Hallo, ich habe da eine Frage zur Unterhaltszahlung von meinem Sohn.
Hier ein paar Eckdaten. Mein Sohn wird Ende des Jahres 25 Jahre alt. Hat die Schule mit 18 Jahren beendet, dann 2 Jahre voll gearbeitet. Vor 2 Jahren eine Ausbildung als Kinderbetreuer/schulische Ausbildung, ohne Bezüge begonnen, die er letzten Monat erfolgreich abgeschlossen hat. In dieser Zeit habe ich ihm monatlich 330,00 Euro an Unterhalt gezahlt. Nun beginnt er eine 3 jährige Ausbildung zum Erzieher, wieder eine schulische Ausbildung ohne Bezüge, laut Aussage von ihm. Da der Kontakt auch nicht wirklich intensiv ist und es eigentlich immer nur um Geld geht, wollte ich da einfach mal nachfragen wie da meine Unterhaltspflicht ihm gegenüber besteht. Er wohnt noch bei seiner Mutter (wir sind seit 8 Jahren geschieden). Seine Mutter ist in einer Beziehung und verdient jetzt auch nicht wirklich so viel das Sie ihm gegenüber unterhaltspflichtig ist. Bin auch gerne bereit ihn da weiter finanziell zu unterstützen, freiwillig und nicht wie es von Ihm kommt...du musst! Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielleicht hat da ja jemand einen Rat für mich. Schon mal vorab Danke. Gruß Thomas
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Meiner Meinung nach hast Du Deine Unterhaltspflicht erfüllt. Wenn er von sich aus nach erfolgreicher Beendigung der Erstausbildung entscheidet, sich weiter zu qualifizieren, muss er das auf eigene Rechnung tun.
Sei dir darüber im Klaren, dass freiwillige Leistungen dann nicht mehr steuerlich absetzbar sind und auch andernorts nicht mehr als Unterhaltspflichten anerkannt werden. Ich weiß nicht, ob man das mit einer Titulierung umschiffen kann, sofern die dann überhaupt möglich ist.
Aber ich bin gespannt, was unsere Unterhaltsgurus hier dazu sagen.
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Hallo Thorsten,
vielen Dank für die schnelle Antwort...genau das habe ich mir auch gedacht.
Er hat eine abgeschlossene Ausbildung mit der er arbeiten und Geld verdienen könnte.
Da es sich aber um sogenannte schulische Ausbildungen handelt, 2 Jahre zum Betreuer und dann nochmal 3 Jahre zum Erzieher und das unentgeldlich...mhhh, wovon will er dann Leben? Habe ihn auch gefragt ob er Barfög bezieht...würde sich ja anbieten...kam dann...Nein, haben die abgelehnt.
Wie gesagt, würde ihm dann schon etwas unter die Arme greifen ...finanziell, dass aber dann freiwillig.
Da kommt es mir dann auch nicht drauf an ob ich das steuerlich absetzen kann. Aber er ist halt der Meinung ich müsste ihm Unterhalt zahlen.
Gruß Thomas -
Hallo Thomas,
Eine weiterführende Ausbildung wird wohl anerkannt, muss aber i.d.R. mit dem Unterhaltszahler vorher abgestimmt sein.
Habe ihn auch gefragt ob er Barfög bezieht...würde sich ja anbieten...kam dann...Nein, haben die abgelehnt.
BAFöG kann er nur beantragen wenn er die Einkommensverhältnisse beider Elternteile nachweist, hast du deine Einkommens-
unterlagen eingereicht?
BAFöG-Beantragung ist immer vorrangig.
Ab 25 fällt das Kindergeld so wie die Familienversicherung weg.
lg
edy -
Hallo Edy,
Danke für die Info.
Nein ich habe da keine Einkommensnachweise eingereicht....stimmt, da hast du recht. Das mit dem Kindergeld
weiß ich, aber er müsste doch eigentlich über seinen Ausbilder/Kostenträger versichert sein, oder sehe ich das falsch? Das mit dem Bafög werde ich wohl mal mit ihm diskutieren müssen, sofern er mal Zeit hat..
Danke dir
LG
Thomas -
Hallo,
aber er müsste doch eigentlich über seinen Ausbilder/Kostenträger versichert sein, oder sehe ich das falsch? Das mit dem Bafög werde ich wohl mal mit ihm diskutieren müssen, sofern er mal Zeit hat..
Ob die "Schule" die KK-Beiträge übernimmt?, ich denke eher nein.
Studenten ab 25 Jahre z.B. , müssen sich selbst versichern.
Das Gespräch solltest du zeitnah führen.
Ob ihm BAFöG zusteht, kannst du über einen BAFöG-Rechner ermitteln:
https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
lg
edy -
Hallo Edy,
suppi...danke dir für deinen Rat/Tip, werde mich da gleich mal ran machen.
Zeitnah wird hier wieder ein Problem werden mit ihm...er ist 1 Woche in Berlin...
vielen dank dir....
LG Thomas