Allgemeine Fragen

  • Hallo,


    Mein Mann und ich leben seit 7 Jahren zusammen.
    Geheiratet haben wir erst vor 2 Jahren (2014).
    Ich brachte den Gewinn einer ETW mit in die Finanzierung des Hauses das ab 2009 gebaut worden ist und 2011 fertig gestellt worden ist.
    Ausserdem habe ich euch ein Erbe 2012 erhalten.
    Mein Mann hatte Schulden zur Zeit als wir mit dem haus angefangen haben.


    Ich weiss nicht so recht wie wir gerecht as dieser Situation rauskommen, weil ich nicht richtig beurteilen kann ab wann die berechnung gemacht werden muss und wie was berücksichtigt wird.


    So lange das nicht geklärt ist kann ich eigentlich kein Scheidungsverfahren einreichen.


    Er wird auch in Kürze ausziehen. Unserer Junge bleibt bei mir. Gibt es da was zu berücksichtigen?


    MFG
    Sarabina

  • Hallo Sarabina,


    Zur Einreichung der Scheidung muss erst ein Trennungsjahr vorausgehen ( zumindest 9-10 Monate Trennung).


    Eine Zugewinnberechnung muss spätestens 3 Jahre nach der Scheidung durchgeführt werden.


    Allse was du am Hochtzeitstag hattest (musst du nachweisen können) bekommst du zurück das Erbe ebenso, wenn der Wert noch vorhanden ist.


    Die Zugewinnberechnung muss nicht im Scheidungsverfahren durchgeführt werden ( kann also "abgetrennt" werden).


    Die 3 Jährige Verjährungsfrist ist aber zu beachten.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)