Zugewinn: ETW-Kauf vor Heirat, Bezahlung danach - Berechnung

  • Hallo,


    ich stecke mitten in der Scheidung. Der Unterhalt ist schon durch, nun geht es um den Zugewinn. Bevor ich mich wieder an einen Anwalt wende, wollte ich vorab schon mal überschlagen, was ich ausgleichen muß.


    Mein konkreter Punkt:
    Ich hatte mir einige Monate vor der Heirat eine ETW als Wertanlage gekauft (notarieller Kaufvertrag vor Heirat). Die Fertigstellung war aber erst nach der Heirat, zum Stichtag Anfangsvermögen waren erst 30.000€ bezahlt. Die restlichen 80.000€ (davon 60.000€ finanziert durch ein Darlehen, das ebenso erst nach der Heirat in Anspruch genommern wurde) bezahlte ich ca. 2 Wochen nach der Heirat. Ich stehe natürlich alleine im Grundbuch, die Eintragung war aber natürlich auch erst nach der Heirat. Das Darlehen wurde während der Ehezeit kpl. getilgt, und zwar aus den Mieteinnahmen.
    Wie wird das nun im Zugewinnausgleich bewertet?
    Was für Folgen hat es, das der Eigentumsübergang erst in der Ehe war?
    Muß ich im Anfangsvermögen den vollen Wert (also 110.000€) minus der Verbindlichkeiten, also netto 50.000€ ansetzten?
    Oder ist der richtige Weg, die bezahlte Summe bei Heirat als Wert zum Stichtag anzusetzten, also nur die angezahlten 30.000€?
    Und wie wird das Darlehen bewertet, das ja während der Ehezeit aus gemeinsamen Einkünften (=Mieteinnahmen) abbezahlt wurde?


    Fragen über Fragen. Ich würde mich über Feedback sehr freuen.


    Dank


    Gruß


    Schmitti

  • Hallo Schmitti,


    Entscheidend ist der Wert den du in Form von Haus oder bar usw. am Hochzeitstag hattest = Anfangsvermögen. Der Kredit ist negatives Anfangsvermögen.
    Negatives Anfangsvermögen in der Ehe getilgt, ist Zugewinn.


    Was für Folgen hat es, das der Eigentumsübergang erst in der Ehe war?


    Das dürfte keine Auswirkungen haben, denn du hattest das Eigentum nur in anderer Form.


    lg
    edy

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