nicht privilegierte Kinder, Lug und Betrug beim Trennungsunterhalt

  • Hallo und vorweg erstmal vielen Dank für die vielen gesammelten Informationen rund ums Thema hier!


    Scheidung ist ja ein sehr komplexes Thema, ich stehe natürlich mit meinem Anwalt in Kontakt, aber bei so einem nervenaufreibenden Thema wäre ich ab und an einfach für eine "zweite Meinung" dankbar.


    Anfang des Jahres zog meine Frau nach über 20 Jahren Ehe aus der gemeinsamen Wohnung aus. Wir haben eine gemeinsame Tochter (22), die weiterhin bei mir wohnt. Sie hat dazu einen Sohn (27) aus erster Ehe, bei dessen Familie (Frau und zwei Kinder) sie nun im Haus wohnt.
    Ich gehe einem geregelten Vollzeitjob nach, sie arbeitet Teilzeit. Dementsprechend fordert sie nun Trennungsunterhalt ein. So weit in Ordnung, es ergeben sich nur folgende "Eckpunkte":


    - es gab bereits ein Anordnungsverfahren vor Gericht, in dem mir der monatliche Betrag X Trennungsunterhalt angeordnet wurde mit ausdrücklichem Vermerk, dass, würde sich im Hauptsacheverfahren an dem Betrag etwas ändern, die Differenz vom Unterhaltsgläubiger zurückzuzahlen ist; wir warten auf das Hauptsacheverfahren


    - gemeinsame Tochter hat 2010 die Realschule beendet, zog aufgrund massiver Auseinandersetzungen mit ihrer Mutter Anfang 2011 aus, schlug sich bis Ende 2012 alleine durch, kam ins Straucheln und wohnt seither wieder bei uns bzw. nun nur noch bei mir
    - seit 2013 holt sie das Abitur per Fernlehrgang nach, zunächst in Kombination mit einem Nebenjob, nun in Vollzeit - ich beziehe Kindergeld für sie
    - durch den Nebenjob und ständige massive Auseinandersetzungen mit ihrer Mutter (verbot ihr beispielsweise auch das Duschen nach ihrer Arbeit im Schichtsystem oder sonstigen "Lärm" nach 20 Uhr, worunter z. B. auch das Essen zubereiten fiel usw.) wird sie die Regelstudiendauer um ca. ein Jahr überschreiten (Regelstudiendauer wäre bis Mai 2016 gelaufen) - derzeit warten wir aufgrund des oben Genannten auch auf einen Psychotherapieplatz
    - das Geld, das ich für sie im Monat aufwenden muss wird mir in der Berechnung des Trennungsunterhalts nicht anerkannt, mit über 21 Jahren ist sie der Mutter nachrangig
    --> gibt es hier irgendeine Möglichkeit der Anrechnung für die Zeit der Erstausbildung durch die durch die Mutter mitverschuldete Verzögerung?


    - die Ehemalige wohnt in einer angeblich eigenen Wohnung als Untermieterin im Haus, dass ihr Sohn angemietet hat
    - mir ist das Haus wohlbekannt, die von ihr angegebene bezogene Wohnung existiert nicht (sie wohnt also in einer WG mit Sohn, statt in eigener Wohnung - gemeinsame Küche, gemeinsames Bad)
    - auf Nachfrage beim Vermieter des Hauses wurde mir das bestätigt, obwohl mir die Ehemalige einen Untermietvertrag vorgelegt hat gibt der Vermieter auch an, dass kein Untermietverhältnis mit ihm bestehe
    - auch gab sie an für die (nicht existente) Wohnung monatlich Betrag Y an Miete in bar an ihren Sohn zu zahlen
    - im ersten Gerichtsverfahren sagte sie aus, dass sie aufgrund des fehlenden Trennungsunterhalts die Miete für Monat April nicht hätte bezahlen können
    - nun im späteren Verlauf legte sie Quittungen über die Mietzahlungen vor, unterschrieben von ihr und ihrem Sohn über Betrag Y; für März, April und Mai ausgestellt zum jeweils 1. des Monats
    --> liegt hier ein versuchter Prozessbetrug vor, wenn einmal ausgesagt wird man habe die Miete nicht bezahlen können, plötzlich aber Quittungen vorliegen? Spielt es vor Gericht tatsächlich keine Rolle für die Unterhaltshöhe, dass die Quittungen offensichtlich fingiert sind (von ihrem Konto geht kein Betrag über das Geld ab) und, dass die Wohnung in der sie angibt zu wohnen nicht existiert?


    - im Jahr 2005-2007 waren wir bereits einmal getrennt, sie bezog einen Unterhaltsvorschuss für die gemeinsame Tochter, hat aber nie einen Titel für sich oder Tochter erwirkt
    - das Jobcenter fordert den damals bezahlten Unterhalt nun zurück, sie behauptet, dass ich der Schuldner sei, obwohl stehts alle Forderungen in Briefform an sie allein adressiert waren und das Jobcenter sich nie an mich gewendet hat
    - auf Nachfrage im Jobcenter stellte dies nun ein Schreiben aus, das bestätigt, dass diese Schuld zwar im internen Konto der ehemaligen verbucht sei, generell aber ich der Schuldner - davon wusste ich nichts!
    --> ist dies nun tatsächlich meine Schuld oder von ihr abzuzahlen, weil sie mir gegenüber nie einen Anspruch geltend gemacht hat für den Zeitraum in dem sie diesen Unterhaltsvorschuss bezog?


    Vielen Dank, wenn sich jemand die Mühe macht sich durch die "Textwand" zu kämpfen bei diesem aufwühlenden Thema!

  • Hi,


    hier geht aber ganz viel durcheinander. Ich denke trotzdem, wir können es auf ein paar überschaubare Themenkreise reduzieren.


    Unterhaltsvorschußkasse hat nichts mit der früheren ARGE (heute Job-Center) zu tun. Die Unterhaltsvorschußkasse ist eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit, die nichts, aber gar nichts mit einem zivilrechtlichen Titel zu tun hat. Da müsste man schauen wer was zurückforder, und ob das verjährt ist oder nicht.


    So, jetzt zum zweiten Problemkreis. Unterhalt. Die Tochter ist, wie du richtig erkannt hast, nicht mehr priviligiert. Einfache Schuldzuweisungen reichen da nicht aus, zumal das ja immer nur die Hälfte der Wahrheit ist. Du hast zugeschaut, nichts getan. Tochter vielleicht auch übersensibel, keine Ahnung. Es gibt viele verquere Beziehungen, trotzdem wird aus den Kindern was. Es sind also nicht immer die anderen. Mach dir das mal klar.


    Im Augenblick ist es so, wie es ist. Du verdienst mehr, musst für die Frau zahlen. Die Tochter ist nachrangig. Ob die Frau wo wie wohnt, das ist vielleicht im Eilverfahren von Bedeutung, nicht jedoch im Hauptverfahren. Da geht es schlicht und ergreifend um die Frage, was wer verdient, wie zu bereinigen ist, und wie zu verrechnen ist.


    Das alles dürfte der Anwalt allerdings auch rübergebracht haben, oder?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort!


    Ich hätte noch ein paar Rückfragen und bin einfach mal so frei.


    1. Mir ist das alles sehr schleierhaft, deswegen auch nochmal die Nachfrage hier. Die Ehemalige hat im Jahr 2011 eine Mahnung der Inkassostelle der BA erhalten (auf ihren Namen), dass sie einen Betrag im mittleren vierstelligen Bereich schuldig sei und zahlt diesen seither in 50€ Raten ab. Bisher ging ich davon aus, dass sie zu viel Hartz IV bezogen habe in der Zeit der ersten Trennung. Ihre Anwältin behauptet nun dies sei eine Schuld, die existiert, weil ich während der ersten Trennung (05-07) Kindesunerhalt für Tochter schuldig geblieben sei. Sie hat damals aber wie gesagt keinen Titel erwirkt, ich bin nie zu irgendwelchen Zahlungen aufgefordert worden. Nun ist die zum Jobcenter und hat sich folgende Bescheinigung ausstellen lassen als Beweis, dass ich der Schuldner sei. Darin heißt es: "... ... bei der in der Mahnung der Inkassoselle der BA ausgewiesenen Forderung handelt es sich nicht um Ihre [die der Ehemaligen] Verbindlichkeit, obwohl die Mahnung an Sie adressiert ist. Zur Erläuterung sei ausgeführt, dass die gegenüber [mir] geltend gemachte Forderung aus rein buchhalterischen Gründen unter dem für Sie [der Ehemaligen] angelegten Kundenkonto verbucht werden. Für Sie bestehen zwei Vertragskonten, eins mit öffentlich-rechtlicher Zuweisung und eines mit privat-rechtlicher Zuweisung,. Konto 1 ist der Vertragsgegenstand "Unterhalt" zugewiesen. Auf diesem Konto werden die von [mir] geschuldeten Unterhaltszahlungen verbucht".
    --> Nun frage ich mich, wieso ich nun der Schuldner sein soll, wenn mir gegenüber weder ihrerseits ein Titel erwirkt wurde, noch eine Mahnung, Zahlungsauffoderung o. ä. jemals seitens der Inkassostelle o. ä. wegen Kindesunterhalt einging? Aus dieser Bestätigung des Jobcenters ans Gericht werden weder ich noch mein Anwalt schlau (er möchte das natürlich noch beim Jobcenter abklären - aber die Ungeduld, du verstehst ;) )


    2. Tochter ist nicht "übersensibel", es besteht allerdings Verdacht auf Asperger Syndrom, auf dessen Abklärung wir derzeit warten. Der Anwalt weicht hier von deiner Meinung ab und rät, dass meine Tochter ihren "Leidensgang" mitverursacht durch die Mutter schriftlich darlegen soll. Es gibt viele Wirrungen dort, u. a. auch, dass sie sich noch in Erstausbildung befindet und Mutter in den 2 Jahren, die sie nicht hier gewohnt hat, nachweislich nie Kontakt gesucht hat. Da ich für sie auch Kindergeld beziehe sieht der Anwalt hier die Chance, dass auch die restlichen 300€, die ich im Monat in etwa für sie aufwende, angerechnet werden können. Welches Ausmaß die Drangsalierung der Tochter durch ihre Mutter wirklich angenommen hat, das wusste ich wahrlich (leider!) erst nach ihrem Auszug, denn Frau drohte auch mit Gewalt, wenn "gepetzt" würde.
    Ich frage mich nur, ob solch eine Darlegung der Zustände seitens der Tochter etwas bringen könnten. Obwohl dein Hinweis, dass es nicht immer an anderen liegt natürlich richtig ist dürfte es wohl auch verständlich sein, dass ich natürlich lieber Tochter als Frau "unterhalte".


    3. Mir stellt sich die Frage ob die Mietzahlungen nicht auch relevant für die Berechnung des Unterhaltsbedarfs der Ehemaligen sind? Wenn diese Mietkosten nachweislich nicht geleistet werden ist das ja schon eine erhebliche Summe. Dürfen vor Gericht einfach Dinge herbeifantasiert werden, falsche Quittungen vorgelegt werden, wenn man vorher ausgesagt hat, man habe nicht bezahlen können? Der Betrag der Miete ist von ihrem Konto nicht abgehoben worden, hier wurde entweder nicht bezahlt oder es gibt eine andere Geldquelle?
    Ist das nicht Prozessbetrug?


    Vielen Dank!

  • Hi,


    ich vesuch mal, zu antworten.


    Ich weiss immer noch nicht, ob es um Unterhaltsvorschuss geht oder um ALG II. Ansprüche auf beides müssen nicht austituliert sein, weil sich die Ansprüche aus dem Gesetz ergeben. Und die Unterhaltsvorschußkasse sowie das Job-Center werden dich damals angeschrieben haben. Ist dir vielleicht gar nicht aufgefallen, dass so ein Schrieb auch ein Verwaltungsakt sein kann und damit ein Titel. Da bewegen wir uns im öffentlichen Recht.


    Die Ansicht des Anwalts hinsichtlich des Kindes teile ich nicht. Das Kindergeld wird grundsätzlich gezahlt, bis ein Kind 25 ist, eventuell auch länger. Und da das Kind sich noch in der Ausbildung befindet, hat das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, einen Anspruch auf Zahlung des Geldes, und zwar unabhängig davon, ob es gesund ist oder nicht. Kindergeld bei einem Kind unter 25, welches noch in der Ausbildung ist als Indiz für Anrechenbarkeit, sorry, so läuft das nicht. Dagegen sprechen das Kindergeldgesetz und § 1606 BGB. Ob die Tochter aus anderen öffentlichen Töpfen Unterstützung erhalten kann, das ist hier nicht die Frage und deshalb wird darauf auch nicht eingegangen. Ob die Mutter anteilig für die Tochter Unterhalt zahlen muss, das ist hier auch nicht gefragt, deshalb auch keine Antwort.


    Hinsichtlich der Wohnung hatte ich doch klar gesagt, wie es läuft. Was ist da so schwer zu verstehen? Das Gesetz legt fest, dass angemessen Unterhalt zu zahlen ist, und nicht, dass irgendwelche Zahlungen von der Höhe des Mietzinses abhängig sind. Wie die Menschen ihr Geld ausgeben, dass ist ihre Angelegenheit, dem Himmel sei Dank. Im Hauptverfahren wird also lediglich spitz gerechnet. Und das wars. Im Eilverfahren können gewisse Ausgaben als Indiz hinzugezogen werden, weil da ja nur eine ganz pauschale Prüfung erfolgt.


    Vielleicht noch ein Hinweis zum Asperger Syndrom. Das Syndrom ist angeboren und nicht heilbar. Es ist eine Störung und keine Krankheit. Es gibt keinen Verursacher. Und, die Masse der Gestörten lebt ein ganz normales Leben, häufig auch die Störung unerkannt. Sind oft sog. "Inselbegabungen," die dann auch beruflich eben auf ihrer Insel sehr, sehr erfolgreich leben. Also, diese Diagnose könnte zum Bummerang werden.


    Ich habe den Eindruck, dass du einfach nicht kapieren willst, nicht einsiehst. Die gesetzlichen Regelungen sind ziemlich klar. Ihr wart lange verheiratet, dem ist Rechnung zu tragen. Da wir keine Zahlen haben, wissen wir auch nicht, ob sie dem Kind Unterhalt schuldet. Ich hielte es für sinnvoll, wenn du dich auf die Hauptsachen konzentrieren würdest, statt dich auf Nebenkriegsschauplätzen zu verzetteln.


    Herzlichst


    TK

  • Zitat

    ?Ich weiss immer noch nicht, ob es um Unterhaltsvorschuss geht oder um ALG II. Ansprüche auf beides müssen nicht austituliert sein, weil sich die Ansprüche aus dem Gesetz ergeben. Und die Unterhaltsvorschußkasse sowie das Job-Center werden dich damals angeschrieben haben. Ist dir vielleicht gar nicht aufgefallen, dass so ein Schrieb auch ein Verwaltungsakt sein kann und damit ein Titel. Da bewegen wir uns im öffentlichen Recht.

    Ich habe damals ein Schreiben eines Anwaltes bekommen, dass ich Unterhalt zahlen möge, darauf habe ich nicht reagiert. Danach habe ich weder vom Jobcenter, noch vom Jugendamt oder Unterhaltsvorschusskasse jemals wieder etwas gehört. Dass es sich bei knapp 6000€ allein um Unterhaltsvorschuss handeln soll erschließt sich mir nicht, denn das rührt wie gesagt frühestens aus dem Jahr 2005. Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt, das war im betreffenden Fall Ende 2005 erreicht.


    Zitat

    ? Das Kindergeld wird grundsätzlich gezahlt, bis ein Kind 25 ist, eventuell auch länger.

    Das ist so absolut nicht richtig. Das Kindergeld wird hier nur gezahlt, weil ein Schulbesuch stattfindet. Als Tochter volljährig und im Nebenjob ohne Schule befindlich war wurde dies nicht bewilligt.


    Zitat

    ?Vielleicht noch ein Hinweis zum Asperger Syndrom. Das Syndrom ist angeboren und nicht heilbar. Es ist eine Störung und keine Krankheit. Es gibt keinen Verursacher. Und, die Masse der Gestörten lebt ein ganz normales Leben, häufig auch die Störung unerkannt. Sind oft sog. "Inselbegabungen," die dann auch beruflich eben auf ihrer Insel sehr, sehr erfolgreich leben. Also, diese Diagnose könnte zum Bummerang werden.

    Dann gebe ich dir hier nochmals den Hinweis, dass diese Aussage absolut Klischeehaft und in den meisten Fällen überhaupt nicht zutreffend ist - beispielsweise sind mehr als 40% der Asperger Autisten arbeitslos bzw. sogar arbeitsunfähig.


    Deine Aussagen bezüglich Kindergeld und Autismus machen die Einschätzungen für mich leider unglaubwürdig. Danke dennoch für deine Antwort.

  • Hi, natürlich wird Kindergeld nur gezahlt, wenn das Kind sich in einer Ausbildung befindet. Oder ausbidlungssuchend ist. Ich habe das als bekannt voraus gesetzt. Hier ging es beim Kindergeld lediglich um die Frage, ob man da was anderes draus herleiten kann. Und dem ist eben nicht so.


    Abgesehen davon kenne ich mich mit Autismus ganz gut aus, glaub es mir einfach mal.


    Herzlichst


    TK