hallo,
meine tochter geht mit dem einverständnis ihres vaters(meinexmann) für ein jahr nach spanien,jetzt hat er den kindesunterhalt bis auf 66 euro gekürzt,er zieht sogar das taschengeld ab. unsere tochter ist 18 jahre alt und überbrückt ein wartesemester.
wer weis rat?
noch anzumerken,das taschengeld bekommt sie von dem freiwilligendienst
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Hi,
in der Überbrückungszeit muss die Tochter für sich alleine sorgen. Wenn das Studium dann beginnt, ist zunächst zu klären, ob ein BaföG Anspruch besteht, wenn nicht, sind beide Elternteile gleichermaßen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
Herzlichst
TK
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Hallo Mara,
Unterhalt gibt es nur, wenn man bedürftig ist. Während es Freiwilligendienstes im Ausland ist deine Tochter offensichtlich voll versorgt. Ihr wird, nehme ich an, Unterkunft und Verpflegung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie erhält ein Taschengeld. Sie ist versichert. Was will sie mehr? Sie hat keinen Anspruch auf Unterhalt, auch nicht auf die 66 Euro.
Viele Grüße -
Bei Volljährigen ist Unterhalt nicht von der Bedürftigkeit abhängig, sondern davon, ob sich jemand in Ausbildung/Studium befindet. Und das ist die Tochter nicht.
Herzlichst
TK