Hallo und vorweg erstmal vielen Dank für die vielen gesammelten Informationen rund ums Thema hier!
Scheidung ist ja ein sehr komplexes Thema, ich stehe natürlich mit meinem Anwalt in Kontakt, aber bei so einem nervenaufreibenden Thema wäre ich ab und an einfach für eine "zweite Meinung" dankbar.
Anfang des Jahres zog meine Frau nach über 20 Jahren Ehe aus der gemeinsamen Wohnung aus. Wir haben eine gemeinsame Tochter (22), die weiterhin bei mir wohnt. Sie hat dazu einen Sohn (27) aus erster Ehe, bei dessen Familie (Frau und zwei Kinder) sie nun im Haus wohnt.
Ich gehe einem geregelten Vollzeitjob nach, sie arbeitet Teilzeit. Dementsprechend fordert sie nun Trennungsunterhalt ein. So weit in Ordnung, es ergeben sich nur folgende "Eckpunkte":
- es gab bereits ein Anordnungsverfahren vor Gericht, in dem mir der monatliche Betrag X Trennungsunterhalt angeordnet wurde mit ausdrücklichem Vermerk, dass, würde sich im Hauptsacheverfahren an dem Betrag etwas ändern, die Differenz vom Unterhaltsgläubiger zurückzuzahlen ist; wir warten auf das Hauptsacheverfahren
- gemeinsame Tochter hat 2010 die Realschule beendet, zog aufgrund massiver Auseinandersetzungen mit ihrer Mutter Anfang 2011 aus, schlug sich bis Ende 2012 alleine durch, kam ins Straucheln und wohnt seither wieder bei uns bzw. nun nur noch bei mir
- seit 2013 holt sie das Abitur per Fernlehrgang nach, zunächst in Kombination mit einem Nebenjob, nun in Vollzeit - ich beziehe Kindergeld für sie
- durch den Nebenjob und ständige massive Auseinandersetzungen mit ihrer Mutter (verbot ihr beispielsweise auch das Duschen nach ihrer Arbeit im Schichtsystem oder sonstigen "Lärm" nach 20 Uhr, worunter z. B. auch das Essen zubereiten fiel usw.) wird sie die Regelstudiendauer um ca. ein Jahr überschreiten (Regelstudiendauer wäre bis Mai 2016 gelaufen) - derzeit warten wir aufgrund des oben Genannten auch auf einen Psychotherapieplatz
- das Geld, das ich für sie im Monat aufwenden muss wird mir in der Berechnung des Trennungsunterhalts nicht anerkannt, mit über 21 Jahren ist sie der Mutter nachrangig
--> gibt es hier irgendeine Möglichkeit der Anrechnung für die Zeit der Erstausbildung durch die durch die Mutter mitverschuldete Verzögerung?
- die Ehemalige wohnt in einer angeblich eigenen Wohnung als Untermieterin im Haus, dass ihr Sohn angemietet hat
- mir ist das Haus wohlbekannt, die von ihr angegebene bezogene Wohnung existiert nicht (sie wohnt also in einer WG mit Sohn, statt in eigener Wohnung - gemeinsame Küche, gemeinsames Bad)
- auf Nachfrage beim Vermieter des Hauses wurde mir das bestätigt, obwohl mir die Ehemalige einen Untermietvertrag vorgelegt hat gibt der Vermieter auch an, dass kein Untermietverhältnis mit ihm bestehe
- auch gab sie an für die (nicht existente) Wohnung monatlich Betrag Y an Miete in bar an ihren Sohn zu zahlen
- im ersten Gerichtsverfahren sagte sie aus, dass sie aufgrund des fehlenden Trennungsunterhalts die Miete für Monat April nicht hätte bezahlen können
- nun im späteren Verlauf legte sie Quittungen über die Mietzahlungen vor, unterschrieben von ihr und ihrem Sohn über Betrag Y; für März, April und Mai ausgestellt zum jeweils 1. des Monats
--> liegt hier ein versuchter Prozessbetrug vor, wenn einmal ausgesagt wird man habe die Miete nicht bezahlen können, plötzlich aber Quittungen vorliegen? Spielt es vor Gericht tatsächlich keine Rolle für die Unterhaltshöhe, dass die Quittungen offensichtlich fingiert sind (von ihrem Konto geht kein Betrag über das Geld ab) und, dass die Wohnung in der sie angibt zu wohnen nicht existiert?
- im Jahr 2005-2007 waren wir bereits einmal getrennt, sie bezog einen Unterhaltsvorschuss für die gemeinsame Tochter, hat aber nie einen Titel für sich oder Tochter erwirkt
- das Jobcenter fordert den damals bezahlten Unterhalt nun zurück, sie behauptet, dass ich der Schuldner sei, obwohl stehts alle Forderungen in Briefform an sie allein adressiert waren und das Jobcenter sich nie an mich gewendet hat
- auf Nachfrage im Jobcenter stellte dies nun ein Schreiben aus, das bestätigt, dass diese Schuld zwar im internen Konto der ehemaligen verbucht sei, generell aber ich der Schuldner - davon wusste ich nichts!
--> ist dies nun tatsächlich meine Schuld oder von ihr abzuzahlen, weil sie mir gegenüber nie einen Anspruch geltend gemacht hat für den Zeitraum in dem sie diesen Unterhaltsvorschuss bezog?
Vielen Dank, wenn sich jemand die Mühe macht sich durch die "Textwand" zu kämpfen bei diesem aufwühlenden Thema!