Unterhalt für Kinder 18 und 16

  • Guten Morgen liebe Forumgemeinde,
    ich benötige ein wenig Hilfe.




    Meine Tochter wird 18 Jahre alt (Schülerin) , meine andere Tochter ist 16.
    meine Exfrau und ich,sind beide Berufstätig (Nettoverdienst über den Selbstbehalt)


    Welches Nettoeinkommen steht für die Berechnung des Unterhalts für meine 18 Jährige Tochter zur Verfügung?


    Bereinigtes Netto einkommen (minus) Unterhalt für Minderjähriges Kind (minus) Selbstbehalt ?


    Sollte es so sein, kann ich mir selber ausrechnen was ich zahlen muss und was meine Frau zahlen würde.


    Hier ein beispiel :


    Ein 18-jähriges unverheiratetes Kind besucht das Gymnasium, erhält das Kindergeld und lebt bei der Mutter, die keine eigenen Unterhaltsansprüche gegen den Vater hat. Der Vater erzielt ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 2.500 Euro, die Mutter ein solches in Höhe von 1.500 Euro.


    Folge: Das monatliche bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile beträgt 4.000 Euro (2.500 Euro + 1.500 Euro), so dass das Kind an sich in die Einkommensgruppe 8 der Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2016) einzustufen wäre. Da die Düsseldorfer Tabelle jedoch für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, hat eine Höhergruppierung in die Einkommensgruppe 9 zu erfolgen. Der Unterhaltsanspruch des privilegierten volljährigen Kindes beträgt daher 785 Euro monatlich.


    Von diesen 785 Euro ist das Kindergeld abzuziehen, so dass ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 595 Euro monatlich verbleibt (vgl. Anhang „Tabelle Zahlbeträge“ zur Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2016).


    Bei beiden Elternteilen ist jeweils vom bereinigten monatlichen Nettoeinkommen der Selbstbehalt in Höhe von 1.080 Euro monatlich abzuziehen. Dem Vater verbleiben 1.420 Euro (2.500 Euro – 1.080 Euro), der Mutter verbleiben 420 Euro (1.500 Euro – 1.080 Euro), womit für den Kindesunterhalt insgesamt 1.840 Euro an monatlichem Gesamteinkommen zur Verfügung stehen (1.420 Euro + 420 Euro).


    Damit errechnet sich der von beiden Elternteilen jeweils zu zahlenden monatliche Kindesunterhalt ab 18 wie folgt:


    Vater:595 Euro Unterhaltsanspruch x 1.420 Euro Einkommen= 459,18 Euro1.840 Euro GesamteinkommenMutter:595 Euro Unterhaltsanspruch x 420 Euro Einkommen= 135,81 Euro1.840 Euro GesamteinkommenDer Vater hat also knapp 460 Euro und die Mutter 135 Euro monatlichen Unterhalt für das Kind zu zahlen.




    Wie sieht es aber aus, wenn meine Ex-Frau unter dem Selbstbehalt verdient .


    Wie sieht dann die Rechnung aus ????


    Muss ich weiterhin den Vollen Unterhalt für meine Tochter zahlen (laut Düsseldorfer Tabelle) ?
    Wird Ihr Einkommen (da unter dem Selbstbehalt) überhaupt mit berücksichtigt ?


    Viele fragen aber ich hoffe auf Antworten. :rolleyes:

  • Hallo gabosch,


    Du bist doch 2 Kindern zu Ünterhalt vepflichtet ( die DT geht von 2 Berechtigten aus) warum dann eine Höherstufung?


    google mal nach den entsprechenden Leitlinien deines OLG-


    z.b. OLG Leitlinien Frankfurt


    unter Punkt 13.1.1 steht:
    Für die Haftungsquote gilt Nr.13.3. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Bei beiden Elternteilen ist jeweils vom bereinigten monatlichen Nettoeinkommen der Selbstbehalt in Höhe von 1.080 Euro monatlich abzuziehen.


    Stimmt das? Ich dachte, zur Bestimmung der Unterhaltshöhe ist das jeweilige bereinigte Netto (inkl. Selbstbehalt) heranzuziehen. Wenn dann Unterhaltungszahlungen herauskommen, die dazu führen, dass der Selbstbehalt unterschritten wird, muss der andere den Rest übernehmen.


    Daraus folgt, dass Vater 595 x 2500 / 4000 = 372 Euro zahlen muss, und die Mutter 595 - 371 = 223 Euro. Keiner der beiden käme in den Bereich des Selbstbehalts, also müssen beide ihre Beträge voll zahlen.


    Welche Rechnung stimmt?