Unterhalt bei volljährigen Kind in einer BVB Reha

  • Hallo


    Ich habe leider nichts genaueres zu meinen Fall gefunden.


    Mein Sohn ist momentan 18 Jahre und bekam bis vor 2 Monaten Unterhalt von mir.


    Nun zu den Fakten.


    Er besuchte damals die Förderschule und hat diese abgebrochen, danach hat er ein BVJ gemacht.


    Jetzt beginnt er am 21.09.2016 eine BVB Reha.


    Er hat bis jetzt keine einzige Bewerbung geschrieben, ein Bewerbungsarbeiten das ich ihm besorgt habe hat er auch nicht angetreten.


    Sein BVJ hat er erfolgreich abgeschlossen.


    Er sieht auch keinen Sinn zu arbeiten wenn er nicht viel Geld verdient, ebenfalls hat er einen bekannten gesagt das er sowieso nicht arbeiten muss weil ihn sein Vater bis 26 zahlen muss.


    Nun habe ich die Zahlungen eingestellt und er hat sich per Anwalt gemeldet.


    Er fordert die letzten 2 Monate Unterhalt ein und wenn die Berechnungen für die BVB Reha gemacht sind soll der Unterhalt neu berechnet werden.


    Ein Titel besteht aber der ist schon vor 6 Jahren gemacht worden.


    jetzt meine Frage


    Kann die Anwältin eine Vollstreckung durchziehen und wie lange hat man da Zeit zu reagieren?


    Besteht eine Unterhaltspflicht so wie er sich verhält?


    Muss ich rückwirkend zahlen?


    So wie ich verschiedene Themen durchgelesen habe muss er sich ja auch bemühen eine Ausbildung zu finden und steht auch in der Auskunftspflicht , meiner Meinung nach hat er keinen Bock irgendetwas zu machen.


    Ich gehe jetzt sowieso zum Anwalt wollte nur mal fragen wie ihr das so seht und vielleicht habt ihr ja ein paar Tips für mich



    danke schon mal im voraus


    bis die Tage

  • Hallo


    vielen dank für die schnelle Antwort , Anwalt ist schon im Rennen , Titel wird angefechtet , da wie oben beschrieben ja nichts für die berufliche Laufbahn gemacht wurde .


    Es ist nun rechtlich zu klären wie es weiter geht.


    Wäre vielleicht schön gewesen jemanden zu treffen der das gleiche mitgemacht hat und mir ein wenig Auskunft geben kann.



    bis die Tage

  • Hallo


    Mit Titel ist der Unterhaltstitel gemeint der dem Unterhaltsberechtigten dazu dient , das wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt er den Unterhalt einfordern kann in Form von Lohnpfändung.