Verfahrenskostenhilfe

  • Hallo,


    ich bin seit drei Jahren geschieden, aber die diversen Verfahren, die mein Exmann eröffnet hat, belasten mich finanziell immer noch. Zur Zeit erhalte ich Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung, die mich ca. 60 EUR monatlich kosten. Diese Rate wurde nach genauer Überprüfung meiner Einkommensverhältnisse für zumutbar erklärt und festgelegt. Meine Frage lautet: Findet nun eine jährliche Überprüfung der Einkommensverhältnisse statt, oder nicht?


    Wenn sich meine Einkommensverhältnisse verbessern, oder verschlechtern sollten, wird dies festgestellt und die Rate angeglichen? Ich frage u.a. auch, weil der bürokratische Aufwand recht hoch war (durch Umzug sind nun zwei Gerichte mit Verfahren beschäftigt und ich kümmere mich doppelt um die Angaben zu meinem Einkommen).


    Vielen Dank schon einmal im Voraus!


    Viele Grüße
    Weiße Taube