Unterhalt bei Volljährigen

  • Folgender Sachverhalt:
    19 jährige Tochter hat eine schulische Ausbildung zum staatlich geprüften Assisten für Ernährung und Versorgung mit Schwerpunkt Spziales gemacht.Sie hatte eine 2 jährige Ausbildung und ein Abschlusszeugnis.Nun möchte die Tochter aber in dem Beruf nicht arbeiten und geht seit August aufs Gymnasium.Ist der Vater verpflichtet,weiter Unterhalt für seine Tochter zu zahlen?Der Vater lebt am Existenzminimum,da er für seinen Sohn 14 auch noch Unterhalt zahlen muss.

  • Darum kann man sicher trefflich streiten.


    Grundsätzlich bist Du nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet, wenn die (erste) Berufsausbildung abgeschlossen ist und das Kind anfangen kann zu arbeiten. Wenn mehrere Stufen durchschritten werden sollen (Bachelor >> Masterstudium o.ä.), dann sollte das vorher geklärt werden. Was nun ist, wenn sich herausstellt, dass in dem gewählten Beruf keine Arbeit zu finden ist oder er sich aus anderen Gründen als ungeeignet erweist und eine andere Ausbildung aufgenommen werden soll, das steht wohl in den Sternen bzw. muss im Einzelfall gegenseitig geklärt oder von einem Gericht entschieden werden.


    Nehme ich jedenfalls an. Und ich vermute, dass Du ganz gute Aussichten hast, keinen oder nur sehr wenig Unterhalt an die Tochter leisten zu müssen, wenn ohnehin schon kaum Geld für ein weiteres und auch noch minderjähriges Kind da ist.

  • Wo,außer beim Jugendamt oder Anwalt kann man sich denn ausrechnen lassen,wieviel Unterhalt man zahlen muss?(betrifft Unterhalt für den Sohn)

  • Halllo organisationstalent,


    Wo,außer beim Jugendamt oder Anwalt kann man sich denn ausrechnen lassen,wieviel Unterhalt man zahlen muss?(


    Wie hoch ist denn dein monatliches Durchschnittsnetto?


    lg
    edy

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  • Hallo.


    1700 komme da nicht mit klar,weil da was mit Mindesterhalt und Fahrtkosten usw in den Erklärungen steht