Getrennt leben in einer Wohnung

  • Hi vielen dank für die aufnahme.


    Getrennt leben in einer Wohnung
    Meine frau und ich sind seit 26 jahre Verh.aber leider geht es nicht mehr.wir schlafen getrennt meine frau im schlafzimmer ich W-zimmer.
    wir habe noch ein sohn alter 24 jahre lebt noch bei uns..ist auch kein Prob.ist ja unser sohn.wie sieht das jetzt mit unterhalt aus.. meine Frau und sohn.meine frau ist Teilzeitb.und hat noch ein nebenjob.mein Sohn hat kein geld...auch nichts vom jobcenter..weil meine frau und ich zuviel haben.damit haben wir auch kein prob.weil er im Mai 25 jahre wird.dann hat er ja sowieso anspruch.mein Gehalt liegt ca bei 1570-1670 euro.und meine Verd.ca.850 euro....was muss ich für frau und sohn bezahlen.ich bin hier im forum,nicht das ich hilfe brauche weil ich mich drücken will.in gegenteil das ist/war meine frau..und mein kind (Grosses kind)lool



    vielen dank im voraus

  • Hallo Martin,


    Einfach beide Einkommen zusammenzählen und durch zwei teilen.


    Die kosten müssen dann aber von jedem zur Hälfte bezahlt werden (Miete+ NK).


    Dem Sohn müsst ihr nichts geben, er kann ja selbst für seinen Unterhalt sorgen.


    lg
    edy

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  • Hallo
    aber ich wir müssen ja jetzt auch für unser sohn auf kommen laut jobcenter.weil er noch keine 25 jahre ist weil wir beide zuviel verd.erst wenn er 25 jahre wird.dann hat er anspruch auf hartz 4 und ne eigene wohnung..und bei meiner frau und mir wird also alles zusammen gerechnet und dann durch zwei..ok...und wie sieht es bei offene rechnung aus.....geht Unterhalt nicht vor schulden.


    lg martin

  • Hallo Martin,


    Ihr müsst doch dem Sohn keinen Unterhalt zahlen!!! er soll arbeiten und seinen Anteil selbst erwirtschaften.


    Warum ist er in keiner Ausbildung? warum jobbt er nicht?


    Ist er krank?


    lg
    edy

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  • Hallo Martin,


    wie viele Bewerbungen schreibt er täglich?


    Was macht er den ganzen Tag?


    Keine Zeit zum Jobben?


    Zeitungen austragen?


    lg
    edy

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  • Hi,


    um es noch mal ganz klar zu stellen. Hier ist zwischen öffentlichem Recht (ALG II) und Familienrecht zu unterscheiden. Ein Anspruch auf ALG II besteht, sofern das Kind noch zu Hause lebt nicht, wenn das Kind unter 25 ist und die Eltern genug verdienen. Ihr seid dann nämlich eine Bedarfsgemeinschaft, und das Veriente wird in einem "Berechnungstopf" geworfen. Familienrechtlich hat das Kind allerdings nur einen Anspruch, wenn es sich in einer Ausbildung befindet. Und dem ist hier offensichtlich nicht so. "Er sucht ja....", das ist schon dolle. Wie gestaltet sich denn die Suche? Mir geistert eine Entscheidung des Familiengerichts Giessen durch den Kopf, da wurde ganz klar formuliert, dass man ja 8 Stunden am Tag Zeit hätte, sich um einen Ausbildungsplatz/Arbeitsplatz zu bemühen. Warum man das denn nicht getan hätte?


    Vielleicht noch ein Tipp. Gerade jetzt ist nochmal ein Schwung von Lehrstellen auf den Markt gekommen. Viele Bewerber haben nämlich mehr als eine Zusage bekommen. Und die ersten merken auch, dass es wohl doch nicht die richtige Entscheidung war, oder haben jetzt den Studienplatz bekommen. IHKs und Handwerkskammern haben in der Regel eine örtliche Jobbörse/Ausbildungsbörse. Da sind bei uns noch viele offene Stellen gelistet. Vielleicht mal da reinschauen.


    Herzlichst


    TK

  • ihr hab ja recht mit der jobsuche..viel macht er nicht..ebend Hotel Mama...aber leider kann ich es jetzt zuzeit bicht ändern.jetzt hab ich erstmal eigene prob.mit den ich klar komm muss.wie sieht es jetzt mit unterhalt für frau aus....ich muss noch ein paar schulden bezahlen..also ein P-konto einrichten..was bleibt mir ca.was muss ich ca.ab drücken ?


    G.Martin

  • Hallo Martin,


    was bleibt mir ca.was muss ich ca.ab drücken ?


    Ich vestehe nicht was "abdrücken" ist.


    ansonsten siehe meine erste Antwort in diesem Thema.


    lg
    edy

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