Hallo,
vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage zu stellen.
Mein Ehemann ist seinem 15 jährigen Kind zu KU verpflichtet. Wir selbst haben zusammen ein 12 jähriges Kind, das mit uns im Haushalt lebt.
Mein Ehemann verdient in LSK IV 1145 € netto bei 42 Wochenstunden. Bereinigt man das Nettoeinkommen noch, so kann er den MindestUH nicht leisten.
Das JA fordert für das Kind den MindestUH mit der Begründung, dass man a) seinen Selbstbehalt aufgrund unseres Zusammenlebens um 20% reduzieren könne und b) unser gemeinsames Kind bei dem Unterhaltsanspruch nicht zu berücksichtigen sei, da es ja in unserem Haushalt lebt und quasi Betreuungsunterhalt erhält.
Ist b) korrekt?
Ich meine, unser Kind schläft ja nicht auf der Wohnzimmercouch, sondern hat ein Zimmer, was ein Mehr an Mietkosten, Heizkosten und Stromkosten bedeutet. Des Weiteren wird es ja auch ernährt und eingekleidet.
Ich dachte, im UH-Recht werden alle Kinder gleichrangig behandelt und das der Unterhalt für das im Haushalt lebende Kind berücksichtigt wird, da o. g. eben Gelder sind, die tatsächlich aufgewendet werden müssen, um dieses ebenfalls zu versorgen.
Ziel des JA ist, den UH für unser gemeinsames Kind unberücksichtigt zu lassen, damit dem ersten Kind der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.
Danke schön schon mal vorab