Hallo,
Eine Frau namens Anna ist 22 Jahre alt und geistig behindert. Sie ist nicjt geschäftsfähig und wird von einem sogenannten Berufsbetreuer rechtlich vertreten. Sie wohnt im Haushalt ihrer Mutter (Anna ist ihre voreheliche Tochter) und Großmutter. Sie hat eine 2 jährige Tochter namens Israel. Der Vater ist unbekannt. Wer ist der Inhaber der elterlichen Sorge für ihre Isabel? danke im Voraus
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Sorry ich meinte Annas Tochter heißt Isabel
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Hi,
das Sorgerecht hat die biologische Mutter, also Anna. Behinderungen sind kein Grund für eine automatische Aberkennung des Sorgerechts. Noch ein Hinweis. Auch ein unter Betreuung stehender Erwachsener darf durchaus allein rechtlich wirklsame Erklärungen abgeben.
Herzlichst
TK