Begrenztes Realsplitting

  • Hallo zusammen,


    ich wurde im März 2015 nach langem Auseindersetzungen geschieden


    Meiner Ex-Frau habe ich im Jahr 2013 ca. 5000,-- Euro Unterhalt bezahlt, im Jahr 2014 waren es ca. 3500,-- Euro und im Jahr 2015 10500,-- Euro.
    Meine Ex-Frau war bis Ende 2014 mit einem Kosmetikstudio selbstständig das sie wegen Erfolglosigkeit dann aufgeben musste. Für das Inventar des Ladens bekam sie ca. 5000 ,-- Euro.


    Ich wurde dann dieses Jahr vom Finanzamt angeschrieben das ich meine Einkommenststeuererklärung machen sollte , was mein Steuerberater für 2014 und 2015 dann sofort machte und auch die Unterhaltszahlungen wurden angegeben. Ohne diese Unterhaltszahlungen müsste ich ca. 3000,-- Euro an das Finanzamt zahlen, mit den Unterhaltszahlungen würde ich ca. 2800,-- Euro bekommen.


    So wurde meine Ex-Frau erst von mir und danach von meiner Anwältin angeschrieben dem Realsplitting zuzustimmen. Mittlerweile ging es vor Gericht.


    Nachdem lange nichts kam von der Gegenseite kam dann ein Schreiben des gegnerischen Anwalts in dem Stand das meine Ex-Frau seit 2014 Hartz4 bezieht was mir nicht bewusst war das sie ja noch das Kosemtikstudio hatte. Sie würde dem gebrenzten Realsplitting nur zustimmen wenn die sozialrechtlichen Nachteile von mir ausgeglichen werden. Sie war bis zur Scheidung im März 2015 bei mir familienversichert.


    Ich bin jetzt allerdings etwas verwirrt das jemand Selbstständig sein kann, Unterhalt bekommt und noch Hartz4 beziehen kann. Ich vermute auch das keine Zahlung von mir bzw. dem Verkauf des Inventars an das Sozialamt als Einkommen gemeldet wurde und vermute das hier ein Betrug von Leistungen geschehen ist.


    Wie würdet ihr hier vorgehen ?
    Vielen dank im voraus für eure Kommentare

  • Hi,


    da schaust du mal so in etwa §§ 10 ff Einkommensteuergesetz (bin jetzt zu faul, nachzugucken). Die Faustregel mal grob vereinfacht. Dadurch, dass du das begrenzte Realsplitting geltend machst, wird die Frau benachteiligt. Sie muss dann nämlich auch Steuern zahlen. Dieser Nachteil ist auszugleichen. Trotzdem bleibt noch was hängen, gerade wenn die Frau so wenig verdient hat.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    vielen Dank für deine Antwort


    Aber was sind sozialrechtliche Nachteile die ich ihr eventuell ausgleichen muss . Hätte sie den Unterhalt nicht auch beim Sozialamt als Einkommen angeben müssen ?

  • Hi,


    ob sie angegeben hat oder nicht, das wissen wir nicht. Wenn sie mit dem Betrieb Verluste macht, eben die hohen Krankenkassenbeiträge zahlen muss und eventuell noch zwangsweise die Rentenversicherung bedienen, dazu kommt dann noch Gewerbesteuer u.s.w. Da ist ein Kleinunternehmer ganz schnell auch mit ein paar Hundert Euro Unterhalt in den Miesen. Jedenfalls werden die Ergebnisse des Realsplittings ja (sofern bei ihr was raus kommt) in die Berechnung von ALG II einbezogen.


    Herzlichst


    TK