nicht, wie Du schon sagst, ist die Schule Euch gegenüber nicht auskunftsberechtigt).

  • Meines Wissens sind eine hohe Anzahl an (unentschuldigten) Fehltagen und dauerhaft mangelhafte Noten sehr wohl ein Beleg für mangelnde Leistungsbereitschaft und berechtigt die Eltern, die Unterhaltszahlungen einzustellen. Auch der Unterhaltsberechtigte hat Verpflichtungen, die er einzuhalten hat.

  • Das alles wissen wir doch nicht. Und hellsehen kann ich insoweit zumindest nicht. Letztlich kommt es auf die Zügigkeit der Ausbildung an. Und auf den Abschluß, das wars. Bisher ist alles noch im absolut grünen Bereich. Und wenn sie den Abschluß trotz vieler Fehltage schafft, dann ist das auch in Ordnung.


    Herzlichst


    TK

  • Der Fragesteller hat oben geschrieben, dass anzunehmen ist, dass das Kind die Ausbildungsstätte offenbar nicht regelmäßig aufsucht und auch keine Schulbescheinigung vorlegt. Das ist ja schon mal mindestens verdächtig.


    Aber gut, letztlich weiß der Fragesteller ja nun, welche Möglichkeiten bestehen. Was davon nun umgesetzt wird, ist ja nicht unsere Angelegenheit.

  • Der Verdacht, dass sie die Ausbildungsstelle nicht regelmäßig besucht hat, war schon länger, aber da man ja als schön zahlender keine Auskunft von der Schule bekommt, vertraut man natürlich erst einmal seinem Kind.
    Ich hab auch gelesen, dass man Gründe angeben muss , weshalb eine Ausbildung abgebrochen worden ist, deswegen kann ich nicht glauben, das man dann für die gleiche Ausbildung nochmal bezahlen soll. Sie ist ja nun eh der Meinung das sie alles allein entscheiden kann und man zahlen muss bis 27. So ist die Einstellung und da seh ich in Keinsterweise ein Gegenseitigkeitsprinzip. Das Kinder sich manchmal erst orientieren müssen, das steht außer frage, aber ich fang doch nicht eine Ausbildung an, die ich abbreche weil es nichts für mich ist um dann das zu machen was ich nie machen wollte und mache dann aber doch wieder die andere gleiche Ausbildung die ich schon beendet habe weil es nichts ist. Das macht doch alles keinen Sinn. Sie meint sie hat nur rechte und überhaupt keine Pflichten, aber so läuft das doch nicht.

  • Nadine, nochmals: bisher ist doch nichts Relevantes passiert. Das Mädel hat eine Ausbildung kurzfristig abgebrochen. Derzeit ist nicht zu zahlen. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Abbruch zur Erkenntnis geführt hat, dass die Erzieherinnenschule doch nicht so schlecht ist. Und heutzutage achten die Schulen schon sehr drauf, dass die Leistungen stimmen und die Anwesenheit. So mit gelbem Zettel ab ersten Tag des Fehlens u.s.w. Und ihr habt doch das Recht, einmal im Jahr eine Schulbescheinigung zu bekommen (oder ist es inzwischen zweimal?, müsste ich nachschauen).


    Selbst wenn ihr mit dem Kind zusammen leben würdet, glaubst du wirklich, dass du alle Infos bekämst? Meinst du, ein 19-jähriger Student erzählt zu Hause, dass er gerade wegen zu viel Party eine Klausur vergeigt hat? Ich jedenfalls hab das seinerzeit nicht getan. Und meine Kids auch nicht. Das hat nichts mit Zusammenleben zu tun. Mein Ältester war seinerzeit im letzten Schuljahr kaum in der Schule. Fand die Lehrer doof, den Stoff langweilig, u.s.w. Hat trotzdem ein zweier Abitur hingelegt.


    Häufig weiss man doch vieles erst im 2. Anlauf zu schätzen. Und mit etwas Glück, da wird ihr das halbe Jahr angerechnet.


    Bis 27, das ist natürlich Quatsch. Allerdings sollte bei einer Volljährigen mal geguckt werden, ob die Quotelung mit dem anderen Elternteil stimmt und das Kindergeld ist voll anzurechnen, nicht nur hälftig.


    Noch ein Hinweis. Es ist in diesem Forum üblich, sich zumindest höflich zu verabschieden. Alles andere empfinden wir als pampig.


    Herzlichst


    TK